38-jähriger wegen Nötigung und Beleidigung angeklagt
Mit einer erstaunlichen Mitteilung eröffnete Richter Michael Tröndle eine Verhandlung am Dienstag: Einer der geladenen Zeugen habe vor drei Stunden angerufen und erklärt, er habe seine Ladung erst kurz zuvor im Hausmüll vor seiner Wohnung gefunden. Bei einer Fahrtzeit von fünf Stunden sei es ihm nicht mehr möglich, rechtzeitig zur Verhandlung zu kommen.
Dem Angeklagten, einem 38 Jahre alten Monteur, wurde vorgeworfen, Ende August als Fahrer eines Kleinlasters zwischen der Brandmatt und Sasbachwalden so dicht auf ein vorausfahrendes Auto aufgefahren zu sein, dass dessen Fahrer das Kennzeichen im Rückspiegel nicht mehr erkennen konnte. Nachdem er den Wagen überholt hatte, so der Vorwurf, habe er abrupt abgebremst, sei ausgestiegen, habe auf das Dach des Autos getrommelt und den Fahrer beleidigt – strafbar als Nötigung und Beleidigung.
Vorwurf abgestritten
Er sei gar nicht der Fahrer des Kleinlasters gewesen, behauptete der Angeklagte. Einer seiner beiden Bekannter, die beim Transport halfen, sei am Steuer gesessen. Beide waren als Zeugen geladen, aber nicht erschienen. Er selbst, so der Angeklagte, sei als Beifahrer ausgestiegen, um dem Autofahrer die Meinung über seinen Fahrstil zu sagen. Beleidigt habe er ihn nicht. Geärgert habe er sich, weil der Wagen sehr lahm gefahren sei. Hinter dem Wagen und dem Kleinlaster habe sich eine lange Autoschlange gebildet.
Als erster Zeuge wurde der Fahrer des Autos gehört. Er sei mit seiner Frau auf dem Heimweg von einer Schwarzwaldtour gewesen, berichtete er. Auf der kurvenreichen und teils unübersichtlichen Strecke sei er zwischen 60 und 80 km/h gefahren. Vor den ersten Häusern habe der Kleinlaster überholt und dann stark abgebremst, so dass er auch rasch anhalten musste. Der Mann, bei dem es sich um den Angeklagten handle, sei auf der Fahrerseite ausgestiegen. Das bestätigte auch seine Frau, die zudem betonte, ihr Mann sei zügig gefahren und habe seine Geschwindigkeit den Straßen- und Sichtverhältnissen angepasst. Als der Fahrer des Kleinlasters auf das Auto ihres Mannes zuging und mit den Fäusten auf das Dach trommelte, habe sie Angst gehabt, dass er ihrem Mann etwas antue.
Wenig zur Aufklärung beitragen konnte der Polzeibeamte aus Mannheim, der sich um die Anzeige des Ehepaars kümmern sollte. Der Kleinlaster wurde ausgeliehen. Wer den Mietvertrag unterschrieben hatte, wusste er nicht. Nachdem die beiden Helfer des Möbeltransports nicht eingetroffen waren, wurde ihnen jeweils 150 Euro Ordnungsstrafe, ersatzweise fünf Tagen Ordnungshaft, aufgebrummt. Außerdem haben sie durch ihr Nicht-Erscheinen verursachten Verhandlungskosten zu tragen.
Verteidiger Philippi fragte, ob das Verfahren überhaupt fortgesetzt werden sollte. Von einer Nötigung sei nicht zwingend auszugehen, damit bleibe lediglich die Beleidigung. Tröndle entschied, das Verfahren zu unterbrechen. Zur Fortsetzung am 7. April sollen die beiden Zeugen polizeilich vorgeführt werden. Verteidiger Philippi forderte auch die nochmalige Ladung des Polizisten, außerdem solle der »Tatort« des Geschehens im Bereich des Fußgängerwegs in Sasbachwalden in Augenschein genommen werden.