Ebay-Käufer muss wegen Betrugs ins Gefängnis
Wegen des Vorwurfs des Betrugs musste sich vergangene Woche ein Mann aus dem Renchtal vor dem Oberkircher Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann fünf unbezahlte Käufe im Internet auf der Handelsplattform Ebay vor.
Oberkirch. Ein 54 Jahre alter Mann soll im Internet bei Ebay mehrere IPhones und IPads ersteigert haben. Bezahlt hat er diese allerdings nicht. Die Verkäufer erstatteten Anzeige gegen den Angeklagten. Hinzu kam eine nicht beglichene Rechnung bei einem Online-Versand-Haus für Lebensmittel, das dem Angeklagten ebenfalls mit einer Klage gedroht hatte.
Auf die Frage, weshalb der Angeklagte seine Ebay-Käufe nicht bezahlt habe, kam die Antwort prompt: Er habe den Überblick über all seine Transaktionen verloren, da er im besagten Jahr bei zahlreichen Auktionen mitgeboten habe. Er selbst würde nie etwas versenden, wenn er das Geld nicht erhalten habe. Dies sei auch bei Ebay so. Er habe in diesen Fällen nicht damit gerechnet, dass die Verkäufer den Artikel überhaupt versenden. Auffällig war, dass der Angeklagte vier unterschiedliche Ebay-Konten besaß, über die er getrennt Geschäfte abwickelte. Als Richter Jansen nachhakte, warum der Mann vier Konten benötige, erwiderte er, man brauche mehrere Konten, da auf einem Standard-Ebay-Konto schnell ein monatliches Transaktionslimit erreicht werde.
Acht Mal verurteilt
Da der 54-Jährige schon mehrfach wegen Betrugs aufgefallen war, acht Mal verurteilt wurde und sich auf Bewährung befand, folgerte Richter Jansen, dass er das Geld nicht bezahlen konnte. Die vier Bankkonten des Angeklagten waren »leer«. Der Angeklagte erklärte, dass er in der Werbeagentur seiner Frau mithelfe und sich um die Auslandskontakte kümmere. Weil er oft im Ausland unterwegs sei, sei es zu Verzögerungen bei Bezahlungen gekommen. Nachrichtenverläufe zwischen den Verkäufern und dem Angeklagten zeigten, dass der Angeklagte wiederholt die Verkäufer damit vertröstete, er werde zahlen, sobald er aus dem Ausland zurück sei.
Der Angeklagte betonte, dass er die Verkäufer nicht dazu aufgefordert habe, die Artikel ohne vorherige Bezahlung zu versenden. Der Tatvorwurf wurde deshalb vom Anwalt des Angeklagten bestritten, da »keine geschäftsfähige Masche« zu erkennen sei. Dass der Angeklagte zahlreiche Artikel ersteigert und in den meisten Fällen bezahlt habe, wies laut Anwalt darauf hin, dass der Angeklagte den Überblick über seine Transaktionen verloren habe.
Der als Zeuge geladene Polizist konnte sich nicht erklären, weshalb der Angeklagte nicht auf die Mahnungen und einen Polizeibesuch reagiert hatte. Für Staatsanwalt Hellmanzik bestätigte die Beweisaufnahme die Anklage. Der Angeklagte befinde sich in keinem festen Arbeitsverhältnis und habe kein Geld auf den Konten. Hellmanzik vermutete deshalb, der Angeklagte nutze die eingekauften Artikel als Einnahmequelle. Da der Angeklagte in mehreren Fällen betrogen habe, liege ein besonders schwerer Fall vor, weswegen Hellmanzik auf Grund einer ungünstigen Sozialprognose eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und drei Monaten forderte. Zudem habe der Angeklagte gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen.
Verkäufer getäuscht
Der Anwalt des Angeklagten plädierte im Gegenzug auf Freispruch. Richter Jansen verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 800 Euro und einer viermonatigen Freiheitsstrafe. Laut Jansen sei der Betrug erwiesen. Der Angeklagte habe die Verkäufer mit Kaufwilligkeit getäuscht, in dem er die Artikel ersteigerte.
Zwar schloss Jansen ein erwerbsmäßiges Handeln auf diese Weise aus, dennoch könne er aufgrund der Vergangenheit des Angeklagten und aus der Tatsache, dass er auf die Mahnungen nicht reagiert habe nur eines schließen: Der Angeklagte hatte das Geld nicht, um die Artikel zu bezahlen. Die geschädigten Verkäufer sollen mittlerweile ihr Geld erhalten haben.