Junger Mann versorgte Freunde mit Cannabis
Dass er häufiger selbst kiffte, gab der 19-Jährige Angeklagte vor dem Amtsgericht Oberkirch zu. Ebenso, dass er seinen Freunden und Bekannten »mal etwas mitgebracht« hatte. Gegen den Vorwurf des Handelns mit Drogen, noch dazu im gewerbsmäßigen Stil, wehrte er sich. Richter Timo Brüderle verurteilte ihn zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit.
Vor Gericht führte der Angeklagte aus, dass er sein Leben geändert habe: Er habe einen Job, wolle nun eine Ausbildung beginnen, wohne mit seiner Freundin zusammen und habe den Kontakt zu seinen früheren Freunden abgebrochen. »Ich habe den Sinn des Lebens begriffen, die Zeit des Herumhängens ist vorbei. Ich will für diesen Riesenfehler geradestehen.«
Oberstaatsanwalt Johannes Gebauer glaubte dem jungen Mann und dessen Rechtsanwältin, Ute Staudacher, nicht so recht. Er warf ihm vor, von August 2013 bis in den September 2014 in 32 Fällen Cannabis, Marihuana oder Haschisch für rund 10 Euro pro Gramm an sieben Abnehmer im Raum Oberkirch/Achern veräußert zu haben. Bei jedem Treffen sollen es etwa ein bis drei Gramm der Drogen gewesen sein.
Der 19-Jährige gab zu, selbst ab und zu gekifft und in manchen Fällen für Freunde und Bekannte etwas mitgebracht zu haben. Doch das sei nie viel und alles nur »Freundschaftsdienste« gewesen: »Auch die haben mir mal was mitgenommen. Ich habe weder gehandelt, noch irgendwie versucht, Gewinn rauszuschlagen.«
Hier setzte der Oberstaatsanwalt an: Er könne sich nicht vorstellen, dass der Angeklagte in so vielen Fällen einfach nur uneigennützig gehandelt habe. Gebauer glaubte eher daran, dass es hier Bestellungen von losen Kontakten gegeben habe. Solch ein Risiko für Freunde gehe man in diesem Milieu selten ein. Zudem sei der Angeklagte wirtschaftlich »nicht auf Rosen gebettet« gewesen. Der Oberstaatsanwalt hielt die einfache Abgabe von Betäubungsmitteln ausgeschlossen. Ein Handeltreiben mit Drogen – möglicherweise sogar im gewerbsmäßigen Stil – sei nicht auszuschließen. Um die Wahrheit ans Licht zu bringen, wurden daraufhin alle belieferten Männer zwischen 17 und 24 Jahren noch einmal angehört oder deren Vernehmungsaussagen von Richter Timo Brüderle verlesen.
Das Ergebnis: Alle machten laut dem Richter einen glaubhaften Eindruck, dass sie den Angeklagten nicht nur für »Drogengeschäfte« eingespannt hatten, zumal sie sich mit ihren Aussagen selbst belastet hätten. Mittlerweile seien alle Verfahren gegen die Zeugen eingestellt. Einzig ein Kumpel des Angeklagten habe dreimal in etwas größerer Menge »eingekauft«, dafür bei mehreren »gesammelt«.
Nicht gewerbemäßig
Gewerbemäßiges Handeltreiben konnte der Richter nicht feststellen: Mit knapp 400 Euro in einem Jahr sei der Umsatz und damit ein möglicher Gewinn viel zu gering gewesen. Somit verurteilte er den Angeklagten wegen vorsätzlichen Handeltreibens (ausschlaggebend ist hier die Gewinnabsicht) in drei und der Abgabe von Betäubungsmitteln in 29 Fällen zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit, was auch dem Strafmaß des Oberstaatsanwaltes entsprach.
Beide redeten dem Angeklagten zum Abschluss noch einmal ins Gewissen: »Das ist ein deutlicher Denkzettel. Sie müssen verstehen, dass Sie nicht nur Ihre Zukunft zerstören.« Der Konsum der Drogen könne gravierende Folgen haben und Menschen für ihr ganzes Leben zeichnen.