Geldstrafe nach fahrlässiger Tötung an Acherner Kreuzung
Die Strafe gegen den 59-jährigen Lkw-Fahrer, der am 18. März an der Lammbrücke in Achern eine 56-jährige Fußgängerin angefahren und getötet hatte, steht fest. Sie lautet: Geldstrafe über 150 Tagessätze wegen fahrlässiger Tötung. Das kommt fünf Nettomonatsgehältern gleich.
Der Antrag der Staatsanwaltschaft wegen der fahrlässigen Tötung am 18. März an der Lammbrückenkreuzung in Achern war beim Acherner Amtsgericht am 22. August eingegangen. Da der Lastwagenfahrer den Strafbefehl über 150 Tagessätze gegen ihn schließlich akzeptierte, kam es zu keiner Verhandlung. Diese war eigentlich für den 11. Oktober angesetzt gewesen, wurde aber kurzfristig und ohne Angabe von Gründen abgesagt.
Der Unfall hatte im Frühjahr große Aufmerksamkeit in Achern erregt – auch weil er sich an der Lammbrücke, einem wichtigen Verkehrsknotenpunkt der Stadt, ereignet hatte. Der 59-Jährige war damals gegen 9.20 Uhr mit seinem Kiestransporter auf der B 3 aus Richtung Fautenbach kommend unterwegs und bog bei grün nach rechts in Richtung Krankenhaus ab. Gleichzeitig überquerte die 56-Jährige die Straße – ebenfalls bei grün. Der Lkw erwischte die Frau, sie erlag noch an der Unfallstelle ihren Verletzungen und starb.
Ganz Achern stellte sich danach die Frage: Hätte der Unfall mit einer anderen Ampelregelung verhindert werden können? Auch Oberbürgermeister Klaus Muttach, die Gemeinderäte und die Stadtverwaltung diskutierten darüber. Ein Blinklicht, das Autofahrer auf die gleichzeitige Grünphase der Fußgänger aufmerksam macht, sei verkehrsrechtlich nicht erforderlich, hieß es damals. Manfred Nock (ABL) brachte sogar alleinige Grünphasen für Fußgänger ins Spiel. Die Stadtverwaltung wiegelte damals ab. Dies würde die Rückstaus bei Rotphasen vergrößern, der Verkehr würde das nicht verkraften. In Frage kam laut Stadtverwaltung dagegen ein Kreisverkehr.
Blinklicht für Abbieger
Und wie sieht es heute aus? Nach dem Unfall hat das Verkehrskommissariat, wie die Stadtverwaltung auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte, sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit der Ampelschaltung ausgewertet. Obwohl eine abschließende Stellungnahme noch fehlt, wurde der Stadt signalisiert, dass es »am Status Quo verkehrsrechtlich keine Beanstandungen gebe«. Allerdings strebe die Stadt ein gelbes Blinklicht für alle Rechtsabbieger an der Kreuzung Lammbrücke an – »so wie es teilweise bereits vorhanden ist«.
Eine Grünphase ausschließlich für Fußgänger sei nach wie vor aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens nicht realisierbar. Dies würde »zu einer völligen Überbelastung mit Verkehrschaos« führen.