Oberkirch

»Das waren scharfe Worte«

Daniel Wunsch
Lesezeit 3 Minuten
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23. Oktober 2014

©Archivfoto: Mittelbadische Presse

Bei einer Fasentsveranstaltung in Gaggenau hat eine junge Frau zwei Polizisten ohne ersichtlichen Grund heftig beleidigt. Da sie nach eigenen Angaben stark betrunken war, könne sie sich an die ihr vorgeworfenen Äußerungen nicht mehr erinnern.

Wegen Beleidigung in zwei Fällen musste sich eine junge Frau vor dem Oberkircher Amtsgericht verteidigen. Richter Timo Brüderle sprach die 19-Jährige schließlich nach Jugendstrafrecht schuldig und verwarnte sie mit einer 20-stündigen Arbeitsauflage. Der leitende Oberstaatsanwalt Herwig Schäfer hatte zuvor noch für eine Geldstrafe von 300 Euro plädiert, Rechtsanwältin Brigitte Kiechle hoffte auf eine Ermahnung oder eine geringe Auflage. 
Am 21. Februar soll die Angeklagte mit Freunden eine Fasentsveranstaltung in Gaggenau besucht und gegen 2 Uhr vor der Festhalle ohne ersichtlichen Grund zwei Streifenpolizisten beleidigt haben. »Haben die Scheißbullen nichts Besseres zu tun, als hier herumzulaufen«, soll sie ihnen hinterher gerufen haben. »Wir liefen drei Meter an ihr vorbei, die Äußerung kam definitiv von ihr«, so einer der Beamten. Ganz unaufgeregt habe man sie angesprochen: »Wir hatten nichts mit ihr zu tun, waren nur für die Sicherheit zuständig. Ich hätte es ja noch verstanden, wenn wir sie kontrolliert hätten.«
Da sie uneinsichtig war, habe man die Sache auf sich beruhen lassen wollen. Doch kaum hatten sie sich wieder umgedreht, hörten sie erneut die Stimme der jungen Frau – dieses Mal kam es zu Beleidigungen weit unter die Gürtellinie. Da diese von vielen Leuten gehört wurden, habe man »einschreiten müssen«. »Wir sind fast wöchentlich mit solchen Beleidigungen konfrontiert, irgendwann gewöhnt man sich daran. Trotzdem war das dermaßen respektlos.« Da sich die Angeklagte gegen die Feststellung ihrer Personalien heftig gewehrt habe, wurden Kollegen vom Polizeirevier Gaggenau angefordert. »Sie war sehr aggressiv.« Dagegen hätten ihre Freunde sie ständig vom Ort des Geschehens wegziehen wollen.
Keine Erinnerung
Einen Alkohol-Test habe sie ebenfalls verweigert. Denn entgegen der Aussagen der Polizisten (»sie war leicht betrunken, hatte jedoch keinerlei Ausfallerscheinungen; sie wusste was sie sagt«), hatte die Angeklagte eine ganz andere Einschätzung der Situation: Sie sei stark alkoholisiert gewesen und könne sich an die Beleidigungen nicht erinnern. Die Beamten habe sie erst registriert, als diese sie ansprachen. Erst im Nachhinein hätten ihre Freunde ihr von den Beleidigungen erzählt: »Wenn sich die Polizisten in irgendeiner Form beleidigt gefühlt haben, tut es mir leid. Vor allem die sexistischen Wörter kommen normalerweise nicht in meinem Sprachgebrauch vor.«
Trotz des Alkoholgenusses konnte der Richter keine Beeinträchtigung des Unrechtsbewusstseins oder der Steuerungsfähigkeit bei der Angeklagten feststellen. Da es sich jedoch um eine jugendtypische Verfehlung gehandelt habe und die Beleidigungen nicht gegen einzelne Personen gerichtet waren, könne noch einmal erzieherisch eingewirkt werden, so Brüderle, und stimmte den Ausführungen der Staatsanwaltschaft zu: »So ein Verhalten ist nicht akzeptabel, Sie wollten provozieren. Das waren keine Frotzeleien, sondern scharfe Worte, die nichts mit der Lockerheit einer Fasnachtsveranstaltung zu tun haben.«

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