Oberkirch

Ebay-Käufer muss wegen Betrugs ins Gefängnis

Luca Keller
Lesezeit 3 Minuten
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23. April 2017

Wegen Betrugs auf einer Internet-Plattform muss ein 54-jähriger Mann ins Gefängnis. ©Mittelbadische Presse

Wegen des Vorwurfs des Betrugs musste sich vergangene Woche ein Mann aus dem Renchtal vor  dem Oberkircher Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann fünf  unbezahlte Käufe im Internet auf der Handelsplattform Ebay vor. 

Oberkirch. Ein 54 Jahre alter Mann soll im Internet bei Ebay mehrere IPhones und IPads ersteigert haben. Bezahlt hat er diese allerdings nicht.  Die Verkäufer erstatteten Anzeige gegen den Angeklagten. Hinzu kam eine nicht  beglichene Rechnung bei einem Online-Versand-Haus für Lebensmittel, das dem Angeklagten ebenfalls mit einer Klage gedroht hatte. 
Auf die Frage, weshalb der Angeklagte seine Ebay-Käufe nicht bezahlt habe, kam die Antwort prompt: Er  habe den Überblick über all seine Transaktionen verloren, da er im besagten Jahr bei  zahlreichen Auktionen mitgeboten habe. Er selbst würde nie etwas versenden,  wenn er das Geld nicht erhalten habe. Dies sei auch bei Ebay so. Er habe in diesen Fällen nicht damit gerechnet, dass die Verkäufer den Artikel überhaupt versenden. Auffällig war, dass der Angeklagte vier unterschiedliche Ebay-Konten besaß, über die er getrennt  Geschäfte abwickelte. Als Richter Jansen nachhakte, warum der Mann vier Konten benötige, erwiderte er, man brauche mehrere Konten, da auf einem  Standard-Ebay-Konto schnell ein monatliches Transaktionslimit erreicht werde. 

Acht Mal verurteilt

Da der 54-Jährige schon mehrfach wegen Betrugs aufgefallen war, acht  Mal verurteilt wurde und sich auf Bewährung befand, folgerte Richter  Jansen, dass er das Geld nicht bezahlen konnte. Die vier Bankkonten des Angeklagten waren »leer«. Der Angeklagte erklärte, dass er in der Werbeagentur seiner Frau mithelfe und sich um die  Auslandskontakte kümmere. Weil er oft im Ausland unterwegs sei, sei es zu Verzögerungen bei Bezahlungen gekommen. Nachrichtenverläufe zwischen den Verkäufern und dem Angeklagten zeigten, dass der  Angeklagte wiederholt die Verkäufer damit vertröstete, er werde zahlen, sobald er aus dem  Ausland zurück sei. 

Der Angeklagte betonte, dass er die Verkäufer nicht dazu aufgefordert  habe, die Artikel ohne vorherige Bezahlung zu versenden.  Der Tatvorwurf wurde deshalb vom Anwalt des Angeklagten bestritten, da »keine geschäftsfähige Masche« zu erkennen sei. Dass der Angeklagte zahlreiche  Artikel ersteigert und in den meisten Fällen bezahlt habe, wies laut Anwalt  darauf hin, dass der Angeklagte den Überblick über seine Transaktionen  verloren habe.    

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Der als Zeuge geladene Polizist konnte sich nicht erklären, weshalb der Angeklagte nicht  auf die Mahnungen und einen Polizeibesuch reagiert hatte. Für Staatsanwalt Hellmanzik bestätigte die Beweisaufnahme  die Anklage. Der Angeklagte befinde sich in keinem festen Arbeitsverhältnis und habe  kein Geld auf den Konten. Hellmanzik vermutete deshalb, der Angeklagte nutze die eingekauften Artikel als Einnahmequelle. Da der Angeklagte in mehreren Fällen betrogen habe, liege ein besonders schwerer Fall vor, weswegen Hellmanzik auf Grund einer ungünstigen Sozialprognose  eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und drei Monaten forderte. Zudem habe der Angeklagte gegen  seine Bewährungsauflagen verstoßen.   

Verkäufer getäuscht

Der Anwalt des Angeklagten plädierte im Gegenzug auf Freispruch.   Richter Jansen verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 800 Euro und einer  viermonatigen Freiheitsstrafe. Laut Jansen sei der Betrug erwiesen. Der Angeklagte habe die  Verkäufer mit Kaufwilligkeit getäuscht, in dem er die Artikel ersteigerte. 

Zwar schloss Jansen ein erwerbsmäßiges Handeln auf diese Weise aus, dennoch  könne er aufgrund der Vergangenheit des Angeklagten  und aus der Tatsache, dass er auf die  Mahnungen nicht reagiert habe nur eines schließen: Der Angeklagte hatte das Geld nicht,  um die Artikel zu bezahlen. Die geschädigten Verkäufer sollen mittlerweile ihr Geld erhalten  haben.

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