Keine Windräder auf dem Eselskopf und Kutschenkopf
Im Bereich der Landschaftsschutzgebiete auf dem Eselskopf zwischen Oppenau-Lierbach und Ottenhöfen sowie auf dem Kutschenkopf bei Lautenbach werden keine Windenergieanlagen entstehen. Nach einem umfangreichen Prüfungsverfahren hat das Landratsamt den Antrag der EnBW auf Befreiung von den Landschaftsschutzgebietsverordnungen abgelehnt.
Das teilte die Behörde am Dienstag schriftlich mit. Wesentlicher Grund für die Entscheidung sei die besondere Schutzwürdigkeit der beiden betroffenen Landschaftsschutzgebiete. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien habe gegenüber diesem ausgeprägten Schutzanspruch der betreffenden Gebiete zurückzutreten, so die Begründung des Amts für Umweltschutz im Landratsamt. "Die geplanten Anlagenstandorte befinden sich in einer unbelasteten, charakteristischen und attraktiven Schwarzwaldlandschaft. Die Einzigartigkeit der großräumigen und zusammenhängenden Unversehrtheit dieser Naturlandschaft konnte seit vielen Jahrzehnten vor technischen Einrichtungen bewahrt werden", ließ sich Nikolas Stoermer, Erster Landesbeamter des Ortenaukreises und als Dezernent für den Umweltschutz verantwortlich, zitieren. Im Ortenaukreis stünden ausreichend Flächen für Windenergieanlagen außerhalb von Landschaftsschutzgebieten zur Verfügung, erläutert Stoermer weiter.
Vier Windkraftanlagen geplant
Insgesamt waren vier Windkraftanlagen auf dem Kutschenkopf und Eselskopf geplant. Bei zweien davon handelt es sich um Standorte im Landschaftsschutzgebiet »Lierbachtal und Kniebisstraße«, das auf Gemarkung Oppenau liegt und seit 1951 besteht. Eine dieser Anlagen würde außerdem das Landschaftsschutzgebiet »Oberes Achertal«, das im Jahr 1975 unter Schutz gestellt wurde, tangieren.
Ebenfalls zwei Windkraftanlagen waren am Kutschenkopf auf Gemarkung Lautenbach geplant, wobei eine mit dem Rotorüberschlag in das Landschaftsschutzgebiet »Lierbachtal und Kniebisstraße« hineinragen würde. Nur eine Windenergieanlage befindet sich außerhalb von Landschaftsschutzgebieten. red/RK