Baugenehmigung für umstrittene Mehrfamilienhäuser in Sicht
Die Firma Feger kann bald mit dem Bau zweier Mehrfamilienhäuser in der Appenweierer Straße beginnen. Das wasserrechtliche Verfahren, das Voraussetzung für die Baugenehmigung ist, ist in dieser Woche abgeschlossen worden. Um den Bau der Häuser hatten Gemeinderat und Investor zuvor monatelang gerungen.
Die Frage, die Stadtrat Rudolf Hans Zillgith am Montagabend stellte, mag manchem Oberkircher auf der Zunge gelegen haben: »Wann fängt Feger in der Appenweierer Straße an?« Der Zusenhofener Bauunternehmer will hinter der Villa der Zahnarzt-Familie Nikolaus zwei Mehrfamilienhäuser errichten. Noch fehlen ihm die letzten Genehmigungen.
Wasserbehörde: »An uns scheitert es nicht mehr«
Neben den Gebäuden soll auch die Zufahrt neu gebaut werden: eine 7,04 Meter breite Brücke über den Mühlbach. Voraussetzung für die Erneuerung der Brücke ist eine wasserrechtliche Genehmigung, ausgestellt vom Amt für Wasserwirtschaft des Ortenaukreises. Sie sei am Mittwoch herausgegangen, so der Leiter des Amtes für Wasserwirtschaft, Bernhard Vetter. » An uns scheitert es nicht mehr. Wasserrechtlich ist alles geklärt.«
Bauamt: Fall ist »durchgeprüft«
Auch die Stadt Oberkirch hat ihre Hausaufgaben erledigt – es fehlt nur noch die wasserrechtliche Genehmigung: Sie lag Bauamtsleiter Peter Bercher am Freitag noch nicht vor. Ist es so weit, dann »kann die Baugenehmigung in wenigen Tagen rausgehen«. Seitens des Oberkircher Bauamts sei der Fall »so weit durchgeprüft«.
Der Gemeinderat hatte im Mai sein Einverständnis nur mit Zähneknirschen erteilt. Vorangegangen war ein zähes Ringen um die Höhe des Gebäudes: Die Stadt hatte im März 2015 erstmals eine Gestaltungsbeirat einberufen. Er empfahl, die Baumassen zu reduzieren und möglichst viele der großkronigen Bäume zu erhalten.
OB kritisierte mangelnde Kooperationsbereitschaft
Feger ließ die Bäume im Herbst 2015 fällen. Auch die weiteren Vorschläge stießen auf wenig Gegenliebe: »Es gab keine Bereitschaft, mit Stadt und Gemeinderat zu kooperieren«, fasste OB Matthias Braun die Gespräche im Mai 2016 zusammen.
Gerade noch zulässig
Die beiden allgemeinen Indikatoren für den Baukörper, Geschossflächenzahl (GFZ) und Grundflächenzahl (GRZ), hält der Feger-Entwurf ein. Für das Gelände gibt es keinen Bebauungsplan, weswegen die Nachbargebäude in der Umgebung als Maßstab herangezogen wurden: Gemeinderat und Verwaltung kamen bei drei Gegenstimmen und fünf Enthaltungen zum Schluss, dass sich die geplanten Bauvorhaben mit zehn Metern Wand- und 13,35 Metern Firsthöhe »gerade noch in den Rahmen der näheren Umgebungsbebauung einfügen«. Das Bauvorhaben war damit nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches zulässig.
22 Wohnungen sollen 2018 fertig sein
Liegt die Baugenehmigung vor, will Feger »unverzüglich« mit der Realisierung des Bauprojektes beginnen, so der kaufmännische Leiter des Bauunternehmens, Albert Wiegert. Bevor der Neubau errichtet werden kann, muss das bestehende Gebäude abgerissen werden. Die denkmalgeschützte Nikolaus-Villa bleibt erhalten. Die 22 Wohnungen in den Neubauten sollen laut Wiegert 2018 bezugsfertig sein.