Blutspritzer überführen Renchtäler Wohnungseinbrecher
Ein mutmaßlicher Wohnungseinbrecher musste sich vor dem Amtsgericht Oberkirch verantworten. Dabei ging es um die Frage, bei welcher Gelegenheit er Blutspuren vor der Wohnung eines Bekannten hinterlassen hatte.
Die Staatsanwaltschaft warf einem 30-jährigen Bauarbeiter aus dem Renchtal vor, bei Bekannten einen Einbruchdiebstahl begangen zu haben. Er soll Ende Mai 2016 die kleine Scheibe einer geschlossenen Wohnungstür aufgebrochen, die Tür entriegelt und aus der Wohnung 600 Euro Bargeld eine Festplatte sowie eine Ration Methadon gestohlen zu haben. Gegen den Strafbefehl hatte der Beschuldigte Einspruch eingelegt.
Staatsanwalt: Einbrecher hat Scheibe eingeschlagen
Die Sache sei ganz anders abgelaufen, so der Angeklagte. Er sei mit dem Geschädigten befreundet gewesen und habe ihm Geld geliehen. Deshalb sei er am besagten Tag mit seiner Freundin zu ihm gegangen, um die 50 Euro abzuholen. Der Bekannte habe ihm aber einfach die Tür vor der Nase zugeschlagen. Dabei habe er sich an der Scheibe am Arm verletzt. Die Wunde habe geblutet. Deshalb seien Glassplitter vor der Tür und auf der Treppe Blut mit seiner DNA gefunden worden.
Angeklagter: Tür zugeknallt, am Arm verletzt
Die Freundin des Angeklagten bestätigte dessen Version. Der Bekannte habe die Tür zugeknallt, beim Versuch auszuweichen, sei ihr Freund mit dem Arm in die splitternde Scheibe geraten und habe sich verletzt.
Ein Polizist fand es merkwürdig, dass der Angeklagte konkret von 600 Euro redete, die aus der Wohnung gestohlen wurden. Der Polizist war sicher, diesen Betrag nicht genannt zu haben. Die Splitter der zerbrochenen Scheibe mit Blutspuren habe man kriminaltechnisch untersuchen lassen. Fünf Monate später wurde die DNA dem Angeklagten eindeutig zugeordnet.
Blut am Boden, Durcheinander in der Wohnung
Der Geschädigte berichtete, am Tag der Tat kurzfristig nach Offenburg gefahren zu sein. Der Bekannte habe per SMS angekündigt, dass er im Laufe des Tages kommen und die 50 Euro abholen wollte. Doch darauf wollte der Geschädigte und seine Lebensgefährtin nicht warten. Als sie nach knapp zwei Stunden zurückkamen, seien Scherben von dem kleinen Fenster der Tür auf der Treppe gelegen, auch Blutspritzer waren zu sehen, die Wohnungstür war nur angelehnt. In der Wohnung sei ein Durcheinander in Wohn- und Schlafzimmer gewesen, die Gefriertruhe offen gestanden. Den Bekannten habe er nicht im Verdacht gehabt. Er habe ihm lediglich eine SMS geschrieben mit der Frage, ob er zwischenzeitlich zur Wohnung gekommen wäre und ob ihm etwas aufgefallen sei.
Die Lebensgefährtin des Geschädigten gab an, dass sich ihr Verdacht gegen den Angeklagten im Laufe der Zeit verdichtet habe. Sie mache eine Substitutionstherapie mit Methadon, die Ration für das Wochenende sei beim Einbruch gestohlen worden. Normal habe sie sonst nicht so viel Geld im Haus; sie habe 600 Euro abgehoben, weil später das Kinderzimmer für ihr Baby geliefert werden sollte.
Richter verhängte Bewährungsstrafe
Der Angeklagte war laut Auszug aus dem Zentralregister bereits fünfmal mit dem Gesetz in Konflikt geraten, vor allem durch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft erkannte in der Darstellung des Angeklagten und seiner Freundin zu viele Ungereimtheiten. Sie forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, dazu eine Geldstrafe von 1700 Euro. Der Verteidiger glaubte der Darstellung seines Mandanten und forderte Freispruch. Richter Jansen entschied in seinem Urteil auf zehn Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Neben einer Geldstrafe von 1500 Euro hat der Angeklagte auch die Kosten des Verfahrens zu tragen.