Amtsgericht Achern: Mietprellerin muss in den Knast
Eine wegen Betrugs mehrfach vorbestrafte Frau muss erneut ins Gefängnis: Sie hatte in zwei Fällen Vermieter betrogen und fuhr zudem ohne Fahrerlaubnis Auto. Jetzt gab’s die Quittung vom Amtsgericht.
Auch wenn die Angeklagte über ihre Rechtsanwältin am Prozesstag die nicht bezahlten Mietkosten an die Vermieter übergab und geständig war, konnte sie sich einer Verurteilung nicht entziehen. Für die vier Straftaten wurden sieben Monate Haft ausgesprochen. Der Staatsanwalt hatte der Altenpflegerin vorgeworfen, in zwei Fällen im Frühjahr Vermieter bewusst betrogen zu haben. Einmal hatte sich die Frau in Sasbachwalden in eine Wohnung eingemietet, allerdings nur 170 Euro Miete angezahlt.
Kurze Zeit später mietete sie unter falschen Vorgaben eine Ferienwohnung in Seebach an und verschwand nach zehn Tagen, ohne den Mietzins zu begleichen. Nach Seebach fuhr sie, ohne in Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein, darunter am 6. April mit einem nicht zugelassenen und nicht versicherten Auto. Die Kennzeichen wurden einem Auto abmontiert. Kurze Zeit später erschien sie wiederum mit einem anderen Fahrzeug in Seebach, so dass noch in zwei Fällen das Fahren ohne Fahrerlaubnis als Straftatbestand zur Verurteilung stand.
Spurlos verschwunden
Wie die Angeklagte erklärte, sei sie mit einer Frau, die sie in Haft kennengelernt habe, in Sasbachwalden eingezogen. Die fehlenden 390 Euro an Miete sollte ihre Freundin, die als Restaurantfachfrau in Karlsruhe arbeite, begleichen. Diese verschwand jedoch spurlos und ihre Bemühungen, die Miete zu bezahlen, seien erfolglos gewesen, da ihre Bank aufgrund der Schulden keine Überweisung tätigte. Mittlerweile sei sie auch seit Ende August in psychischer Behandlung in einer Klinik, führte ihre Verteidigerin aus. Dass sie in Seebach die Ferienwohnung anmietete, sollte nur vorübergehend sein. Ihre Vermieterin gewährte ihr, wie diese im Zeugenstand aussagte, aufgrund ihrer angeblichen Arbeit in einem Acherner Pflegeunternehmen Zahlungsaufschub. Doch nach zehn Tagen war sie ohne zu bezahlen aus der Wohnung ausgezogen. Die Anstellung in Achern entpuppte sich als falsch. Auch in dieser Wohnung soll nach Aussage der Angeklagten die besagte Freundin aus dem Knast gewesen sein. Bei die Vermieterin stand sie mit 400 Euro in der Kreide. Die zwei Fahrten ohne Fahrerlaubnis gestand die Angeklagte umgehend.
Der Staatsanwalt forderte im Strafmaß auch eine Urkundenfälschung aufzunehmen, da sie Nummernschilder an ein Auto anbringen ließ. Die Angeklagte sei für die Betrugsfälle verantwortlich, die ominöse Freundin gebe es wohl eher nicht. Angesichts der 19 einschlägigen Verurteilungen forderte er neun Monate Haft ohne Bewährung und ein Fahrverbot von acht Monaten.
Rechtsanwältin Stephanie Vogt sah im Falle der Anmietung der Wohnung in Sasbachwalden kein Verschulden. Ansonsten wäre die Angeklagte geständig und kooperativ gewesen. Dies und der Aufenthalt in der Klinik sollten eine Haftstrafe mit Bewährung unter Aufsicht eines Bewährungshelfers und der Schuldnerberatung nach sich ziehen.
Eindeutiger Sachverhalt
Amtsrichter Michael Tröndle stellte heraus, dass der Sachverhalt eindeutig sei. 19 Eintragungen im Bundeszentralregister hätten bisher keine Veränderung erbracht und die Einlieferung in die Klinik sei eher eine Flucht vor einer erneuten Haftstrafe. Auch die Schadenswiedergutmachung könne die Betrugsfälle nicht verdecken, zumal sie noch in Bewährung sei, was erneut zu verhandeln sein werde. Die Urkundenfälschung und das Fahren ohne Versicherungsschutz kämen hinzu. Hierfür wird ein Fahrverbot von einem Jahr ausgesprochen.
Aufgrund des Nichterscheinens einer Zeugin wurde dieser eine Ordnungswidrigkeit von 150 Euro oder ersatzweise fünf Tage Haft auferlegt.