Kommunales Grundbuchamt schließt zum 30. Mai
Mit der Neuordnung des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg wird das kommunale Grundbuchamt Rheinau zum 6. Juni 2017 aufgehoben. Das teilt die Stadtverwaltung mit. Der letzte Tag, an dem das Grundbuchamt im Rathaus III in Rheinbischofsheim für den Publikumsverkehr geöffnet sein wird, ist Dienstag, 30. Mai.
Zentrale Anlaufstellen
Ab diesem Zeitpunkt ist für grundbuchrechtliche Eintragungen das Amtsgericht Achern zuständig, heißt es in der Pressemitteilung. Beim Amtsgericht Achern wurde eines der 13 zentralisierten Grundbuchämter in Baden-Württemberg eingerichtet. Bis 2018 werden über 660 kommunale Grundbuchämter im Zuge der Grundbuchamts- und Notariatsreform aufgelöst.
Zurzeit würden die seit dem Jahr 1900 geführten über 16 000 Akten von Ratschreiber Dieter Erk für den Transport zum Landesgrundbuchzentralarchiv in Kornwestheim verpackt. Hierbei müssten die Vorgaben des Eingliederungsplanes genau beachtet und jede einzelne Akte erfasst werden, heißt es.
Tatkräftig werde er hierbei von seinen Mitarbeiterinnen Helga Peter und Angelika Weislogel sowie der Auszubildenden Jana Förger unterstützt. Ratschreiber Dieter Erk werde nach der Aufhebung des Grundbuchamtes beim Bauamt der Stadt Rheinau eingesetzt, schreibt die Stadtverwaltung. Zudem werde dort eine Grundbucheinsichtstelle eingerichtet. Bürger hätten so die Möglichkeit, weiterhin Einsicht in die elektronischen Grundbücher zu nehmen sowie Grundbuchabschriften zu erhalten. Auch öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen werde Ratschreiber Dieter Erk weiter vornehmen und für Fragen rund um das Grundbuch zur Verfügung stehen. Die Öffnungszeiten der Grundbucheinsichtsstelle würden noch bekanntgegeben, teilt die Stadtverwaltung abschließend mit.