Förderrichtlinie für Vereine: Stadt eröffnet Schlupfloch
Rheinauer Vereine, die aus formellen Gründen bisher keine Förderung durch die Stadt genossen, sollen dennoch Geld erhalten können, wenn sie die beantragte Hilfe gut begründen können. Das entschied am Mittwoch der Gemeinderat.
Grundsätzlich soll sich an den seit 2014 geltenden Richtlinien zur Förderung von Vereinen durch die Stadt nichts ändern. In einem Punkt gibt es aber künftig mehr Spielraum: Vereine, deren Mitglieder weniger als zur Hälfte in Rheinau wohnen – eine der zentralen Vorgaben für eine Förderung – sollen dennoch gesponsert werden können, wenn sie ihren Antrag gut begründen können. Das entschied am Mittwoch der Gemeinderat. Das sei vor allem bei kleineren und spezialisierten Vereinen der Fall, deren Mitglieder aus einem weiteren Umkreis kämen, hieß es.
Wie die Stadtverwaltung mitteilte, habe sich die Vereinsförderpraxis grundsätzlich sehr bewährt, da sich die Verwaltungsvorgänge vereinfacht hätten und die Richtlinie für die Vereine transparenter geworden seien. Dabei habe man bisher auf die Selbstauskunft der Vereine vertraut und keine dezidierte Einzelfallprüfung vorgenommen.
Der Tanzsportclub Memprechtshofen, der schon vor der Einführung der Förderrichtlinien eine Vereinsförderung erhalten hat, habe erklärt, dass unter 40 Prozent der Mitglieder aus Rheinau kämen. Da er aber seinen Vereinsausübungsort hier habe, signalisierten die Räte, dass auch er künftig Geld der Stadt bekommen könne. Dazu müsse er, wie auch der Männerchor Hanauerland und der Verein »Linxer Werwölfe und Nebelschrecksen« einen entsprechenden Antrag stellen, den der Gemeinderat einzeln prüfen werde. Die als förderwürdig eingestuften Vereine bekommen nicht nur einen Zuschuss, sondern dürfen auch einmal im Jahr kostenlos eine Rheinauer Halle für eine Veranstaltung nutzen. Die Mitgliederregelung – zumindest im Jugendbereich – erfüllen laut Verwaltung ferner der Shorin Honau, die Hundefreunde Freistett, der Honauer Segelclub und der Reiterhof Hinterwald nicht.
Der Gemeinderat beschloss ferner, dass sämtliche Rheinauer Vereine künftig alle fünf Jahre neu eine entsprechende Selbstauskunft zur Erfüllung der Förderrichtlinien erteilen müssen. Damit werde der Bestandsschutz grundsätzlich aufgehoben.