Achern

Diebstahl kann nicht nachgewiesen werden

Claus Donath
Lesezeit 2 Minuten
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01. Oktober 2014

©Archivfoto: Mittelbadische Presse

Mit einem Freispruch endete das Strafverfahren gegen einen Arbeiter aus dem Renchtal. Er war angeklagt, weil er im Verdacht stand, Werkzeuge von seinem Arbeitgeber, einem holzverarbeitenden Betrieb, gestohlen oder Diebesgut erworben zu haben.

Verdächtig gemacht hatte sich der Mitarbeiter, weil er von Kollegen einmal gegen Mitternacht gesehen worden war, wie er mit einer Plastiktüte aus dem um diese Zeit nicht besetzten Bürogebäude gekommen war.
Warenlager im Keller
Zu jener Zeit waren vom Firmengelände unter anderem ein Monitor, Funkgeräte, ein Laptop, ein Handy und zwei Motorsägen verschwunden, wie der Firmenchef als Zeuge vor dem Amtsgericht aussagte. Als der Chef erfuhr, dass sein Mitarbeiter strafrechtlich vorbelastet war, erstattete der Unternehmer Anzeige gegen den Mann.
Bei einer Hausdurchsuchung war im Keller des Mitarbeiters ein ganzes Warenlager mit Werkzeugen gefunden worden, »mit denen man eine ganze Firma hätte ausstatten können«, wie Richter Michael Tröndle bemerkte. Darunter fanden sich Hämmer,
Schraubendreher, Schlüssel-
sätze, Akku-Schrauber, Schleif-
maschinen und auch sieben Rollen Klebebänder, wie sie in der Firma seines Arbeitgebers verwendet wurden.
Alle diese Gegenstände habe er regulär gekauft, teilweise günstig auf Flohmärkten erworben, sagte der Angeklagte, weil er in seinen Beschäftigungsverhältnissen stets sein eigenes Werkzeug mitgebracht habe.
Der Firmenchef und sein Betriebsleiter hatten in dem Warenlager allerdings keine Gegenstände mit Sicherheit als Firmeneigentum identifizieren können, weil Gegenstände, die von jedermann im Handel erworben werden könnten, nicht besonders als Firmeneigentum gekennzeichnet und registriert würden, was den Richter sehr verwunderte. Zur Anklage war es dennoch gekommen, weil der Verdächtigte bis zur Hauptverhandlung geschwiegen hatte und sich erst vor dem Richter zur Herkunft der bei ihm gefundenen Werkzeuge äußerte.
Zeugen heimgeschickt
Bei dieser Sachlage sah Staatsanwalt Michael Klose keine Grundlage mehr für eine Anklage und beantragte Freispruch, eine Bewertung, der sich Verteidiger Jörg Decker ohne weitere Ausführungen anschloss.
So konnten die weiteren, noch geladenen Zeugen nach Hause geschickt werden und der Richter einen Freispruch verkünden. Die Verfahrenskosten und die dem Angeklagten entstandenen Anwaltskosten trägt in einem solchen Fall von Gesetzes wegen die Staatskasse.

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