Gestaltungssatzung für Oberkircher Altstadt auferlegt
Um Bausünden in Zukunft vorbeugen zu können, hat sich Oberkirch für die historische Altstadt eine Gestaltungssatzung auferlegt. Sie legt fest, was machbar ist und was nicht. In einer zweiten Stufe sollen nun die Übergangsbereiche in einem städtebaulichen Entwicklungskonzept unter die Lupe genommen werden.
»Gut investiertes Geld« nennt Oberbürgermeister Matthias Braun die Ausgaben für einen Gestaltungsleitfaden, der die an die historische Altstadt angrenzenden Wohn- und Gewerbequartiere untersuchen und bewerten soll. Paragraf 34 des Baugesetzbuches hat den Oberkircher Volksvertretern und der Verwaltung zuletzt einige Male schwer zu schaffen gemacht. Er besagt, dass »innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden«.
Je nach Auslegung verschafft der Paragraf Bauherren Freiheiten, die die Stadtverantwortlichen aus ihrer Sicht kritisch sehen.
Um dem zumindest teilweise einen Riegel vorzuschieben, bedarf es Festlegungen – etwa in Form eines Bebauungsplanes oder einer Gestaltungssatzung. Instrumente, die klarstellen, was im besagten Gebiet erlaubt ist und was nicht. Bei der historischen Altstadt hat Oberkirch diesen Weg bereits beschritten, nun sollen auch die Übergangsbereiche untersucht werden.
Beurteilung kostet 40.000 Euro
Der Bau- und Umweltausschuss hat am Montagabend das »Internationale Städtebauatelier« aus Stuttgart damit beauftragt, einen Gestaltungsleitfaden für vier angrenzende Bereiche zu verfassen – quasi als Vorstufe für Satzungen oder Bebauungspläne. 40 000 Euro lässt sich die Stadt die Beurteilung kosten: »Wir dürfen die gesamtstädtische Architektur nicht der Beliebigkeit überlassen«, begründete OB Matthias Braun den Schritt: »Wenn wir falsche Entscheidungen treffen, schaden wir dem Stadtbild.«
Philipp Dechow vom Internationalen Stadtbauatelier (ISA) erläuterte die Vorgehensweise und mögliche Bausteine zur Sicherung des Ortsbildes. Ein Stadtentwicklungskonzept könne die Weiterentwicklung Oberkirchs in den Randbereichen besser strukturieren, »damit die Bebauungsqualität nicht alleine den Investoren und Bauträgern überlassen wird«. Umnutzungen, Umbauten, Erneuerungen oder Neubau von Gebäuden führten zu einer »meist schleichenden, punktuell spürbaren Veränderung des Ortsbildes, die als unharmonisch und nicht zum Ort passend wahrgenommen werde. Regulierende Eingriffe durch Politik und Verwaltung seien nötig, um dieser Tendenz entgegenzuwirken.
Der Bau- und Umweltausschuss war sich darin einig und billigte einstimmig die Investition: »Endlich, endlich«, sagte stellvertretend SPD-Fraktionsvorsitzender Hans-Jürgen Kiefer: »Wir brauchen einen Leitfaden für Investoren wie auch für Verwaltung und Gemeinderat.«