Bei Streit mit dem Knie ins Gesicht
Zunächst glimpflich davon kam ein 20-jähriger Angeklagter, nachdem der Geschädigte im Zeugenstand seinen Strafantrag zurückzog. Die Anklage lautete auf Körperverletzung, wie Oberamtsanwalt Helmut Schäfer in seiner Anklageschrift ausführte.
Im Februar soll es in einem Lebensmittelmarkt in der Eisenbahnstraße zu einer Keilerei zwischen zwei ehemaligen Freunden gekommen sein, wobei sich der Geschädigte eine blutende Nase holte. Das Auftauchen des Marktleiters und die herbeigerufene Polizei beendeten die Streitigkeiten.
Nach Aussagen des Angeklagten, der zurzeit bei einem Onkel in Achern wohnt, sei man sich zunächst am Bankschalter begegnet und anschließend wieder im Supermarkt. Da habe ihn der Geschädigte provokant angelächelt. Deshalb habe er diesen dann auch gerempelt. Als Gegenwehr kam ein Schubsen und eine Handgemenge, bei dem der Geschädigte den 20-jährigen mit beiden Händen in Brusthöhe an der Kleidung gepackt hätte.
Daraufhin versetzte er diesem eine Ohrfeige. Den dafür folgenden Boxhieb konnte er auffangen, packte jedoch seinen Kontrahenten, drückte ihn nach unten und versetzte ihm mit seinem Knie einen Schlag ins Gesicht. Dies bewirkte dann das Nasenbluten.
Eskalation verhindert
Die Begleiter der beiden jungen Männer stellten sich dazwischen, um eine weitere Eskalation zu verhindern. Der Marktleiter rief die Polizei zur Hilfe. Eigentlich wollte der Angeklagte, wie er darstellte, die Sache vor dem Markt erledigen, doch der Provokant hätte sich nicht darauf eingelassen.
Einige Zeit später habe man sich beim Fasnachtsumzug in Achern getroffen. Er habe sich entschuldigt und der Geschädigte habe erklärt, er würde den Strafantrag zurückziehen, was wohl nicht erfolgt sei. Als der Geschädigte im Zeugenstand aussagte, kam es immer wieder zu Widersprüchen zwischen dem, was das Polizeiprotokoll enthielt und was er im Zeugenstand präsentierte. Schlussendlich bestätigte er die Aussagen des Angeklagten, nachdem sie vom Richter präsentiert wurden.
Mehrfach unterbrochen
Ungeduldig wurde der Angeklagte während der Aussagen seines ehemaligen Freundes, den er immer wieder unterbrach. Deshalb wurde er auch vom Richter wiederholt zur Ordnung gerufen. Da er ohne Verteidiger erschienen war, kam es noch einmal zu einem Disput und letztlich zur Frage des Angeklagten, warum er nicht zu dem stehe, was er ihm beim Umzug zugesichert hatte. Er selbst würde immer zu seinem Wort stehen, was er als ehemaliger Freund wisse. Da sah sich der Geschädigte wohl in die Enge getrieben und zog den Strafantrag zurück.
Auf Nachfrage plädierte der Staatsanwalt für eine Geldstrafe, wollte vorab jedoch Bescheid über die Einkünfte. Er hätte zurzeit keine, da er seine Bäckerlehre aus persönliche Gründen abgebrochen hätte. Da er keinen festen Wohnsitz habe, bekäme er kein Arbeitslosengeld oder Hartz IV. Einen Ausbildungsplatz hätte er aber in Aussicht.
Daraufhin wurde von der Anklage eine Geldstrafe von 150 Euro vorgeschlagen. Amtsrichter Michael Tröndle sah jedoch in der Ableistung von 50 Stunden unentgeltlicher gemeinnütziger Arbeit die bessere Lösung. Dem stimmte der Staatsanwalt zu. So wurde das Verfahren vorläufig ausgesetzt, allerdings unter der Vorgabe, dass bis 1. Juni die 50 Stunden gemeinnützige Arbeit unter der Obhut der Sozialen Dienste Achern abgeleistet seien.