Dubiose Altkleidersammlung in Freistett sorgt für Ärger
Weil sich mit Altkleidern viel Geld verdienen lässt, haben es neben sozialen Einrichtungen wie dem DRK auch dubiose Firmen auf entsprechende Spenden abgesehen. Der Erlös fließt in letzterem Fall in die eigene Tasche – es sei denn, Kleiderdiebe sind schneller.
Es ist 12 Uhr mittags in der Frei-stetter Zieglerstraße: Bei fast hochsommerlichen Temperaturen ist es auffallend ruhig auf der Straße. Da fällt die junge Frau, die ziemlich flink von Hofeinfahrt zu Hofeinfahrt huscht, sofort ins Auge. Ebenso der Wagen mit ausländischem Kennzeichen und dessen männlichem Fahrer. Ganz offensichtlich das Begleitfahrzeug der Frau, denn der Fahrer hält immer wieder an und öffnet den Kofferraum. Jetzt wird klar, was das Duo im Sinn hat. Das Objekt der Begierde ist weithin sichtbar entlang der gesamten Zieglerstraße, aber auch in den Nebenstraßen, verteilt: die orangefarbigen Sammeleimer einer gewerblichen Altkleidersammlung.
Zielstrebig hat es das Duo auf den Inhalt der Eimer abgesehen, der, sofern vorhanden, entnommen und in zahlreichen Säcken im Kofferraum verstaut wird. Die darin befindlichen Kleidungsstücke sind rein rechtlich Eigentum der Firma, die Entnahme daher rechtswidrig. Auf ihr Verhalten angesprochen, will das fleißige Duo kein Deutsch verstehen und sucht sofort das Weite.
Als störend empfunden
Nicht unbemerkt bleiben die Eimer, die nun schon über das zweite Wochenende hin hier abgestellt sind, auch bei den Anwohnern. Sie werden meist als störend empfunden. Eine junge Mutter, die mit ihrem Zwillings-Kinderwagen auf dem Gehweg unterwegs ist, muss den Eimer erst aus dem Weg räumen. Abgestellt wurden die Behälter von einer Firma »MA« aus Remseck/Schwaben, wie aus dem Hinweiszettel auf dem Eimerdeckel zu entnehmen ist. Hier findet sich eine Telefonnummer für weitere Informationen. Außer einem Anrufbeantworter meldet sich jedoch niemand, und eine Homepage der Firma sucht man ebenfalls vergebens.
Im Gegensatz zu caritativen Einrichtungen, die ihre gesammelten Altkleider oder der Erlös aus dem Verkauf derselben an Bedürftige weiter geben, steht bei Unternehmen wie »MA« der Profit an erster Stelle. Da das Geschäft mit Altkleidern sehr lukrativ und der Markt regelrecht umkämpft ist, nutzen derartige Unternehmen rechtliche Grauzonen, um möglichst hohe Profite zu erzielen. So wird durch Aufdrucke auf den Sammelbehältern, etwa ausgestreckte Hände, der Anschein einer Sammlung für Bedürftige erweckt, meist zum Nachteil gemeinnütziger Sammlungen, etwa des Roten Kreuzes. Daher überrascht es nicht, dass viele Spender davon ausgehen, dass ihre Kleider am Ende bei Notleidenden einen guten Zweck erfüllen. Der große Gewinner bei diesen Sammlungen ist das Unternehmen, denn das »Millionengeschäft Altkleider« mit teilweise dubiosen Strukturen, mehr oder weniger illegal aufgestellten Sammelcontainern auf privaten und öffentlichen Flächen und selten transparenter Arbeitsweise ist nicht nur für seriöse Unternehmen attraktiv, wie eine Reportage des SWR-Fernsehens kürzlich aufdeckte.
Fragen bleiben offen
Auf Nachfrage erklärte die Stadtverwaltung Rheinau, dass die Sammlung beim Landratsamt vorschriftsmäßig angemeldet war. Wegen der langen Standzeit habe man das Unternehmen allerdings aufgefordert, die Eimer nun unverzüglich zu entfernen, was dann auch geschehen ist. Für die Bürger bleiben trotzdem Fragen offen: Darf man ungefragt abgestellte Sammelbehälter vom eigenen Grundstück einfach auf den Gehweg oder die Straße stellen, zumal hier das Abstellen von Gegenständen als genehmigungspflichtige Sondernutzung gilt? Und wer haftet, wenn etwa ein Kind mit seinem Fahrrad durch den Sammelbehälter zu Fall und zu Schaden kommt?
Laut Martin Knosp vom Amt für Abfallrecht des Ortenaukreises muss eine gewerbliche Sammlung lediglich angemeldet werden. Die Zuständigkeit hinsichtlich einer möglichen Begrenzung der Standzeit und der Aufstellung im öffentlichen Verkehrsraum sieht er eher bei der Kommune. Das Abstellen von Eimern auf dem Gehweg könnte auch für Grundstückseigentümer Folgen haben, wenn dadurch jemand zu Schaden kommt, warnt Knosp. Auf die Frage, was man als Grundstückseigentümer unternehmen kann, wenn man mit dem Abstellen eines Behälters auf dem Grundstück nicht einverstanden ist, konnte er keine verbindliche Auskunft geben. Er rät, den Eimer stehen zu lassen.