In Falle der Polizei getappt

Prozess: Autoknacker von Allerheiligen erhält Bewährung

Peter Meier
Lesezeit 4 Minuten
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13. Januar 2017
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Touristenattraktion Allerheiligen: Ein Autoaufbrecher verübte auf dem Parkplatz gleich mehrere Taten.

Touristenattraktion Allerheiligen: Ein Autoaufbrecher verübte auf dem Parkplatz gleich mehrere Taten. ©Bärbel Doll

Der 43 Jahre alte Arbeiter aus Straßburg, der im Juni 2015 auf dem Parkplatz unterhalb der Allerheiligen-Wasserfälle in die Falle der Polizei getappt war, musste sich jetzt vor dem Amtsgericht Oberkirch verantworten. Er hatte immer wieder Autos aufgebrochen und Diebstähle begangen.

Insgesamt acht Straftaten legte die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten zur Last: zweimal gewerbsmäßiger Diebstahl, in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Sachbeschädigung, als er im Juni 2014 auf dem Parkplatz Allerheiligen und im November auf dem Parkplatz Kalikutt jeweils ein Fahrzeug aufgebrochen und Taschen entwendet haben sollte, dazu fünfmal Computerbetrug durch Abhebung von Geldbeträgen mit entwendeten EC-Karten sowie den versuchten Aufbruch im Juni 2015, der dann zu seiner Festnahme führte. 

Die Gewerbsmäßigkeit dieser Taten bestritt der Angeklagte gleich in seinem ersten Satz, noch ehe ihn Richter Max Bönnen zur Person befragen konnte. In französischer Sprache erklärte er, von der vereidigten Dolmetscherin übersetzt, dass er eine Lehre als Koch abschloss, aber nicht in dem Beruf arbeitete, da er ihm keinen Spaß machte. An die Taten könne er sich nicht erinnern, behauptete er zunächst. Der Richter zeigte ihm daraufhin Bilder der Überwachungskameras der Geldautomaten, bei denen er mit gestohlenen Kreditkarten Auszahlungen getätigt hatte. Ja, das sei er wohl, bekannte er, die PIN-Nummern habe er bei den Papieren gefunden. Lediglich zwei oder dreimal habe er Autos aufgebrochen, er sei beim Anblick der Handtaschen der Versuchung erlegen. Nach Oppenau sei er »zufällig« gekommen.

EC-Karten geklaut

Als erster Zeuge wurde ein Kriminalbeamter aus Baiersbronn gehört: Aus dessen bei Allerheiligen aufgebrochenem Auto war die Handtasche seiner Frau mit EC-Karten gestohlen worden. Er schilderte den Schaden und warf dem Angeklagten vor, sich nie wegen Schadensersatz mit ihm in Verbindung gesetzt zu haben. Auf einen Schaden von ebenfalls rund 1100 Euro kam eine weitere Zeugin, deren Tasche samt EC-Karten aus dem Fahrzeug ihres Mannes gestohlen wurde, das im November 2014 auf der Kalikutt aufgebrochen wurde. Auch hier sei ihr Mandant an einer Wiedergutmachung interessiert, so Verteidigerin Michaela Schulz-Müller, und schlug einen »Vergleich« in Höhe von 500 Euro vor. Die Geschädigte stimmte zu.

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Der Polizeibeamte des Polizeipostens Oppenau, der die Verhaftung des Angeklagten vorgenommen hatte, schilderte die Festnahme mit einem »Lockfahrzeug«. Erst als der Angeklagte weggefahren sei, war zu erkennen, dass die Scheibe eingeschlagen war. Zusammen mit dem Kollegen fuhr er dem Angeklagten hinterher, der in Oppenau gestellt wurde. Im Polizeirevier Achern habe er bei der Vernehmung erklärt, er habe die Aufbrüche zur Aufbesserung seines Einkommens gebraucht. Da habe man ihn falsch verstanden, so habe er das nicht gesagt, widersprach der Angeklagte.

Vorstrafen gab es: Der Angeklagte war auch straffällig geworden, als er am 13. Juni beim Besucherparkplatz des Waldfriedhofs Gaggenau ein Auto aufgebrochen und 350 Euro gestohlen hatte. Das Amtsgericht Rastatt verurteilte ihn deshalb zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung, die dann in der Berufung von der Kleinen Strafkammer Baden-Baden auf vier Monate verkürzt wurde.

Gewerbsmäßig

Der Staatsanwalt sah beim Angeklagten wenig Erinnerungsvermögen, er habe die Taten erst bei der Vorlage der Bilder eingeräumt und sich auf die angeklagten Taten beschränkt. Die ganze Serie an Aufbrüchen sei nach demselben Muster erfolgt und habe plötzlich geendet, als der Angeklagte verhaftet wurde. Er sah den gewerbsmäßigen Charakter der Taten als erwiesen an und beantragte unter Einbeziehung des Berufungsurteils eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Ganz anders sah das die Verteidigerin. Ihr Mandant habe die Taten eingeräumt.

Richter Bönnen hatte zwar erhebliche Bedenken, wegen der festen Arbeitsstelle und relativ stabiler sozialer Verhältnisse setzte er die Freiheitsstrafe von einem Jahr aber zur Bewährung aus. Einen gewerbsmäßigen Charakter der Taten sah der Richter als erwiesen an. Der Angeklagte muss die Kosten des Verfahrens tragen.

Hintergrund

20 gleich gelagerte Taten

In der Ausgabe vom 15. Juni 2015 berichtete die ARZ, dass es Beamten des zuständigen  Polizeipostens Oppenau gelungen war, nach dem  Aufbruch eines eigens präparierten Wagens einen 42-jährigen französischen Staatsangehörigen festzunehmen. Zuvor hatten sich seit über einem  Jahr die Meldungen über aufgebrochene und  durchwühlte Autos auf dem Parkplatz der  Allerheiligen-Wasserfälle gehäuft, rund 20  gleichgelagerte Taten waren zusammengekommen. Vorwiegend an Wochenenden, besonders sonntags, suchten bis dorthin noch Unbekannte die  auf dem Waldparkplatz abgestellten Autos und  Wohnmobile von Wanderern und Touristen auf, um in den kurzfristig verlassenen Fahrzeugen nach Wertgegenständen zu suchen. Nur allzu oft wurden die Täter fündig. 

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