Stadt und VfR Zusenhofen fädeln Sportplatz-Vertrag ein
Eine überfällig Vereinbarung hat der Ortschaftsrat Zusenhofen am Donnerstag bekräftigt. In ihrem Mittelpunkt steht der Zusenhofener Sportplatz. Am Montag soll der Gemeinderat den Vertrag mit dem VfR Zusenhofen unter Dach und Fach bringen
Wie Mathias Benz, Fachbereichsleiter Schule und Kultur, ausführte, sei dem VfR Zusenhofen das Grundstück (Lagebuchnummer 2397 auf Gemarkung Zusenhofe) für sportliche und soziale Aktivitäten überlassen worden, ohne dass es eine vertragliche Regelung gegeben hätte. Auf diesem Grundstück hat der VfR Zusenhofen zwei Rasenspielfelder sowie ein Sportheim und weitere Nebengebäude erstellt. Eigentümerin des Grundstücks ist die Stadt.
Nutzung für den Verein weiter kostenlos
Nun soll ein Überlassungsvertrag zwischen Stadt und Verein geschlossen werden, der vom 1. Januar 2017 an 25 Jahre laufen soll. Er entspreche dem Muster eines Überlassungsvertrages für einen Oberkircher Fußballverein. Dieser sei mit den Vereinsverantwortlichen und der Ortsverwaltung abgesprochen. Der Überlassungsvertrag sei nicht zum Nachteil des Vereins, sagte Benz. Die Stadt habe bisher auf ein Nutzungsentgelt verzichtet und werde dies weiterhin tun. Die Rasenpflege übernehme der Bauhof. Die Kosten für Abwasser und Niederschlagswasser übernehme ebenfalls die Stadt. Der Verein übernehme im Gegenzug die Verkehrssicherungspflicht auf dem Grundstück.
Chance auf Zuschüsse eröffnet
Der Vertrag eröffnet dem Verein die Möglichkeit, an Fördergelder zu kommen. Der Badische Sportbund Freiburg gewähre Zuschüsse für Kauf, Bau, Modernisierung und Instandsetzung von Vereinssportanlagen. Bei Zuschüssen über 25 000 Euro sei eine Zweckbindung von 25 Jahren festzulegen, sonst zehn Jahre, wenn nicht eine noch eine kürze Frist angemessen erscheine.
Einer war befangen
Der Ortschaftsrat befürwortete einstimmig den Abschluss des Überlassungsvertrags mit dem VfR Zusenhofen. Gerhard Zerrer (FWV) durfte aus Befangenheitsgründen nicht mitstimmen. Der Gemeinderat soll den Vertrag heute, Montag, absegnen.