Strafbefehl droht wegen Insolvenzverschleppung
Bad Peterstal-Griesbach. Mehrere Anzeigen musste die Staatsanwaltschaft Offenburg nach der Insolvenz der Klinik St. Anna Ende Februar 2011 bearbeiten. Sie richteten sich gegen die ehemaligen Geschäftsführer Marios Tampris und Ralph Lederle. Am 19. Juni 2012 hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren abgeschlossen.
»Die Verfahren wegen Untreue und Bankrott wurden eingestellt«, stellt Martin Seifert, Erster Staatsanwalt in Offenburg, fest. Übrig geblieben sei ein Strafbefehl wegen Insolvenzverschleppung. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sei die Überschuldung von St. Anna »nicht rechtzeitig angezeigt worden«.
Der Strafbefehl ist beantragt und liegt Richterin Stefanie Riggert vom Amtsgericht in Oberkirch vor. Die Richterin entscheidet mit ihrer Unterschrift, ob und wann der Strafbefehl erlassen wird. Zu dem laufenden Verfahren wollte sie auf ARZ-Anfrage keine Auskunft geben.
Sollte nach dem Erlass kein Einspruch der Beklagten erfolgen, werde das Urteil nach Auskunft Seiferts rechtskräftig. Werde Einspruch erhoben, sehen sich die Beteiligten des Verfahrens vor dem Oberkircher Amtsgericht zur mündlichen Verhandlung.
Im Falle einer Insolvenzverschleppung sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Nach Auskunft Seiferts hat die Staatsanwaltschaft lediglich »eine Geldstrafe im unteren Bereich« beantragt. Es handele sich um eine zweistellige Tagessatzhöhe.
Marios Tampris und Ralph Lederle erklärten gegenüber der ARZ, gegen einen möglichen Strafbefehl Einspruch einlegen zu wollen. Tampris: »Ich halte die Anzeige für haltlos und werde die Anklagepunkte widerlegen.« Zudem wundere er sich, dass ein Strafbefehl erstellt werden soll, ohne ihn gehört zu haben.