Oppenau

Auf den Windpark auf dem Kutschenkopf warten neue Hürden

Simon Allgeier
Lesezeit 3 Minuten
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17. Mai 2017
Auf manchen Schwarzwaldhöhen sind Windräder bereits ein gewohnter Anblick. Ob der aus vier Windrädern bestehende geplante Windpark über Oppenau und Lautenbach realisiert werden kann, ist derzeit noch offen.

Auf manchen Schwarzwaldhöhen sind Windräder bereits ein gewohnter Anblick. Ob der aus vier Windrädern bestehende geplante Windpark über Oppenau und Lautenbach realisiert werden kann, ist derzeit noch offen. ©Albert Kipp

Landschaftsschutzgebiet erhalten oder zugunsten von Windrädern aufgeben? Die vom Regierungspräsidium Freiburg zu treffende Entscheidung steht kurz bevor. Bei einer Aufhebung des Schutzstatus kommen auf die EnBW als Planerin des Windparks auf dem Kutschenkopf neue Hürden zu.

Liegt das Landratsamt Ortenaukreis mit seiner Entscheidung richtig, dass der Landschaftsschutz auf dem Kutschenkopf und Eselskopf schwerer wiegt als der Ausbau erneuerbarer Energien in Form von Windrädern? Mit dieser Frage hat sich das Regierungspräsidium Freiburg seit September vergangenen Jahres auseinanderzusetzen.

Der Karlsruher Energiekonzern, der einen aus vier Windrädern bestehenden Windpark oberhalb von Lautenbach und Oppenau auf Gelände des Staatsforsts plant, hatte damals Einspruch gegen die Entscheidung der untergeordneten Behörde eingelegt. Das Landrats­amt spricht sich für die Beibehaltung der zwei Landschaftsschutzgebiete aus, in denen drei der geplanten Windräder stehen würden.

»Vor einer Woche wurden wir informiert, dass die Entscheidung wohl bis in 14 Tagen fallen wird«, erklärt Michael Volz auf Anfrage der ARZ. Ob die Entscheidung zugunsten der Windräder ausfallen wird, darüber kann und will der bei der EnBW für den geplanten Windpark zuständige Projektleiter nicht spekulieren.

Die Lage ist komplex

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Die Genehmigung für ein Windrad, das sogenannte »WR 1« wollte Volz eigentlich schon Anfang des Jahres in Händen halten. Es liegt in keinem Landschaftsschutzgebiet und die Verwaltungsgemeinschaft Oberkirch – Renchen – Lautenbach hat mit der Aufstellung des Teilflächennutzungsplans Windkraft bereits grünes Licht gegeben. »Leider haben wir vom Landratsamt die Signale erhalten, dass sie den Windpark als Ganzes sehen.« Über das genehmigungsrechtlich unproblematischste Windrad soll demnach auch erst entschieden werden, wenn Freiburg die Weichen in Sachen Befreiung vom Landschaftsschutz gestellt hat.

Doch die Lage ist komplex: Von den drei Windrädern im Landschaftsschutzgebiet befinden sich zwei auf Gemarkung Oppenau. Und die Stadt – entschiedener Gegner der Windräder – hat anders als Lautenbach die planerischen Voraussetzungen in Zusammenarbeit mit der Nachbargemeinde Bad Peterstal-Griesbach noch nicht geschaffen. »Der Genehmigungsantrag der EnBW bezieht sich deshalb auch nur auf die zwei Windräder auf Gemarkung Lautenbach«, stellt Landrats­amtssprecher Kai Hockenjos gegenüber der ARZ klar. 

Weitere Verzögerung

Gesetzt den Fall, das Regierungspräsidium erkennt Fehler bei der Beurteilung des Landratsamts und kippt dessen Entscheidung, wodurch die zwei Lautenbacher Windräder genehmigt werden können, sind für die EnBW die Hindernisse noch nicht aus dem Weg geräumt. Als neue Hürde am Horizont erscheint für Volz die zum Jahresanfang in Kraft getretene Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Für bis dato genehmigte Windräder gab es eine für 20 Jahre fixe Einspeisevergütung. Ein Grund, weshalb Volz auf eine zügige Genehmigung setzte. 

»Jetzt müssen alle Projekte ein Ausschreibungsverfahren durchlaufen, um genehmigt zu werden«, erläutert er das neue Prozedere. Der Planer müsse darlegen, zu welchen Fördersätzen er das Projekt bauen will. »Es geht dabei um die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Projekte.« Etwa alle drei Monate starte ein neues Ausschreibungsverfahren. Wer nicht zum Zug kommt, der kann es laut Volz unbegrenzt oft erneut versuchen. »Aber durch das Ausschreibungsverfahren verzögern sich die Projekte noch zusätzlich«.

Hintergrund

"Kein Einzelfall"

Das Auftaktgespräch der EnBW mit dem Landratsamt Ortenaukreis über den geplanten WIndpark auf dem Kutschenkopf/Eselskopf fand im März 2014 statt. Im Spätjahr 2016 war dessen Inbetriebnahme geplant. Die Verzögerungen sind laut Planer Michael Volz »leider kein Einzelfall«. Im Ortenaukreis wie auch anderswo hingen noch andere Genehmigungsverfahren in der Luft. Die Gründe dafür seien vielfältig. Es geht laut Volz um Landschaftsschutzgebiete, den Rotmilan, aber auch die Widerstände aus der Bevölkerung. »Wir sind nicht glücklich über die Verzögerungen, können sie aber nachvollziehen«, betont Volz. Am Anfang hätte sich jeder den Ausbau der Windenergie einfacher vorgestellt. »Aber die Realität hat uns eingeholt.«

Kommentar

Keine guten Chancen

Von Simon Allgeier

Ernsthaft dürfte niemand mehr an einen Windpark auf dem Kutschenkopf/Eselskopf glauben. Zum einen ist es unwahrscheinlich, dass das Regierungspräsidium das Landratsamt in Sachen Landschaftsschutz zurückpfeift. Die kleinere Behörde traf die Entscheidung pro Landschaftsschutz schließlich anhand von Fakten und nicht, indem sie eine Münze warf.

Wird das Landschaftsschutzgebiet indes aufgehoben, sind für die nächsten vielen Jahre nur zwei Windräder auf Gemarkung Lautenbach möglich. Oppenau hat angekündigt, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um die Windräder auf eigener Gemarkung zu verhindern. Zu guter Letzt sind da noch die geänderten Rahmenbedingungen. Schon vor der EEG-Novellierung wurde der EnBW vorgeworfen, der Windpark sei an dem Standort nicht rentabel. Jetzt spielt der Faktor Wirtschaftlichkeit auch noch in die Genehmigung mit rein.

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