Duo prügelte auf einen Sasbacher ein: Gefängnisstrafe
Für acht Monate müssen zwei Angeklagte, die in der Nacht auf den 4. Mai in Sasbach einen 54-jährigen Mann zusammen geschlagen hatten, ins Gefängnis. Beide Angeklagte wurden aus der Haft vorgeführt, der eine aus Augsburg, der andere aus Offenburg.
Wie Staatsanwalt Helmut Schäfer in seiner Anklage verlas, wurde das Opfer von den beiden Männern zunächst beleidigt und danach geschlagen. Die Verletzung am Kopf sorgte für eine dreiwöchige Krankmeldung. Wie das Opfer in brüchigem Deutsch erklärte, hätte er gerade schon im Schlafanzug befindlich den Hausmüll in den Container entsorgt, als er von den Angeklagten angegangen wurde. Dies alles spielte sich vor einem Gasthaus in der Haupt-straße ab.
Nachbar als Zeuge
Ein Nachbar, der gerade nach Hause kam, schilderte als Zeuge, dass er von den beiden Angeklagten vor dieser Tat bedroht und verfolgt wurde. Auf dem Rückweg zu seiner Wohnung habe er dann gesehen, wie von den gleichen Männern auf einen Mann geprügelt wurde. Erst auf seinen Ruf hin, er hole die Polizei, hörte das Schlagen auf. Diese erschien auch kurze Zeit später mit zwei Streifenwagen. Der eine Angeklagte schwieg zu den Tatvorwürfen. Der zweite erklärte, dass sie ab 15 Uhr gemeinsam unterwegs waren und ordentlich Bier getrunken hätten. Sie seien nach dem Besuch der Gaststätte, in dem der Mitangeklagte gegenüber dem Wirt bereits aggressiv wurde, dem Opfer begegnet. »Dem werde ich es geben«, habe sein Kollege gesagt. Er habe seine frühere Freundin ständig »angemacht«. Als dieser jedoch auf den deutlich kleineren Mann geschlagen habe, sei er dazwischen gegangen, um zu einer Deeskalation beizutragen. Geschlagen habe er nie, er könne allenfalls den Mann bei Abwehrbewegungen gestoßen haben.
Bei der Zeugenvernehmung war es Amtsrichter MichaeL Tröndle wichtig, die Aussage des Angeklagten zu hinterfragen. Dabei ging es um den Tatbestand einer gemeinsamen schweren Körperverletzung. Hatten nun beide zugeschlagen oder nur einer? Das Opfer selbst beließ es bei der Aussage, dass beide Täter waren, derweil weder der Nachbar noch der Wirt hierzu eine genaue Angabe machen konnten. Die als Zeugen geladenen Polizisten sprachen davon, dass die Angeklagten eher einen betrunkenen Zustand vermittelten.
Der 35-jährige Angeklagten wies 24 Vorstrafen aus dem Bundeszentralregister auf und ein hohes Maß an Haftstrafen, derweil der von ihm als Haupttäter bezeichnete Mitangeklagte 15 Einträge im Bundeszentralregister vorzuweisen hat. Vom Staatsanwalt wurde danach für den aggressiveren Angeklagten eine Haftstrafe von zehn Monaten beantragt, da eine Beleidigung dazu kam, während der auskunftswillige acht Monate erhalten solle. Sie hätten dem Opfer 10 bis 15 Schläge verpasst, so dass man von einer gemeinsamen schweren Körperverletzung ausgehen müsse. Die Mindeststrafe betrage sechs Monate. Aufgrund der Vorstrafen sei dieses Maß nicht mehr anwendbar.
Verteidiger Theo Naendrup stellte für seinen Mandanten die Rolle des Streitschlichters heraus. Er forderte für seinen Mandanten einen Freispruch. Christian Forcher als Verteidiger des 36-jährigen Täters stellte in seinem Plädoyer heraus, dass man nicht von einer gemeinschaftlich schweren Körperverletzung sprechen könne. Zusätzlich beantragte er wegen des Alkoholspiegels seines Mandanten eine Strafminderung. Auch der Tatbestand der Beleidigung ginge nur auf die Aussage des Opfers zurück und könne nicht einbezogen werden.
Gleiches Strafmaß
Amtsrichter Michael Tröndle verhängte für beide Angeklagte das gleiche Strafmaß. Nach seiner Auffassung sei der Tatbestand der gemeinschaftlich ausgeübten schweren Körperverletzung erfüllt. Nach der Verurteilung war noch im Gerichtssaal erkennbar, dass beide Anwälte nach Rücksprache mit ihren Mandanten in Berufung gehen werden.