Oberkirch

Oberkircher Gebührenzahlern droht Steueraufschlag ab 2021

Patric König
Lesezeit 2 Minuten
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27. Oktober 2016
Ab 2021 muss die Stadt Oberkirch Mehrwertsteuer an den Bund abführen. Das könnte Gebühren und Eintrittsgelder steigen lassen.

Ab 2021 muss die Stadt Oberkirch Mehrwertsteuer an den Bund abführen. Das könnte Gebühren und Eintrittsgelder steigen lassen. ©Ulrich Marx

Werden Kindergartengebühren und Freibad-Eintrittspreise ab 2021 noch deutlicher erhöht als bisher üblich? Zusätzlich zum üblichen Preisanstieg durch höhere Personalkosten und Inflation kommt dann ein weiterer Preistreiber dazu.

Schwimmbadnutzer, Parkende und Kindergartenbesucher in Oberkirch könnten ab 2021 die Auswirkungen neuer EU-Vorgaben zu spüren bekommen. Spätestens ab diesem Zeitpunkt werden auch die Kommunen für ihre »privatrechtlichen Leistungsbeziehungen« umsatzsteuerpflichtig.  Die Gemeinden müssen für diese Einnahmen 19 Prozent Mehrwertsteuer an den Bund abführen. 

EU mischt sich ein: mehr Chancengleichheit

Die EU will damit in Bereichen, die sowohl von den Kommunen als auch von Privatunternehmen wahrgenommen werden (zum Beispiel Kinderbetreuung, Parkraumbewirtschaftung, Freibadbetrieb), »Chancengleichheit der Wettbewerber« erwirken. Die Gesetzesänderung tritt eigentlich schon zum Januar 2017 in Kraft. Der Oberkircher Gemeinderat entschied aber, wie zuvor schon diverse Nachbargemeinden, von seiner Verlängerungsoption Gebrauch zu machen und bis zum Ende der Übergangsfrist am 31. Dezember 2020 die alte Regelung zu nutzen. 

Oberkircher Kämmerer: Es droht Ungdemach 

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Kämmerer Frank Spengler befürchtet »ein kleines bissle Ungemach«. »Im Gebührenhaushalt und bei den Eintrittsgeldern wird uns das belasten.« Wie sich die Neuregelung konkret auf den kommunalen Haushalt und auf die Geldbeutel der Bürger auswirken wird, »weiß kein Mensch«, sagt Spengler. Viele Interpretations-, Abgrenzungs- und Auslegungsfragen seien noch offen.

Stadt kann Vorsteuerabzug geltend machen

Das neue Gesetz räumt der Gemeinde auch die Möglichkeit ein, bei allen »eingekauften Leistungen« die auf den Rechnungen ausgewiesene Mehrwertsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückzuverlangen: »Das ist vorteilhaft bei großen Investitionen.« Auf Anfrage der ARZ ging Spengler deshalb davon aus, dass die Gebühren durch die Mehrwertsteuer nicht automatisch um 20 Prozent steigen werden. 
Beispiel Kindergarten: Dort muss die Stadt nur für die Elternbeiträge, die nur einen Bruchteil der Finanzierung der Einrichtung ausmachen, Mehrwertsteuer bezahlen. Personalkosten und Zuschüsse sind ebenso wie die Abschreibungen mehrwertsteuerbefreit. 

Städtetag erwartet Mehrbelastung

Der Städte- und Gemeindetag geht davon aus, dass unter dem Strich eine Mehrbelastung für die Gemeinden steht, auch wenn es in einzelnen Bereichen zu einer Entlastung kommen könne.

Stichwort

Ein Berechnungsbeispiel

Wie wirkt sich die Mehrwertsteuer unterm Strich für die Stadt aus? Ein konstruiertes Beispiel, das nicht verallgemeinert werden kann. Ein Kindergarten hat jährliche Kosten von 500 000 Euro, aufgesplittet in: 

  • Personalkosten:  400 000 Euro (nicht mehrwertsteuerrelevant) 
  • Abschreibungen für die Gebäude: 60 000 Euro (nicht Mwst-relevant) 
  • Sachkosten (Spielmaterial): 40  000 Euro (Mwst-relevant)

 

Finanziert wird der Kindergarten über folgende Einnahmen: 

  • Landeszuschüsse und Gemeindeanteil: 450 000,- Euro (nicht Mwst-relevant) 
  • Kindergartengebühren der Eltern: 50 000,- Euro (mehrwertsteuerrelevant).

Versteuern müsste die Stadt in diesem Fall die Gebühreneinnahmen minus die Sachkosten, also 10 000 Euro. Steuersatz: 19 Prozent. Ergibt eine zusätzliche Steuerbelastung von 1900 Euro. Dies entspräche einem Gebührenmehrbedarf von 3,8 Prozent.

Quelle: Stadt Oberkirch 

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