Achern-Fautenbach

Fischer-Expansion: Fautenbach will keine Zwangsumlegung

Michael Karle
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13. Oktober 2016
Die Firmengruppe Fischer (hinten links) in Fautenbach soll nach dem Willen des Fautenbacher Ortschaftsrates auf einem Teilbereich dieser landwirtschaftlich genutzten Fläche expandieren dürfen.

Die Firmengruppe Fischer (hinten links) in Fautenbach soll nach dem Willen des Fautenbacher Ortschaftsrates auf einem Teilbereich dieser landwirtschaftlich genutzten Fläche expandieren dürfen. ©Archivfoto: Michael Karle

Schwer tat sich der Fautenbacher Ortschaftsrat mit der Frage nach einem gesetzlichen Umlegungsverfahren, um eine weitere Expansion der Unternehmensgruppe Fischer zu ermöglichen. Er hofft auf eine Einigung.

Ein Plädoyer für eine mögliche Erweiterung hielt Pius Weber am Dienstag in der Bürgerfragestunde. Es dürfe nicht der Eindruck erweckt werden, als ob die Landwirte der Firma keine Entwicklung ermöglichen wollten. Gleichwohl sollte man berücksichtigen, was es heiße, wenn bestes Ackerland der Landwirtschaft verloren gehe. Als befangen verfolgte er ebenso wie Rainer Ganter die Debatte vom Besucherstuhl aus.

 
In gutem Verhältnis

OB Klaus Muttach verdeutlichte, dass Arbeitsplätze und Steueraufkommen gleichermaßen zu berücksichtigen seien. Beim Masterplan von Fischer sei besonders das Verhältnis zwischen Arbeitsplatz und Flächenverbrauch sehr positiv zu bewerten. Mit der Firma habe man besprochen, welche Reduzierungen noch möglich seien. Besonders der Bachbereich könne jetzt geschützt sein. »Am Ende muss es aber immer einen Kompromiss geben«, so der OB.

Bürgermeister Dietmar Stiefel erläuterte, dass beim Regionalverband die Restriktionen des Regionalplans in Form von Grünzügen herausgenommen worden seien. Dort sei der vorgelegte Masterplan für sehr gut befunden worden. Am gegebenen Standort könne sich die Firma keinesfalls in Richtung Autobahn entwickeln, so Stiefel. Hochspannungsleitungen, Gasleitung und Hochwassersituation sprächen dagegen.

Hochaktuell sei der vorgelegte Plan, wonach für die Firma zum Fautenbach hin eine Ackerbreite entbehrlich sei. Diese müsse also nicht bebaut werden, wenn die Pläne zum Tragen kämen. Stiefel erläuterte, warum eine gesetzliche Baulandumlegung keinesfalls eine Enteignung sei.

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Hinsichtlich des Umfangs des zu überplanenden Gebiets müsse man wegen notwendiger Tausch- und Ausgleichsflächen jedoch »groß« beginnen, um beim vorgestellten Ziel zu landen. Wenn man sich für den Flächennutzungsplan entschieden habe, könne erst der Bebauungsplan auf den Weg gebracht werden.

Roland Burgert stellte aus seinem Kontakt mit einem bislang kaum zugänglichen Eigentümer die Möglichkeit des Gesprächs in den Raum. »Ein Kompromiss lässt die ganze Gesellschaft am besten wegkommen. Es muss aber freiwillig sein. Bei Enteignung muss ich die Bürger in Schutz nehmen. Es geht auch um ein Lebenswerk«, so Burgert. Der OB verdeutlichte, dass ökologische Eingriffe immer ausgeglichen werden müssten. Grundsätzlich sei Eigentum aber auch sozialpflichtig. 

»Ein Segen« fürs Dorf

In Anbetracht der in Aussicht gestellten Gesprächsbereitschaft wollte Kurt Wild einen »hellen Stern« erkennen: »Die Firma ist ein Segen für Fautenbach, wir sind in der Pflicht.« Leopold Lorenz wollte wie Roland Burgert keine Zwangsmaßnahmen starten. Wichtig sei, dass städtische Ackerflächen künftig nur an Acherner Landwirte verpachtet würden. 

OB Muttach erklärte, dass die Entwicklungsfähigkeit eines Gebiets einem Einzelnen nicht die Möglichkeit der Erpressung geben dürfte. »Wenn wir diesem Betrieb am Standort eine Entwicklungsmöglichkeit geben wollen, müssen wir jetzt entsprechende Beschlüsse fassen.«

Hintergrund

So wurde abgestimmt

Mit sieben Stimmen gegenüber dem Nein von Roland Burgert votierten die Räte dafür, dem Gemeindeausschuss zu empfehlen, den Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern im Bereich der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets »Rittmatten« so fortzuschreiben, dass die vorgeschlagene Erweiterung möglich ist. Zweimal ein Patt erzielte man in der Frage, ob das im Flächennutzungsplan vorgesehene Areal auf die Größe des vorgesehenen überbauten Gebiets beschränkt werden soll. Leopold Lorenz, Beate Flick-Schreiber, Clemens Schindler und Roland Burgert votierten dafür, Gebhard Glaser, Kurt Wild, Roland Gleiß und Carsten Schindler für eine weitere Fassung zugunsten einer Umlegung. Mit fünf Stimmen gab es eine knappe Mehrheit gegen ein Umlegungsverfahren für den Fall, dass eine freiwillige Einigung nicht erreicht wird. mk 

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