Lkw-Fahrverbot: Keine Ausnahmen für Lieferanten
Maßnahmen, um den Lkw-Verkehr in Zusenhofen besser in den Griff zu bekommen, hat Bürgermeister Christoph Lipps am Dienstag im Ortschaftsrat vorgestellt. Sie betreffen in erster Linie die Beschilderung – und die Ausnahmeregelung für den Lieferverkehr.
Seit Juni 2014 messen Zählschleifen die Lkw-Verkehrsströme in Zusenhofen. Die konkreten Zahlen, die sie zutage förderten, erläuterte Bürgermeister Christoph Lipps dem Ortschaftsrat erst im nicht öffentlichen Teil der Sitzung. Das Fazit der Analyse mit Ortsverwaltung, Polizei und Straßenbauamt zog er schon zuvor: Das Verkehrsleitkonzept zeige, was die Nußbacher Straße anbelange, Wirkung – allerdings noch nicht im erhofften Umfang.
In der Nußbacher Straße gilt seit neun Monaten Richtung Nußbach ein Fahrverbot für Lkw ab 3,5 Tonnen. Ausnahme: Der Lieferverkehr ist frei. Anwohner monieren, dass viele Lkw-Fahrer sich nicht an die Regelung halten. Die Ausnahmeregelung für den Lieferverkehr soll deshalb per Sofortmaßnahme gestrichen werden. Stattdessen wird die Nußbacher Straße für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen in beide Richtungen freigegeben, was die Belieferung der ansässigen Betriebe mit kleineren Fahrzeugen wieder ermöglicht. Für Lkw ab 7,5 Tonnen besteht weiter ein einseitiges Fahrverbot. Lkw-Fahrer, die in der Lindenstraße Richtung Appenweier unterwegs sind, werden vor der Einmündung per Verkehrsschild darauf hingewiesen, dass sie nicht in die Nußbacher Straße abbiegen dürfen, sondern geradeaus fahren müssen.
Hinweis für Lkw-Fahrer
Am Tor eins und zwei des Progress-Werkes Stadelhofen soll zu dem bestehenden Autobahnhinweisschild für Lkw ab 7,5 Tonnen zusätzlich das Verkehrszeichen »Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts« Die Zählstreifen sollen in Betrieb bleiben und weiter ausgewertet werden. Damit soll das Verkehrsmonitoring auf einer noch breiteren und aussagekräftigeren Datengrundlage erfolgen. Zum Erfahrungsaustausch ist am 23. April ein Gespräch mit Anwohnern und den Firmen PWO, Ernst und Erdrich anberaumt.
Lipps’ Fazit lautete, dass eine nachhaltige und zukunftsfähige Entlastung der Ortsdurchfahrten nur durch den Bau einer Ortsumfahrung Zusenhofen erreicht werde. Das Verkehrsleitkonzept könne diesen Anforderungen nicht entsprechen. Es stelle den Versuch dar, die Verkehrssituation im Rahmen der heute bestehenden Möglichkeiten auf dem bestehenden Straßennetz zu verbessern. Die Umfahrung ist aber derzeit nicht in Sicht. Hansjörg Schmieder plädierte deshalb für eine »richtige« Einbahnverkehrsregelung. Das Konzept habe die FWV-Fraktion vor drei Jahren vorgestellt.Einig waren sich alle Beteiligten, dass die Ortsumfahrung so schnell wie möglich realisiert werden solle.
Variante folgt im Mai
Die Stadt hatte dem Verkehrsministerium bisher noch keine genehmigungsfähige Variante vorlegen können. Sie lässt nun ihre Planungen überarbeiten. Laut Lipps soll die Vorzugsvariante dem Ortschaftsrat voraussichtlich im Mai nichtöffentlich vorgestellt werden.
Zählschleifen
Das einseitige Lkw-Fahrverbot in der Nußbacher Straße in Zusenhofen gilt seit 2. Juni 2014. Seitdem sind dort wie auch in den anderen vom Verkehrslenkungskonzept betroffenen Straßen – Lindenstraße (Zusenhofen), Ortenaustraße und Ulmer Straße (Stadelhofen – Zählschleifen installiert.