Stadt gibt Anschlusszwang fürs Nahwärmenetz vor
Zwei Blockheizkraftwerke sollen in der Heimkehrerstraße/Waldweg den Energiebedarf eines kleinen Stadtviertels decken. Der Abnahmezwang, den der Gemeinderat am Montag per Satzung erließ, gilt aber nicht in allen Fällen.
Die Energiewende macht sich nun auch in den Heizungskellern bemerkbar: Wer eine neue Heizungsanlage in seinen Haus einbaut oder die bestehende Austauscht, ist nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz verpflichtet, 15 Prozent des Energiebedarfs mit erneuerbaren Energienquellen zu decken. Diese anzuzapfen, ist für die neuen Bauplätze in der Heimkehrerstraße gar nicht so einfach: Durch den Schattenwurf der Berge südlich der Gebäude »funktioniert die Solarlösung nicht«, erläuterte Bauamtsleiter Peter Bercher.
Stadtwerke wollen eine Million investieren
Obwohl sie mit Erdgas einen fossilen Energieträger nutzen, erfüllen auch hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungseinheiten die Buchstaben des Gesetzes. Im Waldweg wollen die Stadtwerke eine derartige Heizzentrale errichten und eine Million Euro in zwei Blockheizkraftwerke investieren. Die zweite Einheit könnte auch mit Hackschnitzeln beheizt werden.
Wer einen Bauplatz in der Heimkehrerstraße (bis zur Kreuzung von-Ketteler-Straße) kauft, unterschreibt im Kaufvertrag gleichzeitig die Verpflichtungserklärung, Energie aus der Heizzentrale zu beziehen. Der Nutzungszwang gilt für das gesamte Satzungsgebiet, das neben den Bauplätzen auch die Flüchtlingsheime im Waldweg und Gebäude der städtischen Wohnbaugesellschaft in der Adolf-Kolping-Straße und im Dorfhaldeweg einschließt.
Zwang greift beim Heizungsaustausch
Er greift in bestehenden Gebäuden, wenn die Heizungsanlage ausgetauscht wird. Befreiungen sind aber möglich, wenn die Bauherren den Wärmebedarf durch emissionsfreie Heizungsanlagen wie Solarthermie oder Elektrowärmepumpen, Abwärme oder ausschließlich auf Basis erneuerbarer Energien decken.
Der Netto-Wärmepreis soll nach aktueller Berechnung unter 12 Cent pro Kilowattstunde liegen. Im Gegenzug sparen die Hauseigentümer bei den Investitionen für die Heizungsanlagen deutlich.
Peter Müller (CDU) zweifelte daran, dass sich das für Einfamilienhäuser rechnet. Bezogen auf die größeren Wohnblocks stimmte er Hans-Jürgen Kiefer (SPD) zu. Der Ingenieur hatte zuvor angekündigt: »Wenn sich das nicht rechnet, gehe ich nochmals in die Schule.«
Wirtschaftlichkeit vom Anwalt bescheinigt
Eine Rechtsanwaltskanzlei hatte der Stadt zuvor in einem Gutachten bestätigt, dass im Vertrag »ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen der Gemeinde, der Stadtwerke und auch der Einwohner vorliege« und die Regelungen den Wirtschaftsinteressen der Stadt und ihrer Einwohner entgegenkomme.
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/neubau-und-gebaeudesanierung/