Im Zuge der politischen Forderung nach „Equal Treatment“, wonach alle Arbeitnehmer, also auch Zeitarbeitnehmer, im Kundenunternehmen gleich behandelt und gleich bezahlt werden müssen, einigte sich die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) Ende Mai mit der IG Metall auf einen neuen Tarifvertrag, der nun auch auf andere Gewerkschaften ausgedehnt werden soll. Die Vereinbarungen sehen den stufenweisen Anstieg der Löhne von Zeitarbeitnehmern je nach Beschäftigungsdauer vor. Am Ende steht der volle Lohnausgleich.
Und auch das Ringen um den Mindestlohn ist vom Tisch: Er beträgt in der Zeitarbeit 7,89 Euro und steigt zum 1. November auf 8,19 Euro, erklärt der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmer e.V. (IGZ), der BAP-Partner in der Verhandlungsgemeinschaft ist.
Große Bewegung also in der Branche, hin zu einer transparenteren Arbeitsweise, einem besseren Image und schließlich besseren Konditionen für die Arbeitnehmer. Was halten Sie von Zeitarbeit? Würden Sie sich an eine Zeitarbeitsfirma wenden? Stimmen Sie bis zum 11. Juli ab bei unserer Online-Umfrage rechts unten auf www.bo.de !
Am 17. Juli erfahren Sie mehr zu diesem Thema auf den Sonderseiten „Zeitarbeit“ in der Mittelbadischen Presse.







