»Ich will bauen, nicht streiten«
Viele Bürger machten sich über dieses Großprojekt in der Kernstadt ihre Gedanken. Kurz vor der Baugenehmigung war nochmals die Flexibilität des Architekten für das derzeit entstehende Wohn- und Geschäftshaus Badischer Hof gefragt. Es scheint ein Prachtbau zu werden. Die ARZ beleuchtet die Entstehung im Schwerpunktthema.
Seit Mitte der 90er machte sich die Stadt Achern Gedanken, den Bereich um den damals noch existierenden Gasthof Badischer Hof an der Hauptstraße zu entwickeln. Damals hatte sie nur eine Parzelle in ihrem Besitz. Nach und nach, über Jahre hinweg, kaufte die Stadt kleinere Flächen auf, bis ein zusammenhängendes Gebiet entstanden war. Im Verborgenen gingen die ersten Käufe über die Bühne, »um die Preise nicht hochzutreiben«, erklärt Bürgermeister Dietmar Stiefel im ARZ-Gespräch. Einen Bebauungsplan mussten Verwaltung und Gemeinderat aber erst noch aufstellen.
Das Großprojekt war über Monate in der öffentlichen Diskussion. Fraktionen und Gruppen luden eigens Experten zu Vorträgen ein. Nach weiteren auch städtischen Veranstaltungen und Arbeitskreisen war klar, dass ein kombinierter Architekten-/Investorenwettbewerb ausgeschrieben wird. In dieser Phase tat sich bei der Ideenfindung vor allem die »Initiative Zukunft Kernstadt« um den ehemaligen CDU-Vorsitzenden Albrecht Geier und den Stadtplaner Ekkehard Hangarter hervor. Sie hatte sich im Dezember 2010 gegründet, da sich deren Mitglieder »große Sorgen um die Stadtentwicklung« machten, wie es damals hieß.
Zwar ging es der Initiative auch um andere Bereiche der Stadt, allerdings lag ihr Fokus klar auf dem Bau des neuen Geschäftshauses. Mit der nötigen Hartnäckigkeit wies die Initiative auf die Qualität ihrer Vorschläge hin. Deren Sprecher Klaus Halter sagte damals: »Die Stadtverwaltung und der Gemeinderat haben Hilfe verdient.«
Eine Fläche fehlt
Diese Vorschläge haben auch Einzug in die Pläne gefunden, unterstreicht Stiefel, zum Beispiel der Queranschluss des Areals zur Straße am Klauskirchl. Der ließ sich aber nicht realisieren, da der Besitzer eines Grundstücks seine Fläche behielt, obwohl die Stadt sie gerne gekauft hätte. Auch über die Front des Geschäftshauses hatten sich Bürger Gedanken gemacht, die in den Ausschreibungstext einflossen.
Den Wettbewerb gewann das Architekturbüro Wilhelm aus Renchen-Ulm, das schon zuvor einige Projekte in Achern erfolgreich gestaltet hatte. Weil dessen Entwurf so gut war, wurde der Bebauungsplan nochmals modifiziert, sagt Stiefel. In dem Wettbewerb hatte die Stadt zwar genau vorgegeben, wie sie sich das Haus vorstellt, doch für das hufeisenförmige Atrium waren nochmals Änderungen nötig. Das Areal wurde von der Stadt an den Investor verkauft.
All diese Vorarbeiten haben nichts mit dem eigentlichen Baugenehmigungsverfahren zu tun, macht Michael Gegg-Seidler, Leiter der Acherner Baurechtsbehörde, klar. In der Öffentlichkeit komme das anders an, weiß er. Erst Anfang März 2014 war das Baugenehmigungsverfahren eröffnet worden. Am 6. Mai, einen Tag vor Ende der Anhörungsfrist der Anwohner des Areals am 7. Mai, gingen von einem unmittelbaren Angrenzer Einwände ein.
Architekt Michael Wilhelm reagierte sofort. »Ich will bauen, nicht streiten«, sagte er. Durch sein schnelles Verhandeln mit dem Nachbarn kam es erst gar nicht zum Eingreifen der Baurechtsbehörde. In nur vier Arbeitstagen gelang es ihm, neue Pläne zu entwerfen und die Seitenansicht abzuwandeln. Damit war der Nachbar einverstanden.
Am 13. Juni 2014 wurde die Baugenehmigung erteilt. Dann war auch die zweite Nachbar- und Behördenbeteiligung ohne weitere Einwände abgeschlossen. Wenn es an die Baugenehmigung geht, sind die Schäfchen eigentlich schon im Trockenen. Dann geht es »nur noch« darum, ob die Planunterlagen mit den Vorgaben des Bebauungsplans übereinstimmen. Hingewiesen wird auf Brand-, Arbeits- oder Hygieneschutz.
Die Roten Punkte
Den umgangssprachlichen Roten Punkt, die Baufreigabe, erteilt ein Prüfingenieur, ein externer Profi, der die Statik der Gebäudeteile testet. »Auf einer Baustelle bei einer Größe wie am Badischen Hof gibt es oft mehrere halbe Rote Punkte, weil Fundamente, Bodenplatte und weitere Bereiche nach und nach geprüft werden«, erklärt Stiefel. Zwischen Baugenehmigung und Gesamtbaufreigabe können daher Monate liegen.
Der Altlasten-Verdacht war schon früher ausgeräumt worden, Kampfmittel gab es auch nicht. Der Rohbau soll zum Winter hin stehen, dann wird es auch wohl die Gesamtfreigabe geben. Zurücklehnen kann sich Gegg-Seidler dann aber immer noch nicht. Das kann er erst, wenn die mängelfreie Schlussabnahme über die Bühne gegangen ist, sprich, wenn das Haus so gut wie fertig ist.
Weitere Berichterstattung auf der Panoramaseite »Alles was Sie über Baugenehmigungen wissen müssen« und im Ortenauteil: »So können Sie sich gegen Baugenehmigungen wehren«.
Die Baurechtsbehörde
Achern darf als Große Kreisstadt eine Baurechtsbehörde führen, die selbst Baugenehmigungen erteilt. Diese Behörde muss man losgelöst von der Kommune sehen, auch wenn die Mitarbeiter ihr Gehalt von der Stadt bekommen. Funktional nimmt die Baurechtsbehörde der Stadt Achern staatliche Aufgaben wahr. Sie unterliegt der Fach- und Rechtsaufsicht des Regierungspräsidiums Freiburg oder gar der obersten Baurechtsbehörde, dem Ministerium. Kleinere Gemeinden wie Sasbachwalden ohne Baurechtszuständigkeit unterliegen per Gesetz dem Landratsamt.