Achern

Richtige Lage ist entscheidend

Matthias Heidinger
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18. Oktober 2014

Die alten Gebäude auf den Illenauwiesen eignen sich nicht als Sammelunterkunft für Flüchtlinge. Allerdings könnte auf dem Areal ein Neubau entstehen. ©Andreas Cibis

In fast allen Bereichen der heutigen Ausgabe widmet sich die Acher-Rench-Zeitung der möglichen Unterbringung von Asylbewerbern. Wo sind theoretisch Sammelunterkünfte möglich, die unter Regie des Kreises betrieben werden? Wir haben uns umgesehen.

Den richtigen Standort für eine Flüchtlingsunterkunft zu finden, ist schwierig. Geeignete Gebäude sind rar. Wie bereits berichtet, sieht sich die Stadt Achern in der Pflicht, bis Mitte 2015 für den Ortenaukreis in voraussichtlich zwei Gebäuden Platz für rund 120 Menschen zu schaffen. Mindestens ein Neubau wird wohl nötig sein. Ein möglicher Standort dafür: die Illenauwiesen. Das zweite heiß gehandelte Objekt ist auch nahe der Illenau – das ehemalige Finanzamtsgebäude in der Hornisgrindestraße 18. Es müsste umgebaut werden.
In einem Haus in der Kirchstraße (nahe der Ortenauhalle) kann der Ortenaukreis derzeit 14 Flüchtlinge betreuen, alle Plätze sind belegt. Das reicht bei weitem nicht.
Hier mehr, dort weniger
Die Stadt wiederum betreut, verteilt auf mehrere Wohnungen, derzeit 57 Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung. Ehrenamtliche helfen, die Menschen, die bereits bis zu zwei Jahre in einer Sammelunterkunft hinter sich haben, in Achern zu integrieren. Wenn die Stadt 2015 Sammelunterkünfte zur Verfügung stellen wird, ist davon auszugehen, dass sie bei der Anschlussunterbringung in geringerem Maß belastet werden wird.
Eine Gemeinschaftsunterkunft ist nur in Wohn- oder Mischgebieten, nicht aber in Gewerbe- oder Industriegebieten zulässig (siehe Stichwort). Deshalb scheiden Leerstände größerer Gebäude in Gewerbegebieten grundsätzlich aus, wie auf dem ehemaligen Glashüttengelände, der ehemaligen Firma Lott, der ehemaligen Ziegelfabrik Kegelmann in Oberachern oder auch das ehemalige Betriebsgelände John/Businesspark Achern.
Der derzeit noch weitgehend leerstehende Südostflügel der Illenau lässt sich nicht mit vertretbarem Aufwand umbauen, da auch sanierungsrechtlich die Förderfähigkeit nicht gegeben ist, informiert Bürgermeister Dietmar Stiefel auf Anfrage. Dies gilt auch für die derzeit noch bundeseigenen Gebäude auf den Illenauwiesen (Reithalle/Lagergebäude). Auf der dortigen Fläche wäre aber ein Neubau denkbar.
Nicht mehr in der Verlosung ist das zweite ehemalige Finanzamtgebäude an der Allerheiligenstraße. Gedanken machte sich die Stadtverwaltung nach der angekündigten Verlagerung des Unternehmens nach Rheinmünster auch über das Bürogebäude der Süwag in der Kapellenstraße. Anscheinend plant der Besitzer aber einen Verkauf, das Thema ist laut OB Muttach vom Tisch.
Haus in Oberachern
Ab November nutzbar ist das Haus Ronecker an der Schlowick-Kreuzung in Ober­achern. Seit dem Frühjahr gehört es der Stadt, weil die Fläche für den geplanten Kreisverkehr im Bereich Oberacherner-/Oberkirchstraße benötigt wird. Allerdings würde es sich von der Größe her eher für die Anschlussunterbringung und nicht als Gemeinschaftsunterkunft eignen.
Die Pfarrgemeinde ist laut Pfarrer Joachim Giesler nicht im Besitz von Gebäuden geeigneter Größe. In Oberachern biete sie ja bereits das Gemeindehaus zur Anschlussunterbringung an, unterstreicht der Geistliche.

Lösung für Sasbachwalden in Sicht

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Bei der Unterbringung von Flüchtlingen ist Sasbach deutlich über dem Soll / Keine Leerstände in Lauf

Sasbachwalden/Sasbach/Lauf (aci/bru). »Wir sind unmittelbar vor einer Lösung«, betont Bürgermeister Valentin Doll, wenn es um die Aufnahme von Kontingentflüchtlingen geht. Noch werden in Sasbachwalden keine Flüchtlinge untergebracht, vier soll die Gemeinde aufnehmen.
Für Sasbachwalden geht es weniger um große Sammelunterkünfte als vor allem um Anschlussunterkünfte in Wohnungen, so Valentin Doll. Bei der Ausschau nach geeigneten Unterkünften seien auch leerstehende Hotels beziehungsweise Gaststätten angeboten worden. Hier sei aber nichts Geeignetes dabei gewesen. So sei zum Beispiel die Hohritt zu weit vom Ortskern entfernt. Marios Tampris, der unter anderem das Hotel Brandbach betreibt, hat auch das leerstehende Hotel »Adler« angeboten, aus seiner Sicht ein geeignetes Objekt, das aber der Gemeinderat abgelehnt habe.
Deutlich übertroffen
Ganz anders stellt sich die Lage in Sasbach dar. Das Aufnahmesoll beträgt 13 Flüchtlinge. Das ist deutlich übertroffen.  »Tatsächlich befinden sich 32 Flüchtlinge in der staatlichen Unterbringung und 22 Flüchtlinge in der kommunalen Anschlussunterbringung. Bei den 32 Flüchtlingen handelt es sich um Asylbewerber, wohingegen die 22 Flüchtlinge sogenannte Kontingentflüchtlinge sind«, teilt die Gemeinde auf Anfrage der ARZ mit.
Zwei eigene Wohnung
»Der Ortenaukreis hat zur staatlichen Unterbringung von Flüchtlingen Gebäudeteile des Seminars und Kollegs St. Pirmin in Sasbach vom Erzbischöflichen Ordinariat Freiburg angemietet. Darüber hinaus hat die Gemeinde Sasbach zwei eigene Wohnungen zur Verfügung gestellt und drei Privatwohnungen zur kommunalen Anschlussunterbringung von Flüchtlingen angemietet«, heißt es weiter.
In Auftrag hat die Gemeinde Sasbach ein Gemeindeentwicklungskonzept gegeben. Von einer Analyse von leerstehenden Gebäuden erhofft sie sich neue Erkenntnisse, was die Unterbringung weiterer Flüchtlingen anbelangt. Besonders intensiv ist in Sasbach die Unterstützung aus der Bevölkerung für die Ankömmlinge.
Die Gemeinde Lauf besitzt nach Angaben der Gemeindeverwaltung keine leer stehenden Gebäude, die sich zur Unterbringung von Flüchtlingen eignen würden. Man sei deshalb vor allem auf privaten Wohnraum zur Flüchtlingunterbringung angewiesen. Die Gemeinde Lauf habe derzeit eine Wohnung angemietet, um Asylbewerber oder auch einzelne Flüchtlinge unterbringen zu können.

Stichwort

Eignungstest

Welche Gebäude eignen sich als Sammelunterkunft? Diese Frage hat viele Nuancen, wie Acherns Bürgermeister Dietmar Stiefel erklärt.
Zum einen müssen sie sich bautechnisch eignen oder zumindest mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand für die Unterbringung mehrerer Dutzend Menschen umgebaut werden können. Auch die Lage ist entscheidend – im Hinblick auf den Charakter der umgebenden Bebauung. Ist eine solche Nutzung planungsrechtlich überhaupt zulässig? Nach aktueller Rechtsprechung darf eine Gemeinschaftsunterkunft nur in Wohn- oder Mischgebieten entstehen.hei

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