Keine Einwände gegen »Sonnenhof«-Pläne
Erneut stand am Dienstagabend der Bauvorbescheid für die Erweiterung des Hotels »Sonnenhof« auf der Tagesordnung des Gemeinderats. Bereits im September hatte das Gremium den Plänen einstimmig seine Zustimmung erteilt. Dass die Unterlagen nun erneut auf den Tisch kamen, liegt laut Bürgermeister Karl Bühler daran, dass zuvor noch nicht alles zeichnerisch dargestellt war, was den Plänen zufolge im Vorfeld der Bebauung abgerissen werden soll.
»Wegen des großen Umfangs hat die Baurechtsbehörde empfohlen, dass wir nochmals darüber beraten«, erklärte Bühler. An der Zustimmung des Gemeinderats änderten die umfangreicheren Darstellungen indes nichts. »Wir sind froh, wenn hier ein Hotel um 29 Zimmer, einen Wellnessbereich, ein Schwimmbad und ein zusätzliches Restaurant erweitert wird«, sprach sich Bühler für den Gemeinderat und die Verwaltung aus. Durch die erneute Vorlage des Bauvorbescheids habe sich die Angelegenheit nicht verzögert, betonte er. Erst jetzt beginne die Frist für das Bauvorhaben. Ein Bauvorbescheid ist zeitlich befristet. Er erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren kein Bauantrag gestellt wird. Ein Bauvorbescheid hat für den Bauherren den Vorteil, dass ohne die deutlich größeren Planungskosten, die ein Bauantrag mit sich brächte, die schwierigen Fragen der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens vorab geprüft werden können. Somit kann geklärt werden, ob sich der finanzielle Aufwand überhaupt lohnt, detaillierte Bauunterlagen vorzulegen.