Ortenau. Im Internet können Interessenten auf den Seiten der Regierungspräsidien von Freiburg und Karlsruhe die Baudenkmäler finden. Die einzelnen Objekte werden mit Bildern und vielen Informationen zum Zustand der Immobilie und Angaben zum Verkäufer präsentiert.
Leider sind die Daten des Regierungspräsdiums Freiburg nicht immer aktuell: Auf Nachfrage der Mittelbadischen Presse im Kehler Rathaus stellte sich heraus, dass es das Objekt in Kehl-Bodersweier gar nicht mehr gibt. Franziska Horsch von der Pressestelle des Rathauses teilte mit, dass das Haus bereits 2010 abgerissen wurde: »Mit Zustimmung des Landesdenkmalsamts«, erklärte sie.
Andere Objekte, wie zum Beispiel ein Haus in der Wolfacher Altstadt, sind so stark sanierungsbedürftig, dass die Stadt bei der Sanierung vom neuen Eigentümer Geld fordern wird: »Ein künftiger Eigentümer muss das Haus wieder bewohnbar machen für mindestens 30 Jahre, damit er auch die Förderung in Anspruch nehmen kann«, erklärt Martine Hauke, Projektleiterin Stadtsanierung Wolfach. Das bedeutet, alle Sanierungsarbeiten müssen in einem Aufwasch erledigt werden, sonst gibt es keine Förderung.
Der Dreiseithof in Neuried-Ichenheim ist 1866 erbaut worden. Laut dem stellvertretenden Hauptamtsleiter Klaus Person steht das Gebäude schon lange leer. Der Hof liege zwar inmitten des Sanierungsgebiets, er müsse aber auch von Grund auf saniert werden: »Es fehlt die Heizung, und sanitär fällt auch einiges an«, weiß Person.
Er rechne, dass allein für das Wohnhaus Kosten von rund 200 000 Euro anfallen. »Die Fördersumme beläuft sich auf maximal 40 000 Euro«, erklärt der stellvertretende Hauptamtsleiter. Bedingung ist auch hier, dass die Sanierung in einem Rutsch erfolgt.
Der Stadtbaumeister aus Zell am Harmersbach, Willibald Heizmann, hat gleich zwei Baudenkmäler: den Gröbernhof aus dem Jahr 1699 sowie ein Haus in der Zeller Innenstadt von ungefähr 1805. »Die Stadt hat großes Interesse, dass das Haus erhalten bleibt«, erzählt der Stadtbaumeister. Denn das Objekt liegt inmitten der denkmalgeschützten Altstadt. Im Haus selbst befinden sich laut Information des Regierungspräsidiums vier Wohnungen. Auch sollen sich diese Wohnungen in vermietbarem Zustand befinden. Die maximale Fördersumme beläuft sich auf 80 000 Euro.
Beim alten Gröbernhof gestaltet sich die Sachlage etwas schwieriger: »Das Gebäude befindet sich im Sondergebiet Golf«, erklärt Heizmann. Das bedeutet, dauerhaftes Bewohnen ist nicht erlaubt. »Ferienwohnungen oder Appartments für die Golfer sind zulässig, aber eben nicht das Schaffen von Wohnraum«, beschreibt der Zeller die Problematik.
Laut Heizmann soll es schon verschiedene Interessenten gegeben haben, aber daraus sei nie was geworden. Da der Gröbernhof als Kulturdenkmal gilt, seien zumindest die steuerlichen Vorteile für potenzielle Käufer recht attraktiv: »Die Investitionen können steuerlich geltend gemacht werden durch erhöhte Sonderabschreibungen«, weiß der Stadtbaumeister.
STICHWORT
Baudenkmäler
Bei den Regierungspräsidien Karlsruhe und Freiburg stehen insgesamt 113 Objekte im Internet, die auf eine neue Nutzung warten, teilt der Landesverein Badische Heimat (Heidelberg) mit. Vorsitzender ist der ehemalige südbadische Regierungspräsident Sven von Ungern-Sternberg. Er möchte dazu beitragen, neue Interessenten zu finden.
Hinweis: Die Angaben im Internet können sich geändert haben. Deshalb unbedingt den Ansprechpartner fragen.







