09.03.2013

Das Spiel mit dem Glück

220 000 Euro fließen in Oberkirch über die Vergnügungssteuer in den Etat / Kein Wildwuchs befürchtet
Die zunehmende Zahl der Geldspielautomaten in Spielhallen und Gaststätten macht vielen Kommunen zu schaffen – auch im Kreis. Kehl etwa ist inzwischen die Stadt mit der landesweit höchsten »Spielautomaten-Dichte«. Im Renchtal allerdings sieht man die Situation noch gelassen.

Oberkirch/Oppenau. »Wir haben keine Wildwüchse.« So beschreibt Ulrich Reich vom Hauptamt der Stadt Oberkirch die Lage in Sachen Geldspielautomaten. Vielerorts hat die Zahl solcher Spielgeräte in den letzten Jahren erheblich zugenommen – auch bedingt durch Änderungen einschlägiger Gesetze und Verordnungen. Im Oberkircher Rathaus dagegen sieht man noch keinen verstärkten Handlungsbedarf.
Die Zahlen sind auch in der Tat noch moderat. Derzeit kommen in Oberkirch auf einen Einwohner etwa 165 Spielautomaten. Das ist zwar etwas mehr als im Landesdurchschnitt, aber immer noch erheblich weniger als etwa in Kehl, wo die »Spielautomaten-Dichte« derzeit bei 55 Geräten je Einwohner liegt. Laut Ulrich Reich ist die Zahl der Geldspielgeräte in den letzten Jahren relativ konstant geblieben. Im hinteren Renchtal ist die Lage noch viel besser: Die Stadt Oppenau etwa stellt sich in Sachen Geldspielautomaten geradezu als »Insel der Seligen« dar. Laut Sachgebietsleiter Thomas Gerth vom Ordnungsamt sind gerade mal sieben Geldspielgeräte angemeldet, davon bieten fünf eine Gewinnmöglichkeit. Alle Spielautomaten stehen in Gaststätten; Spielhallen gibt es in der Stadt überhaupt nicht.
»Das mag auch an der Größe des Einzugsgebietes liegen«, mutmaßt Gerth. In Kehl kommt die Kundschaft in Spielhallen und den sogenannten »Automaten-Bis­tros« nachweislich zu einem Großteil von der anderen Rheinseite, weil Glücksspielgeräte in Gaststätten in Frankreich grundsätzlich verboten sind; auch Spielhallen, wie man sie hierzulande kennt, gibt es in Frankreich nicht. Aber um auf Kundschaft aus dem Elsass zu setzen, sei Oberkirch zu weit »weg vom Schuss«, glaubt Reich – auch wenn inzwischen festzustellen sei, dass ein Teil der Spielhallen-Besucher aus Frankreich stammt.
Geringe Fluktuation
In Kehl haben sich Spielhallen nicht zuletzt in leer stehenden früheren Gaststätten und Einzelhandelsgeschäften breitgemacht. Im Renchtal hingegen ist die Fluktuation gering, weiß Gerth.
Anfragen von Investoren zur Errichtung einer Spielhalle liegen derzeit nicht vor. Generell verbieten kann man Spielhallen nicht – schließlich ist es ein legales Gewerbe. Doch zumindest in Oberkirch hat die Stadt Vorsorge getroffen, damit sich Spielhallen nicht weiter ausbreiten. So hat sie ein Fachbüro mit der Erarbeitung einer Vergnügungsstätten-Konzeption beauftragt, das auf der Basis einer Bestandsanalyse der bauplanungsrechtlichen Gegebenheiten Empfehlungen aussprechen soll, wie die Ansiedlung von Spielhallen künftig gesteuert werden kann. Noch im Frühjahr wird die Konzeption die politischen Gremien beschäftigen, berichtet Ulrich Reich. Für zwei Bereiche in der Innenstadt hat die Stadt bereits Veränderungssperren erlassen, um die Neuansiedlung von Spielhallen zu unterbinden. »Wir beobachten nicht nur«, so Reich, »sondern wir versuchen, auch rechtzeitig gegenzusteuern.«
Anders geht es auch nicht. Touristische Prädikate wie »Luftkurort« bieten keine Handhabe gegen Glücksspielgeräte, so Anna-Lena Bruder von der Renchtal-Tourismus-GmbH in Oppenau: Da steht zwar drin, was alles vorhanden sein muss, und es gibt auch Vorgaben etwa hinsichtlich Verkehrsbelastung, doch »Verbote für Spielhallen und Automaten-Bistros sind darin nicht enthalten«.

STICHWORT
Spielgeräte lassen Kassen klingeln
Insgesamt 121 Geldspielgeräte sind derzeit in Oberkirch angemeldet. Für sie erhebt die Stadt Vergnügungssteuer.
Für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit etwa werden in Spielhallen je Gerät und angefangenem Monat 15 Prozent der Nettokasse fällig, mindestens jedoch 200 Euro; in Gaststätten gilt bei gleichem Steuersatz ein Mindestbetrag von 100 Euro.
Zum Vergleich: Kehl hat die Steuerschraube inzwischen auf jeweils 22 Prozent der Nettokasse angezogen – bei Mindestbeträgen von 50 Euro in Spielhallen und 25 Euro in Gaststätten und Höchstbeträgen von 680 bzw. 490 Euro.
Laut Ulrich Reich nimmt die Stadt derzeit rund 220 000 Euro Vergnügungssteuer ein. Das entspricht rund 0,6 Prozent des Haushaltsvolumens. Für Ulrich Reich »eine nicht unerhebliche Zusatzeinnahme. Aber die Finanzierbarkeit des Haushalts der Stadt hängt nicht von der Vergnügungssteuer ab«. mm

STICHWORT
Automaten-Dichte
Spielautomaten-Dichte im Vergleich:
Kehl: 1 Spielgerät je 55 Einwohner
Weil a. Rh.: 1 je 102
Lahr: 1 je 145
Oberkirch: 1 je 165
Lörrach: 1 je 180
Offenburg: 1 je 206
Stuttgart: 1 je 207
Freiburg: 1 je 381.

Michael Müller

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