Oberkirch

Alkoholfahrt führte vor das Amtsgericht Oberkirch

Peter Meier
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03. Februar 2017

©Archiv

Als eine Polizeistreife im  Oktober einen Rentner aus einem Oberkircher Ortsteil wegen seiner etwas auffälligen Fahrweise stoppte und kontrollierte, ergab die Blutprobe einen Alkoholanteil von knapp einem Promille. Gegen den Strafbefehl, der neben einer Geldstrafe von 1000 Euro den Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperre von drei Monaten vor dem Erwerb eines neuen Führerscheins vorsah, hatte der 80-Jährige Einspruch eingelegt.
 

In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Oberkirch verlas Amtsanwalt Bross die Anklageschrift,  nach welcher der Rentner wegen seiner langsamen und ruckartigen Fahrweise von der Polizei angehalten wurde und dabei auch noch  einen Bordstein überfuhr. Dem Alcomattest und anschließend auch der Blutentnahme im Krankenhaus stimmte er zu, laut  Entnahmeprotokoll machte er auf den Arzt einen alkoholisierten Eindruck. Das  bestätigte auch das Ergebnis des Labors, das einen Wert von 0,98 Promille feststellte. Deshalb wurde er wegen fahrlässiger  Trunkenheit im Verkehr angeklagt.

»Ich bin ganz normal gefahren«, so der Rentner in seiner Stellungnahme zum Tatvorwurf. Er sei dann erschrocken, als  plötzlich hinter ihm das Blaulicht auftauchte. Ursprünglich wollte er in eine  Hofeinfahrt abbiegen, um den Verkehr nicht zu behindern, deshalb habe er den flachen  Bordstein überfahren und sei dann aber doch am rechten Fahrbahnrand angehalten und  ausgestiegen.

Auf die  Frage von Richter Jansen nach seinem  Alkoholkonsum an diesem Tag berichtete er von »drei Gläsle Neuem« beim Landwirt, bei dem er den Landkäs für einen Bekannten holte, und zwei Schorle bei diesem Bekannten, nachdem er den Käse abgeliefert hatte. Den Führerschein habe er seit 1957, und seither, wie auch das Bundeszentralregister auswies, keinerlei Probleme mit Polizei oder Justiz.

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Als Zeugen wurden die beiden Polizisten  gehört, die den Rentner angehalten hatten.  Er sei aus dem Rewe-Parkplatz in die Renchener Straße eingefahren, berichteten sie übereinstimmend. Als sie sahen, dass er an den rechts am Straßenrand parkenden Autos weit ausholend vorbeifuhr und dabei auf die linke Fahrbahnseite geriet, seien sie ihm nachgefahren. Er sei auch auffällig über Hauptstraße und Appenweierer Straße weitergefahren, ruckartig, recht langsam, so die nähere Beschreibung auf Rückfragen des  Richters. Nach dem Anhalten habe der Rentner unsicher gesprochen und gestottert. Für Amtsanwalt Bross hatte sich in der  Beweisaufnahme der Tatvorwurf erwiesen. Der Blutalkoholwert liege nahe an der Grenze von 1,1 Promille und damit der absoluten Fahruntüchtigkeit, wenn dann noch Ausfall-erscheinungen bei der Fahrweise hinzukommen, müsse von einer Fahruntüchtigkeit ausgegangen werden. Er beantragte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 25 Euro und den Einzug der  Fahrerlaubnis. Vor einer Sperre von drei  Monaten dürfekeine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.

Ganz anders sah das Rechtsanwalt Willi Wortberg, der Verteidiger des Angeklagten. Auf der kurzen Strecke in der Renchener Straße habe es keinen  Gegenverkehr gegeben, sodass das weite  Ausholen niemanden gefährdete. Bei der  Weiterfahrt folgte eine Kurve auf die nächste, sodass ein langsames, vielleicht auch ruckelndes Fahren als Anzeichen einer  Trunkenheit im Verkehr nicht verwertbar sei. Auch die Situation beim Anhalten zeige eher  altersbedingte Symptome. Als Beweis für eine fahrlässige Trunkenheit im Verkehrs reiche  das alles nicht, deshalb beantragte er Freispruch von diesem Vorwurf, es sei  lediglich eine Strafe nach dem  Bußgeldkatalog möglich.

Dieser Argumentation schloss sich Richter Bastian Jansen an. Seiner Auffassung nach war die Fahrweise des Rentners, eher alters- als alkoholbedingt, zumal die Polizisten die ihrer Meinung nach auffällige Fahrweise auf  Nachfrage nur unzureichend beschreiben konnten. Bei einem 30-Jährigen hätte der  Fahrstil in Kombination mit dem Blutalkoholwert für eine Verurteilung wegen  fahrlässiger Trunkenheit wohl ausgereicht, bei dem Rentner war das nicht mit Sicherheit nachweisbar. Wegen dieser Zweifel wurde er mit einer Strafe von 500 Euro verurteilt,  hinzu kommt noch ein Fahrverbot von einem Monat. Da er den Führerschein Anfang Oktober abgeben musste, konnte er ihn  noch im Gerichtssaal gleich wieder in Empfang nehmen. 

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