Prozess um häusliche Gewalt endet mit einer Geldauflage
Mit einer Geldauflage in Höhe von 1000 Euro endete vor dem Oberkircher Amtsgericht ein Verfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Letztlich konnte nicht eindeutig geklärt werden, wie der handfeste Ehestreit tatsächlich abgelaufen ist.
Die Schläge gegen den Kopf und der Tritt in den Rücken am 2. März 2014 sollen so heftig gewesen sein, dass die damalige Ehefrau des Angeklagten eine Woche lang ihren Kopf nur eingeschränkt und unter Schmerzen bewegen konnte. Äußerliche Anzeichen der Gewalttat, die sich am Ende der 14 Jahre dauernden Ehe abgespielt haben soll, konnten die Ärzte im Oberkircher Klinikum allerdings nicht feststellen. Auch der am Donnerstag als Zeuge geladene Oberkircher Hausarzt Albrecht Weisser, an den sich die Geschädigte drei Tage nach dem Vorfall wandte, konnte lediglich eine »eingeschränkte Kopfrotation und Kopfschmerzen im Schädel« diagnostizieren. »Das sind typische Folgen eines Schlags gegen den Kopf.« »Wir sind auf die Angaben der Patienten angewiesen«, betonte Weisser auf Nachfrage von Anwalt Christian Huber, ob die Geschädigte die Verletzungen nicht auch vorgetäuscht haben könnte.
Unterschiedliche Darstellungen der Beteiligten zum Ablauf der Handgreiflichkeiten, in der Wohnung des Angeklagten, bei denen auch Beleidigungen fielen und eine Brille zu Bruch gegangen sein soll, waren bereits am ersten Verhandlungstag vor rund zwei Wochen offenkundig geworden. Der Angeklagte hatte damals darauf bestanden, seine Frau nicht geschlagen, sie lediglich an den Schultern gepackt und der Wohnung verwiesen zu haben. Daraufhin habe sie angefangen zu toben und ihre vor der Wohnung wartende Nichte aufgefordert, die Polizei zu rufen.
Mann zur Rede gestellt
Mithilfe eines Dolmetschers schilderte nun am Donnerstag die auch als Nebenklägerin auftretende Geschädigte den Vorfall aus ihrer Sicht. Das Ende der Ehe habe sich bereits 2013 abgezeichnet, als sie aus einem Urlaub in ihrem Heimatland, der Türkei, zurückkehrte. Wegen der gemeinsamen Tochter sei sie allerdings weiterhin beim Angeklagten geblieben. Für den 4. März sei geplant gewesen, die Möbel abzuholen. Dass sie zwei Tage früher nochmals in die Wohnung zurückkehrte begründete sie damit, dass ihre Tochter im Kinderzimmer lagernde Kleidung benötigte. Als sie am Sonntag um 14 Uhr die Wohnung betrat, habe sie eine zerbrochene Vase im Flur liegen sehen. Daraufhin sei sie ins Schlafzimmer gegangen, um ihren Mann zur Rede zu stellen, warum er ihre Sachen kaputt mache. »Er war stark alkoholisiert«, erklärte die Geschädigte, die ganze Wohnung habe nach Alkohol gerochen. Die hinzugerufenen Polizisten konnten beim Angeklagten allerdings keine Alkoholisierung feststellen.
»Sie haben also die Konfrontation gesucht«, schlussfolgerte Anwalt Huber. Er verwies auf ein Ausgleichsgespräch nach dem Vorfall, das von der Geschädigten abgelehnt worden sei. Zudem zahle der Angeklagte Unterhalt für die gemeinsame Tochter und übernehme die Ratenzahlung für ein von der Geschädigten genutztes Auto. Er plädierte dafür, das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 500 Euro einzustellen. Richter Bastian Jansen hielt indes 1500 Euro für angemessen. »Ich komme mir vor wie auf dem Markt«, kommentierte Nebenklägeranwalt Michael Hummel die folgenden Verhandlungen. Letztlich einigten sich die Beteiligten auf 1000 Euro, die der Angeklagte seiner Ex-Frau zu zahlen hat.