Acherner Bürgerentscheid kommt, falls Gespräche scheitern
Der Bürgerentscheid über den geplanten Umzug der Achertalschule soll am 29. Januar stattfinden, falls die bald beginnenden Mediationsgespräche zu keinem Ergebnis kommen. Das empfahl der Verwaltungsausschuss am Montag dem Gemeinderat.
Wie berichtet, beginnt nun ein Mediationsverfahren zur Achertalschule. Vertreter der Achertalschule, der Gemeinschaftsschule, Der GWRS Fautenbach/Önsbach, der Musikschule, der Verwaltung, des Gesamtelternbeirats und der Initiatoren des Bürgerbegehrens werden sich nun mehrmals zur Lösungsfindung treffen, wie OB Muttach am Montag im Verwaltungsausschuss sagte.
Frage formuliert
Falls diese Mediation ohne Ergebnis bleibt, soll am 29. Januar der Bürgerentscheid stattfinden, um eine langwierige juristische Auseinandersetzung zu vermeiden, das empfahl der Ausschuss dem Gemeinderat mit 13:2 Stimmen. 18 von 26 Gemeinderäten müssen diesen Bürgerentscheid noch bestätigen. Die Frage des Bürgerentscheids soll heißen: »Stimmen Sie dem Gemeinderatsbeschluss zu, dass die Achertalschule nach Fautenbach umzieht und die Gemeinschaftsschule die dadurch freiwerdenden Räume in Achern nutzt?« Testpersonen hätten diese Frage unter vier Varianten als verständlichste ausgesucht, so der OB.
Am 26. September hatte der Gemeinderat das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt (wir berichteten). Dagegen hat die Elterninitiative Widerspruch eingelegt, sich aber später bereiterklärt, diesen Widerspruch für die Dauer des Mediationsverfahrens ruhen zu lassen. Das ist wichtig, um keinen juristischen Vorgang bei Regierungspräsidium und/oder Verwaltungsgericht in Gang zu setzen, der laut Muttach zwei Jahre dauern kann, obwohl vielleicht eine Einigung in der Mediation bis Dezember erzielt wird.
Stadt hat keinen Plan B
Der Verwaltungsausschuss will den Bürgerentscheid stattfinden lassen, obwohl er einstimmig die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens erneut bestätigt und den Widerspruch der Initiative abgewiesen hat. Laut Muttach hätten die Argumente der Initiative in ihrer Widerspruchsbegründung sogar noch mehr Gründe offenbart, das Bürgerbegehren als unzulässig einzustufen.
Klaus Muttach sagte auch, dass die Stadt keinen Plan B habe, falls die Schulraumplanung im Bürgerentscheid gekippt wird. »Dann müssten andere das Problem lösen, die Stadtverwaltung wüsste dann keinen Weg mehr.«