Oberkirch schlägt zwei Standorte für Windräder vor
Die Schwend in Oberkirch und der Kutschenkopf in Lautenbach sind die Windstandorte, die die Stadtverwaltung Oberkirch für einen Flächennutzungsplan vorschlägt. Ob der Große Schärtenkopf in Lautenbach wegen Störung des Landschaftsbildes rausgenommen werden kann, muss noch geprüft werden.
Die Verwaltungsgemeinschaft Oberkirch, Renchen und Lautenbach will in einem Flächennutzungsplan zwei bis drei Windradstandorte ausweisen. Nach der Genehmigung durch das Regierungspräsdium Freiburg, die bis Ende 2015 angestrebt wird, wären alle übrigen Gebiete Ausschlussflächen. Favorisiert werden von der Stadtverwaltung Oberkirch, die die Bauleitplanung für die drei Kommunen hat, die Gebiete auf der Schwend (Ringelbacher Enklave an der Grenze zu Kappelrodeck-Waldulm) und Kutschenkopf in Lautenbach. Insgesamt 13 Suchräume sind überprüft worden.
Im Rennen ist auch das Gebiet auf dem Großen Schärtenkopf in Lautenbach, das die Stadtverwaltung aufgrund der guten Sichtbarkeit der Windräder von allen Seiten, gerne rausnehmen möchte. Ob dies genehmigungsfähig ist, entscheidet das Regierungspräsidium Freiburg. Am Dienstag fand eine Bürgerinformation statt, zu der über 100 Personen, auch aus den angrenzenden Gemeinden Kappelrodeck, Ottenhöfen, Oppenau und Durbach gekommen waren. Im Januar sollen die Gemeinderäte über den Vorschlag des Stadtbauamtes entscheiden.
Einflussnahme geplant
»Wenn wir keinen Flächennutzungsplan aufstellen, gilt Paragraf 35 Baugesetzbuch.« Da Windräder im Außenbereich privilegiert seien, könne die Kommune in diesem Fall kaum Einfluss auf die Standortwahl nehmen, sofern im Baugenehmigungsverfahren kein K.o.-Kriterium auftauche. »Die Kritiker der von uns vorgeschlagenen Standorte werden sich in diesem Fall wundern, wo überall Windräder aufgestellt werden können.« Mit dem Flächennutzungsplan solle eine Verspargelung mit vielen kleinen Standorten verhindert werden.
In der Fragerunde hatten sich einige Anwohner, insbesondere aus dem Bereich Schwend/Kappelrodeck gemeldet, die sich kritisch zu diesem Standort äußerten, unter anderem wegen des Landschaftsbildes. Der Hinweis Verwaltung und Planer hielten sich an die gesetzlichen Vorgaben, konnte deren Unmut nur bedingt entkräften. Den ökonomischen Faktor beleuchtete Rolf Pfeifer. Der Windkraftexperte von der Beratungsfirma Endura Kommunal erläuterte, dass mit drei Windrädern der Strombedarf von 70 Prozent der Oberkircher Privathaushalte gedeckt werden könne. Auf Schwend und Kutschenkopf sind jeweils maximal drei Windräder möglich. Eine sehr gute Wirtschaftlichkeit sei ab einer Windhöffigkeit ab 6,7 m/s gegeben. In diese Kategorie fällt nur die Schwend.
Zu den guten Standorten (größer 6,2 m/s) gehört die Fläche auf dem Großen Schärtenkopf, nur teilweise der Kutschenkopf. Die schlechten Standorte fangen für Pfeifer bei einer Windhöffigkeit unter 6,2 m/s an. Die Angaben beziehen sich jeweils auf eine Nabenhöhe von 140 Metern. Inklusive der Rotoren sind die heutigen Windräder rund 200 Meter hoch. Da Detailerhebungen bisher fehlen, wird als Grundlage für die Windhöffigkeit der Windatlas Baden-Württemberg herangezogen. Wie Pfeifer ergänzte, seien die bisher gebauten Windräder oft zu niedrig und mit zu kleinen Rotoren ausgestattet gewesen. Neuen Anlagen seien sehr viel wirtschaftlicher.
Anwesend waren die Bürgermeister von Kappelrodeck und Ottenhöfen. Deren Gemeinden werden nach der Offenlage als Nachbarn, die auf die Windräder blicken, Stellung beziehen. Stefan Hattenbach appellierte an die Verwaltungsgemeinschaft, einem negativen Bescheid der Nachbarn in der Beratung »Gewicht zu geben«. Träger öffentlicher Belange, Nachbarn und Anwohner werden nach der Offenlage, ab Februar, gehört.
Hier finden Sie eine Sonderseite zur Windkraft als PDF im Zeitungs-Layout.
Wichtig für Windrad-Anlieger
Was für die Anlieger von Windenergieanlagen in Zukunft wichtig wird:
- Der geplante Flächennutzungsplan für Oberkirch ist eine Grobuntersuchung, bezogen auf eine Windenergie-Referenzanlage. Wer ein Windrad an einem der ausgewiesenen Standorte aufstellen will, muss das bundesweit einheitliche Immissionsschutzverfahren durchlaufen. Sind die Anlagen größer oder lauter als die Referenzanlage, müssen größere Abstände zu Wohnhäusern eingehalten werden.
- Die ehemalige Kreisgrenze im Bereich Schwend hat dazu geführt, dass der Bereich Kappelrodeck-Waldulm als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen wurde, die Ringelbacher Enklave nicht. Deshalb müsste das Landratsamt für den Bereich Kappelrodeck eine Befreiung erteilen, für Oberkirch nicht.
- Das Landschaftsbild und der Eindruck, sich vom Blick auf Windräder gestört zu fühlen, gelten als subjektive Kriterien, die im Planungsverfahren berücksichtigt werden, aber keine grundsätzlich ausschließende Wirkung haben wie beispielsweise der Artenschutz.rüd