Der Haslacher Ortschaftsrat muss »nachsitzen«
Der Ausbau der Heugasse im Zusammenhang mit dem Gewerbegebiet »Hutmatt II« und der hierzu abzuschließende Erschließungsvertrag waren am Mittwochabend Thema im Ortschaftsrat Haslach. Bei der Abstimmung darüber als Empfehlung an den Gemeinderat wurde es dann etwas turbulent.
Verwirrung beim Ausbau der Heugasse: Nachdem die Regelungen des Vertrags zur Gewährleistung im Ortschaftsrat Haslach mehrheitlich abgelehnt worden waren, stellte sich die Frage, ob dann eine solche Empfehlung überhaupt ausgesprochen werden kann. »Sicherheitshalber« ließ Ortsvorsteher Jürgen Mußler dann doch abstimmen und es gab dafür dann auch eine Mehrheit – alles unter der Voraussetzung, dass dies einer rechtlichen Überprüfung standhält. Das war offensichtlich nicht der Fall, für kommenden Mittwoch wurde der Ortschaftsrat zu einer weiteren Sitzung zu diesem Punkt eingeladen.
Zunächst erinnerte Mußler daran, dass im Zuge der Entwicklung des Gewerbegebiets Hutmatt II mit den Grundstückseigentümern ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen wurde. Darin wurde festgelegt, dass diese die Planungskosten für das Bebauungsplanverfahren übernehmen und nach dem Ausbau der Straße durch die Stadt über das Beitragsrecht herangezogen werden. Die Mittel für den Ausbau der Straße wurden daraufhin im Doppelhaushalt bereitgestellt. Zwischenzeitlich stellte nun der angrenzende Eigentümer den Antrag, den Ausbau der Heugasse entsprechend der vorliegenden Planung auf eigene Rechnung vorzunehmen – im Zusammenhang mit der Herstellung seiner Außenanlagen.
Die Ausbauplanung sieht auf der gesamten Grundstückslänge die Herstellung einer Fahrbahnbreite von sechs Metern mit einem einseitigen Gehweg von 1,50 Metern Breite vor. Die Oberflächenentwässerung wird über den vorhandenen Regenwasserkanal in den Dorfbach erfolgen. Um die erforderlichen Regelungen festzulegen sei der Abschuss eines Erschließungsvertrags erforderlich. Georg Vollmer wollte wissen, weshalb der Eigentümer die Straße nun selbst ausbauen will. Das biete sich zusammen mit der Herstellung der gesamten Außenanlage an. »Mir ist diese Regelung so lieber«, betonte Mußler.
Franz Benz verwies darauf, dass das Ausbauende der Straße und die damit verbundene Verengung nun in den Bereich einer Kurve verlegt wird. Dies sollte bereits in der Planung bedacht und berücksichtigt werden. Dieser enge Abschnitt bis zur Einmündung in die L 88a werde auch insofern ein Problem, da der Lkw-Verkehr zunehmen und ein Vorbeikommen im Begegnungsverkehr kaum möglich sein werde. Auch der Ringbus benutze diese Strecke. Um verkehrslenkende Maßnahmen für den Schwerlastverkehr werde man kaum herumkommen. Schon jetzt, so Alois Spraul, werden an mehreren Stellen die Grundstücke direkt an der Straße von ausweichendem Verkehr überrollt, was den betroffenen Landwirten nicht zuzumuten sei.
Nochmal am Mittwoch
Zum vorliegenden Erschließungsvertrag regte Käshammer an, die Gewährleistungsfrist auf zehn statt der vorgesehenen fünf Jahre zu verlängern. So sah das im Hinblick auf den Lkw-Verkehr auch Alois Spraul. Bei der anschließenden Abstimmung wurde die Verlängerung mit drei Ja- Stimmen und einer Gegenstimme bei vier Enthaltungen mehrheitlich befürwortet. Damit stand plötzlich das Problem im Raum, ob angesichts der Ablehnung der fünfjährigen Gewährungsfrist im Vertrag überhaupt eine Empfehlung an den Gemeinderat beschlossen werden kann.
Da dem nicht so ist, muss der Ortschaftsrat am Mittwoch nochmals ran: Der Tagesordnungspunkt steht ab 19.30 Uhr erneut zur Beratung an.