Stadträtin will Zuschuss für Oberkircher Straßenbeleuchtung
Eine CDU-Stadträtin würde die Kosten für die Oberkircher Innenstadt-Beleuchtung gerne über einen Zuschuss aus dem Leader-Programm abmildern. Aber das wird nicht so einfach, wie es klingt.
Mehrkosten von 326 000 Euro könnten auf die Stadt bei der Beleuchtung für Fußgängerzone und Hauptstraße zukommen. Einen Refinanzierungsvorschlag hat Eveline Seeberger (CDU) in der jüngsten Gemeinderatssitzung gemacht: einen Zuschuss aus dem Leader-Programm. Was gut passt: Die Region Ortenau hat gerade den dritten Projektaufruf gestartet, Bewerbungen sind noch bis 15. Januar 2017 möglich. Die ARZ fragte nach bei Ulrich Döbereiner, Geschäftsführer des Vereins Regionalentwicklung Ortenau, der über die Verteilung der Fördermittel zwischen Sasbach, Berghaupten und Bad Peterstal-Griesbach entscheidet.
Oberkirch hat laut Ulrich Döbereiner schon eine Anfrage gestartet. Für die Straßenbeleuchtung wird es aber aus zwei Gründen schwierig: wegen einer grundsätzlichen Frage und wegen des Zeitplans.
Leader fördert keine »Pflichtaufgaben«
Döbereiner muss zunächst prüfen, ob die Straßenbeleuchtung überhaupt förderfähig ist. Bei Pflichtaufgaben der Gemeinde, zum Beispiel der Sanierung einer Kanalisation oder eines Rathauses, springt Leader nämlich nicht ein. Die Funktionalbeleuchtung – bestehend aus acht Hängelampen für den Fußgängerzonenbereich und 16 Mastlampen für den Randbereich der Hauptstraße Richtung Appenweierer Straße und Marktplatz/Josef-Geldreich-Straße – könnte eine solche Pflichtaufgabe sein. Die Akzentbeleuchtung, mit der 14 historische Gebäude sowie Seitengassen-Eingänge und Tore in Szene gesetzt werden, ist aus Döbereiners Sicht schon eher förderfähig: »Es ist keine Pflichtaufgabe, wenn die Stadt schöne Häuser in Wert setzen will.«
Installation wäre erst nach Bewilligung des Geldes möglich
Die nächste Frage aus Döbereiners Sicht ist, ob die Akzentbeleuchtung ins regionale Entwicklungskonzept passt. Mitte Februar will der Verein über die eingegangenen Anträge entscheiden. Wird die Straßenbeleuchtung berücksichtigt, ist Oberkirch aber noch nicht am Ziel. Die Stadt muss in diesem Fall erst noch einen Förderantrag beim Regierungspräsidium Freiburg stellen, das das Geld bewilligen muss. Und, der Knackpunkt: Erst dann, wenn der Zuschuss freigegeben ist, dürfte Oberkirch mit der Installation der Akzentbeleuchtung beginnen. Es kann also dauern.
Hängelampen werden erst zum Schluss aufgehängt
Die Mastleuchten (Stelen) werden in erster Linie in den beiden letzten Bauabschnitten eingebaut, welche die Stadt ab Mitte des kommenden Jahres angeht. Die Hängeleuchten in der Fußgängerzone kommen zum Schluss dran: Die Stadt will so verhindern, dass Baustellenfahrzeuge sie beschädigen. Da die bisherigen Leuchten in der Hauptstraßen an einem Stromkabel hängen, das über der Straße gespannt ist, können sie nur in einem Rutsch ausgetauscht werden, andernfalls bliebe es in den hinteren Bereichen der Straße dunkel.
Einsparungen bei den Hänge- und Mastlampen möglich
Auch wenn der Zuschuss nicht fließt, muss es nicht aber bei 326 000 Euro Mehrkosten bleiben. Dieser Beitrag kommt nur zustande, wenn sich der Gemeinderat für die teuersten der Straßenlampenmodelle entscheidet. Die Entscheidung selbst steht noch aus: Der Gemeinderat hat das Thema am 21. November vertagt: Wie auch Döbereiner will er zuvor noch grundsätzliche Fragen klären.
Leader: Ländlichen Raum stärken
Leader ist ein Regionalentwicklungsprogramm der Europäischen Union. Die Abkürzung steht für »Liaison entre actions de développement de l’économie rurale«, übersetzt »Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft«. Gefördert werden sollen laut der Homepage der Leader-Region Ortenau »innovative und kooperative Projekte zur Stärkung der selbstbestimmten Entwicklung im ländlichen Raum«.
Der Leader-Region Ortenau gehören 17 Gemeinden an: Achern, Appenweier, Bad Peterstal-Griesbach, Berghaupten, Durbach, Gengenbach, Kappelrodeck, Lautenbach, Oberkirch, Ohlsbach, Oppenau, Ortenberg, Ottenhöfen, Renchen, Sasbach, Sasbachwalden und Seebach.
Die Förderperiode läuft von 2014 bis 2020. Beim aktuellen dritten Projektaufruf können bis zu 700 000 Euro Fördergelder vergeben werden.