Achern

Betrug beim Kleiderkauf: Geld online zurückgebucht

Edgar Gleiß
Lesezeit 3 Minuten
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27. März 2017

©Archivfoto: Mittelbadische Presse

Eine 43-Jährige muss sich noch einmal wegen Betrugs dem Amtsgericht Achern stellen, da ihre Aussagen und jene ihres Lebenspartners den Tatbestand nicht ausreichend darlegten.

Wegen einer Rückbuchung von rund 120 Euro, die per EC-Karte zunächst bezahlt waren, stand die Angeklagte vor Gericht. Von der Staatsanwaltschaft wurde ihr vorgeworfen, dass sie in einem Geschäft in Achern vier Kleidungsstücke gekauft hatte, ohne sie zu bezahlen. Sie habe falsche Tatsachen vorgetäuscht. Dies sei als Betrug zu bewerten.

Aus Sicht der Angeklagten sei der Betrag zunächst bezahlt worden. Nachdem jedoch ihr Lebenspartner wegen der vielen Abbuchungen »gestresst« habe, habe sie willkürlich online Rückbuchungen vorgenommen. Es sei keine gezielte Operation gewesen, gerade diese Kleidungsstücke nicht zu bezahlen, die für die Tochter bestimmt gewesen seien. 

Wie Rechtsanwalt Christoph Schneble per Kontoauszügen darlegte, war auch zu diesem Zeitpunkt genügend Geld auf dem Konto. Da es immer wieder zu Unregelmäßigkeiten bei den Hartz-IV-Überweisungen gekommen sei, war das eine oder andere Mal Ebbe auf dem Konto. Sie habe allerdings auch ein Konto angelegt, das keine Überziehung ermögliche.

Freund hat die EC-Karte

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Zwei Schreiben des Inkassounternehmens sollen an die Angeklagte gesandt worden sein, was sie jedoch verneinte. Sie selbst sei nie direkt vom Inkassounternehmen kontaktiert worden. Ihr Lebensgefährte habe wohl ein Telefonat angenommen. Darauf habe sie, wie sie auf Nachfrage des Amtsrichters Michael Tröndle sagte, nicht reagiert. Allerdings habe sie ihrem Lebenspartner die EC-Karte zur Verwahrung gegeben, um Ausgaben zu kontrollieren. Sie würde jetzt nur noch bar bezahlen und bekäme die Karte nur zum Abheben von Bargeld.

Dass die Schulden beglichen wurden, stellte der Verteidiger heraus. Die Angeklagte habe dafür knapp 208 Euro bezahlen müssen. Auf Antrag des Verteidigers wurde der Lebensgefährte in den Zeugenstand gerufen, denn es sei laut Richter nun zu klären, ob Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit zum Betrug geführt hat.

Der Partner stellte dar, dass man immer wieder gemeinsam den Kontostand besprochen habe, damit es zu keiner Kontoüberziehung kommt. Er sei fälschlicherweise davon ausgegangen, dass dieser Betrag für die Kleidungsstücke bezahlt war, zumal der Kontostand dies ermöglicht hätte. Beide hätten ein eigenes Konto, über das jeder selbst verfügen würde. Seit etwa 15 Monaten verwalte er die EC-Karte seiner Lebensgefährtin.

Richter fordert Zeugen

Gegenüber dem Staatsanwalt sagte er aus, dass ein Kontakt mit dem Inkassounternehmen nur einmal zustande kam. Danach forderte der Verteidiger die Einstellung des Verfahrens, denn der Schaden sei beglichen. Dem widersprach jedoch der Amtsrichter. Er wolle nun auch den Mitarbeiter des Inkassounternehmens als Zeugen laden, da es unterschiedliche Darlegungen gebe.

Die 18 meist einschlägigen Eintragungen im Bundeszentralregister ließen eine Einstellung ohnehin nicht zu. Noch im Gerichtssaal wurde die Fortsetzung des Verfahrens auf diese Woche terminiert. Bei diesem Termin werde ein Urteil gesprochen, auch wenn die Angeklagte wegen eines Krankenhausaufenthalts nicht anwesend sein könne.

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