Oberkirch

Spielsucht: Wie Gemeinden im Renchtal dagegenhalten

Frank König
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17. Februar 2017

Glücksspielsucht am Geldautomaten: Hauptmerkmal ist der damit einhergehende Kontrollverlust. Die Spieler bleiben in diesem Fall länger dabei als geplant. ©Frank König

Spielautomaten im Fokus: Wo gibt es sie, wer stellt sie auf und wie groß ist die Suchtgefahr bei den Nutzern. Ein Überblick über die Situation im Renchtal.

Glücksspielautomaten – Freiheit oder Gefahr? Das Spiel mit dem Glück gibt es nach wissenschaftlichen Erkenntnissen seit etwa 3000 Jahren. Wie viele Glücksspielautomaten gibt es im Renchtal  und was nehmen die Gemeinden durch die Vergnügungssteuer ein?  Mit 117 Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit und fünf Automaten ohne Gewinnmöglichkeit ist Oberkirch der absolute Glücksspiel-Spitzenreiter im Tal. »Das Aufkommen der Vergnügungssteuer in Oberkirch beträgt«, erklärt der Leiter der Stabsstelle Zentrale Steuerung Hermann Brüstle, »etwa 450 000 Euro jährlich.« 

Zehn genehmigte Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit zählt Andrea Zähringer, Mitarbeiterin beim Ordnungsamt, in der Gemeinde Oppenau. Dort beliefen sich die Einnahmen durch die Vergnügungssteuer im Durchschnitt aus den letzten fünf Jahren auf 6700 Euro.

»Es gibt sieben Geldspielgeräte in Bad-Peterstal Griesbach«, erklärt der Peterstaler Kassenverwalter Michael Dinger. Die Vergnügungssteuer betrage jährlich 5460 Euro. Gabriele Armbruster, Mitarbeiterin beim Lautenbacher Ordnungsamt sagt hingegen: »Wir haben nur einen Spielautomaten in Lautenbach und der befindet sich in einer Gaststätte.« 

Welche Gefahren birgt das Glücksspiel? Andreas Birkenberger, Diplom-Psychologe und Psychotherapeut an der Fachstelle Sucht Offenburg vergleicht das unstillbare Verlangen nach dem Glücksspiel im Gespräch mit der ARZ durchaus mit Alkohol- und Drogenabhängigkeit. 

Birkenberger: »Ähnlich wie bei anderen Süchten ist ein Hauptmerkmal, dass jemand sein Spielverhalten nicht mehr unter Kontrolle hat.« Betroffene nähmen sich beispielsweise vor, innerhalb einer halben Stunde einen Betrag von 20 Euro zu verspielen, blieben dann aber, oftmals unbewusst, doch länger und verspielten so mehr Geld als anfangs geplant. Ein solches Verhalten, erklärt der Therapeut, sei bereits ein Kriterium für Kontrollverlust. 

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Über 80 Prozent der Glücksspielsüchtigen, so Birkenberger, hätten ihre Sucht am Spielautomaten entwickelt. An dem Spielautomaten könne der Abhängige positive Erfahrungen erleben. Was wäre, wenn er gewinnt? Die Hilfesuchenden, konstatiert der Offenburger Therapeut, seien aber nur die »Spitze des Eisberges«.

 
»Wir sprechen da von etwa zehn Prozent!« Die Chancen auf Heilung stünden, erklärt Birkenberger, mit professioneller Hilfe allerdings weit besser und so ermutigt er Betroffene, sich bei Fragen an die Suchtstelle Offenburg zu wenden: • 07 81 / 919 34 80. 

Neue Spielverordnung

Wie stellt sich die Situation für die Betreiber des Glücksspiel-Gewerbes dar? Ein Automatenbetreiber aus Baden-Württemberg, der namentlich nicht genannt werden möchte, erklärt die Lage aus seiner Position: »Wir werden als Süchtig-Macher der Nation dargestellt, aber was ist dann mit den Automatensälen der Spielbanken? Wir haben einen Höchsteinsatz von maximal zwei Euro, auf der Spielbank hingegen können Sie 500 Euro einsetzen.« 

Von seinen Umsätzen müsse der Automatenbetreiber gegenwärtig neben der 19-prozentigen Mehrwertsteuer zusätzlich die Vergnügungssteuer abgeben, die sich auf ein »deutsches Mittel von 20 Prozent« belaufe. »Als ich 1963 angefangen habe, haben wir überhaupt keine Vergnügungssteuer bezahlt. Ab 2019 dürfen wir statt drei Geräten, wie bisher, nur noch zwei pro Gaststätte aufstellen und das nur mit besonderen Merkmalen.« 

In den Spielotheken, so der Anonymus, würde die Anzahl der Automaten bis Juli 2017 halbiert,  dann trete die neue Spielverordnung in Kraft. »Süchtig werden«, erklärt er, »kann man von allem – das ist der Mensch.«

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