Acherner Bürgerbegehren: Jetzt beginnen die Gespräche
Im Streit um die Frage, ob Achertalschüler mit besonderem Förderbedarf von der Kernstadt nach Fautenbach umziehen sollen, geht es in die nächste Runde. Wie Oberbürgermeister Klaus Muttach am Donnerstag in einem Pressegespräch im Rathaus in der Illenau mitteilte, soll ein Mediationsverfahren zwischen der Verwaltung und der Bürgerinitiative (BI), die gegen den Umzug ist, Abhilfe schaffen.
An vier Terminen zwischen dem 24. November und dem 15. Dezember soll die Mediationsfirma »Dialog Basis« eine einvernehmliche Lösung finden. An den – wie üblich in einem solchen Verfahren – nicht-öffentlichen Gesprächen teilnehmen werden die betroffenen Schulen, die Stadtverwaltung sowie die Vertrauenspersonen der Bürgerinitiative – namentlich Anna Schuler und Ralf Federkeil.
Zum 10 000 Euro teuren Mediationsverfahren kommt es deshalb, weil der Acherner Gemeinderat das Bürgerbegehren der Initiative für unzulässig erklärt hatte. Die notwendige Anzahl an Unterschriften konnte zwar erreicht werden, andere Punkte aus Sicht des Acherner Gremiums dagegen nicht. So hätte die BI einen Gegen- plus Finanzierungsvorschlag machen müssen, wo die Förderschüler unterrichtet werden sollen, wenn nicht in Fautenbach. Das geschah nicht.
Einwände abgewiesen
Die Stadt sah es außerdem nicht als erwiesen an, dass »lebenspraktische Erfahrungen« von den Schülern nicht auch in Fautenbach gemacht werden könnten, wie von der BI vorgeworfen. Björn Eiselt, Stabsstelle Recht, verwies im Pressegespräch auf das »Scheck In«, der zahlreiche Geschäfte beherberge. Außerdem würde sich die Fahrzeit der Schüler »nicht beziehungsweise nicht signifikant im Vergleich zum bisherigen Schulstandort« verlängern.
Zum Mediationsverfahren kommt es auch deshalb, weil die Bürgerinitiative gegen die Unzulässigkeitsfeststellung bezüglich des Bürgerbegehrens Einspruch eingelegt hat. Die Vetrauensleute der BI haben aber zugestimmt, diesen Widerspruch bis zum Ende der Mediation im Dezember auszusetzen. Sollte aber keine Einigung erzielt werden, müsste im nächsten Schritt das Freiburger Regierungspräsidium entscheiden, ob das Bürgerbegehren unzulässig ist oder nicht. Dagegen wiederum könnte die BI erneut Widerspruch einlegen, letztlich müsste das Verwaltungsgericht entscheiden. Das ganze Verfahren könnte dann laut Muttach bis zu zwei Jahre dauern.
Weil jedes Jahr eine neue Jahrgangsstufe Teil der Gemeinschaftsschule wird und die Zeit drängt, plant die Verwaltung zweigleisig. Neben der Mediation soll der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am kommenden Montag schon mal vorsorglich über den möglichen Bürgerentscheid am 29. Januar 2017 abstimmen. Das nämlich wird die Verwaltung dem Stadtgremium vorschlagen. Ein solcher Entscheid koste laut Eiselt etwa 20 000 Euro.
Hoffnungen, aber...
Im Pressegespräch am Donnerstag beteuerte OB Muttach seine Hoffnungen, die er in die Mediation setzt. Allerdings verringerten Vorwürfe der BI, ein Umzug der Sonderschüler nach Fautenbach verstoße gegen die UN-Behindertenkonvention, die Möglichkeit einer Einigung.
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