Oberkirch

Parken am Samstag bleibt in Oberkirch gratis

Rüdiger Keller
Lesezeit 3 Minuten
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06. April 2017

©Archiv

Das ist auch eine Botschaft an Kunden und Einzelhandel: Die Stadt Oberkirch will an Samstagen weiterhin auf Parkgebühren verzichten. Mit Parkscheibe können Besucher ihr Auto für zwei Stunden kostenlos in der Innenstadt abstellen. Ob das auch für die Tiefgarage gilt, steht noch nicht fest.
 

Mit der Verabschiedung des neuen Parkraumbewirtschaftungskonzepts rüstet sich die Stadt Oberkirch für die Zeit nach der Baustelle: Die Parkgebühren in der Innenstadt werden mit der Fertigstellung der Fußgängerzone im November zwar leicht angehoben (wir berichteten bereits ausführlich), dafür bleibt aber das Parken an Samstagen kostenlos – zumindest für zwei Stunden. Wer länger in der Innenstadt verweilen will, kann samstags auf dem Parkplatz gegenüber der Post gratis parken oder auf der angelegten Fläche auf dem ehemaligen Hartplatz beim Stadion. Das hat der Gemeinderat am Montagabend beschlossen. Auf dem Postparkplatz kann auch unter der Woche ein Tagesticket für 4,50 Euro gelöst werden, für Park & Ride-Nutzer bleibt es gratis.

Mit dem künftigen Parkraumbewirtschaftungskonzept gilt auch: Die ersten 30 Minuten Parken in Oberkirch sind an allen Wochentagen frei (bisher waren es 15 Minuten), danach werden je halbe Stunde 50 Cent fällig. Für die zweistündige Höchstparkdauer sind das dann 1,50 Euro.

Die CDU-Fraktion stimmte dem Konzept zu, will aber die Parksituation am Kirchplatz im Blick behalten. Denn die Parkplätze dort sollen ausnahmslos Kurzzeitparkern vorbehalten sein. Damit die neuen Regelungen auch eingehalten werden, sollte der Gemeindevollzugsdienst personell aufgestockt werden. Eine Forderung, der auch die anderen Ratsfraktionen zustimmen konnten.

Für das kostenlose Parken an Samstagen hatte sich die SPD-Fraktion stark gemacht. »Auch damit wollen wir die Innenstadt attraktiver machen und Besucher nicht abschrecken«, betonte Hans-Jürgen Kiefer. Die FWV regte an, die Parkautomaten so zu programmieren, dass sie an Samstagen Parkscheine für zwei Stunden zum Nulltarif ausgeben, damit die Parkscheibe überflüssig wird. Ob das umsetzbar ist, will die Stadt prüfen.

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Bündnis 90/Grüne waren dafür auch an Samstagen von 8 bis 14 Uhr Parkgebühren zu erheben. »Parken in der Ortenau ist nirgendwo so günstig wie in Oberkirch«, sagte Manuela Bijanfar. Die BFO sprach sich für Gratisparken an Samstagen aus.

Ob Parken in der Tiefgarage und auf dem Parkdeck am Wochenende frei bleibt, ist noch nicht beschlossene Sache. Stadtwerke-Geschäftsführer Erik Füssgen will dem Aufsichtsrat Ende April vorschlagen, mit Ausnahmen von Festivitäten an Samstagen von 8 bis 14 Uhr Gebühren zu verlangen. Die Attraktivität Oberkirchs steige und damit auch die Anzahl der Besucher, ist Füssgen überzeugt. Die Parkplatzsuchenden hätten in der Tiefgarage den Vorteil, so lange parken zu können, wie sie wollten. Berücksichtigt müsse auch werden, dass 240 Dauerparker Stellplätze in der Tiefgarage angemietet hätten.

Mehr Kontrollen

Einig waren sich die Stadträte, dass die Neuregelungen durch häufigere Kontrollen auch durchgesetzt werden. Insbesondere am Kirchplatz bestehe dazu die Notwendigkeit, betonte Jochen Bohnert (CDU), der gleichzeitig bemängelte, dass durch die neuen Verkehrsanordnungen für die August-Ganther-Straße, auswärtige Besucher davon abgehalten werden, zum Kirchplatz zu fahren, was erlaubt ist. Er verzeichne dadurch in seiner Metzgerei einen Umsatzeinbruch von 20 Prozent. Die Regelung sei für ihn deshalb »geschäftsschädigend«. Oberbürgermeister Matthias Braun wies die Kritik zurück: Er habe das Beispiel vom »auswärtigen Kunden aus Freudenstadt«, der die Metzgerei am Kirchplatz nicht gefunden habe, jetzt zwar viermal gehört, es bleibe aber immer ein Einzelfall.

Stichwort

Parkmöglichkeiten und Tarifzonen im Überblick

Der Innenstadtbereich wird dem neuen Parkraumbewirtschaftungskonzept zufolge in zwei Zonen unterteilt:

In der Tarifzone A gilt die Parkscheinregelung mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden von Montag bis Freitag. Sie umfasst den Kirchplatz, Amtsgericht, mittlere und untere Hauptstraße, oberer Südring, Teilbereiche der Appenweierer und Renchener Straße, der Stadtgartenstraße, den östlichen Bahnhofsparkplatz und die Mediathek.

In der Tarifzone B darf mit Parkscheibe ebenfalls maximal zwei Stunden geparkt werden. Und zwar in diesen Bereichen: Ludwig- Albert-Straße, Kapuzinergasse, Teilbereich der Renchener Straße, Franz- Schubert-Straße von der Abzweigung Krankenhaus bis zur Einmündung Renchener Straße, August-Ganther-Straße, Schwarzwaldstraße, Stadtgartenstraße (Abzweigung August-Ganther-Straße bis Abzweigung Schwarzwaldstraße), Lindengasse, Lohstraße, Obere Hauptstraße, Unterer Südring, Scheffelstraße. In allen Bereichen der Zone B sollen Bewohner mit Parkausweis parken dürfen. Auf dem Westlichen Bahnhofsparkplatz (gegenüber der Post) ist Parken unbegrenzt möglich. Seit September vergangenen Jahres kann dort ganztägig für 4,50 Euro geparkt werden. Als »Park&Ride«-Parkplatz ist die Nutzung kostenfrei. Ausnahmen gibt es auch vor den Banken und der Post: Hier ist Parken mit Parkscheibe maximal 30 Minuten erlaubt.

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