Holzablagerungen sind beseitigt
Die widerrechtliche Nutzung eines Gewässerrandstreifens auf Gemarkung Zusenhofen hatte Naturschützer Christoph Münch bereits im Februar auf den Plan gerufen: Nach einer Anzeige beim Landratsamt, Amt für Umweltschutz, und einem Vor-Ort-Termin der Behörde wurden die beschuldigten Landwirten aufgefordert, den Randstreifen bis Ende August zu räumen. Die lange Frist wurde eingeräumt, um das Brüten von Vögeln nicht zu gefährden. »Eine Überprüfung durch den zuständigen Naturschutzbeauftragten hatte ergeben, dass Amseln die Holzlagerungen anflogen. Dies deutete darauf hin, dass dort noch gebrütet wurde«, teilte das Landratsamt der ARZ mit.
Mittlerweile haben die Landwirte die gerodeten Bäume am Ufer des Stangenbaches weggeräumt. »Die Holzlagerungen wurden im Beisein des zuständigen Naturschutzbeauftragten vollständig beseitigt«, ließ das Landratsamt auf Anfrage der Acher-Rench-Zeitung wissen.
Doch damit gab sich Christoph Münch nicht zufrieden. In einem erneuten Schreiben an die Behörde wies er darauf hin, dass nach dem Einsatz eines Häckslers nach wie vor große Mengen von Holzabfällen am Gewässerrand gelagert, ja sogar teilweise mit schwerem Gerät in den Boden gedrückt worden seien. Eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Gewässerrandstreifens sei deshalb nicht möglich. Dieser Umstand sei der Unteren Wasserbehörde nicht bekannt, betonte das Landratsamt im Gegenzug und versicherte: »Diese Information werden wir überprüfen.« Eine Verpflichtung zur Neusaat an der betroffenen Stelle, wie sie von Münch gefordert wurde, bestehe in diesem Fall jedoch nicht.