Onlinehändler muss Niederlagen vor Amtsgericht einstecken
Bis Jahresende will die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen Betrugs gegen einen Onlinehändler aus der Ortenau abgeschlossen haben. Die ersten Zivilprozesse gingen für die Geschädigten unterdessen vor dem Amtsgericht Oberkirch erfolgreich zu Ende.
»Wir haben Hunderte von Einzelfällen auf dem Tisch, die wir alle überprüfen müssen.« Die Ermittlungen gegen einen Onlineversandhandel aus der Ortenau wegen Betrugs ziehen sich laut Miriam Kümmerle, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Offenburg, in die Länge. »Wir rechnen mit einem Abschluss der Ermittlungen frühestens Ende des Jahres.« Erst dann könne entschieden werden, ob eine Strafanzeige gestellt wird. In einigen Fällen hätten die Geschädigten ihr per Vorkasse gezahltes Geld mittlerweile wieder zurückbekommen. »Dann liegt auch kein Betrug vor.«
Machtlos sieht sich inzwischen Sven Schult. Der Geschäftsführer der Monemus GmbH, einem Inkassounternehmen, vertritt nach eigenen Angaben 160 Geschädigte des Onlinehändlers in einem vorgerichtlichen Verfahren. »Bis vor rund zwei Wochen hatten wir fast täglich Kontakt mit dem Geschäftsführer«, dieser habe die Gespräche über Rückzahlungen inzwischen jedoch abgebrochen. »Wir haben unseren Kunden deshalb geraten, Strafanzeige zu stellen«, erklärt Schult. Der einzige Weg, sein Geld für die nicht erhaltene Bestellung nicht ganz abschreiben zu müssen, sei zudem, einen Zivilprozess gegen den Onlinehändler zu führen.
Zivilprozess gewonnen
Der auf Verbraucherrecht spezialisierte Rechtsanwalt Sebastian Carl aus Schwäbisch Gmünd wurde durch einen ebenfalls geschädigten Bekannten auf den im Fokus der Staatsanwaltsschaft stehenden Onlinehändler aufmerksam. Mittlerweile fordert er mit einem Banner auf seiner Homepage Geschädigte auf, sich an ihn zu wenden, um ihre Forderungen gegenüber dem Onlineversand gerichtlich durchzusetzen. Aktuell vertrete er rund 30 Geschädigte, wobei er davon ausgeht, dass diese Zahl noch steigen wird. »Die Hürde, sich wegen der teils geringen Beträge an einen Anwalt zu wenden, ist bei vielen Menschen groß«, meint Carl. Seine Mandanten seien in der Regel um mehr als 150 Euro betrogen worden.
Nach außen hin seriös
Vor dem Amtsgericht Oberkirch hat Carl inzwischen nach eigenen Angaben zwei Titel gegen den Onlineversand erwirkt, die ihn berechtigen, das Geld für seine Mandanten per Zwangsvollstreckung einzutreiben. »Wir hatten schon einige Fälle auf dem Tisch«, bestätigt Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Zimmermann auf Anfrage der ARZ. Da die Beträge unter 600 Euro lägen, werde ein vereinfachtes schriftliches Verfahren angewandt. In diesen habe sich der Onlinehändler nicht verteidigt, die Kläger haben Zimmermann zufolge Recht bekommen.
»Ich kann das System hinter diesem Onlinehandel noch nicht verstehen«, gibt Sven Schult vom Inkassounternehmen Monemus zu. Schließlich sei das Unternehmen, gegen das nun wegen Betrugs ermittelt wird, seit rund sieben Jahren auf dem Markt und gebe sich nach außen hin seriös. Schult will nun einen Außendienstmitarbeiter zu dem Händler schicken, der sich vor Ort ein Bild von dem Unternehmen machen und den Kontakt mit dem Geschäftsführer suchen soll.
»Das habe ich noch nie erlebt«
Von dubiosen Internethändlern geprellte Kunden sind für den Verbraucheranwalt Sebastian Carl keine Seltenheit. »Dass jemand aber über eine seriöse Website mitsamt Impressum auftaucht und sich dann so verhält, habe ich noch nie erlebt.«
Unverständlich für Sven Schult, der Geschäftsführer des Inkassounternehmens Monemus ist, dass der Geschäftsführer des Onlinehandels nach all den Reklamationen nicht mal einen Schnitt machte, um die aufgelaufenen Fälle abzuarbeiten. »So kommen immer neue Fälle hinzu und die Rückzahlungsfristen werden nicht eingehalten. Sollten nur 20 Prozent der rund 1200 Geschädigten, die sich im Internet bereits zu Wort gemeldet haben, den Klageweg beschreiten, sei das das Ende des Onlinehändlers, prognostiziert Schult.