Gerichtsmarathon: Reichsbürgerin zeigt sich kooperativ
Relativ unspektakulär verlief die Fortsetzung der Verhandlung, die am Dienstag unterbrochen worden war, weil die Angeklagte das Gericht beleidigt hatte und nicht bereit war, sich zu setzen und ordnungsgemäß an dem Verfahren teilzunehmen (wir berichteten). Als Folge hatte sie Richter Michael Tröndle zunächst zu 500 Euro Ordnungsgeld und nach weiteren Verstößen zu einer Woche Ordnungshaft verurteilt
Direkt aus der Justizvollzugsanstalt wurde die Angeklagte am Freitag in Handschellen zur Verhandlung verbracht, zu der sich gut 30 Zuhörer eingefunden hatten. Als Richter Tröndle seine Absicht deutlich machte, die Angeklagte bei weiter fehlender Kooperationsbereitschaft vom Prozess auszuschließen, gab sie nach, forderte einen »fairen Prozess«, nahm Platz und bekam die Handschellen abgenommen. Sie habe keine Gelegenheit gehabt, ihren Anwalt anzurufen, beklagte sie sich und wurde dann informiert, dass dieser sein Mandat schon länger niedergelegt hatte.
Zur ihrer Person nannte die Angeklagte auch diesmal ihren Vornamen, »aus lebendigem Fleisch und Blut aus der Familie...« Richter Tröndle sprach sie weiter mit ihrem standesamtlichen Namen an. Sie habe mehrere Wohnsitze, in Italien, Bayern und in Mittelbaden. Dort hatte sie auch eine Fahrerflucht begangen, weshalb in Achern gegen sie verhandelt wurde. Richter Tröndle rief in Erinnerung, dass sie bereits Mitte 2014 wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 80 Euro verurteilt worden war, hinzu kam ein Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist, die noch vier Monate andauert.
Eine Revision war Ende 2014 als unbegründet verworfen worden, ebenso eine Anhörungsrüge beim Oberlandesgericht. Und als noch das Bundesverfassungsgericht per Verfassungsbeschwerde mit dem Fall befasst werden sollte, wurde diese zurückgewiesen, allerdings sollten zur Höhe des Tagessatzes Ermittlungen stattfinden. »Die Verurteilung wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort ist rechtskräftig«, fasste Richter Tröndle zusammen, es gehe jetzt nur noch um den Tagessatz.
Die Angeklagte habe keinerlei Einkünfte, vermiete zwar Zimmer, die Miete ginge aber auf das Konto des Vermieters, sie habe nur ein Zimmer und ein Bett und lebe von Lebensmittelspenden. Sie habe zwar zwei Konten, da sei aber kaum was drauf, sagte sie.
Ein Polizist aus ihrem Wohnort berichtete von seinen Ermittlungen hierzu. Einer Arbeit gehe die Angeklagte nicht nach, sondern soll von einem Erbe leben. Zumindest zwei Zimmer werden für je 300 Euro im Monat vermietet. Auch Kräuterwanderungen biete sie an. Die Gewerbe existieren, die habe sie mal angemeldet, aber nie etwas gemacht, so die Angeklagte. Zu den Kräuterwanderungen sei es nicht gekommen. Ein Erbe gebe es noch nicht, da werde seit sechs Jahren gestritten.
Richter Tröndle zitierte daraufhin aus den Auszügen zu drei Konten, auf zwei von ihnen waren jeweils über 20 000 Euro Guthaben, die als Spenden deklariert waren. Auf ein drittes Konto, von dem die Angeklagte behauptete es gekündigt zu haben, liefen Mieteinnahmen. Die Staatsanwältin ging im Hinblick auf die Einnahmen von den niedrigsten Werten aus und plädierte dafür, die Höhe des Tagessatzes auf 25 Euro zu reduzieren. Dem widersprach die Angeklagte: von der Miete habe sie nichts, die Beträge gingen direkt an den Vermieter.
Geringere Geldbuße
Richter Tröndle schloss sich im Urteil der Forderung an und setzte den Tagessatz auf 25 Euro fest. Zurzeit der Ermittlung ihrer Finanzen habe sie die Miteinnahmen gehabt, dazu kommen die genannten Spenden, von den Sparguthaben könnten allenfalls Zinseinnahmen einbezogen werden. Ihr Einkommen liege demnach in der Höhe von Hartz IV, das sie nicht beantragt habe, bei 750 Euro Einkommen errechne sich der Tagessatz auf 25 Euro.
Mit diesem Urteil verringert sich die ursprüngliche Geldbuße der Angeklagten von 3600 auf 1125 Euro, hinzu kommen jetzt aber noch die Kosten des Verfahrens.