Bewährung: Trotz Führerscheinentzug mit Auto unterwegs
Zu einer weiteren Bewährungsstrafe wurde ein Kfz-Mechatroniker verurteilt, der wiederholt ohne Führerschein zur Arbeit gefahren war. Den BMW des Mannes haben die Justizbehörden nach dem jüngsten Urteil konfisziert.
Nachdem ihm im Juni 2014 wegen einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis entzogen worden war, erwischte die Polizei einen 33 Jahre alten KfZ-Mechatroniker seitdem drei Mal am Steuer seines Autos. Die Dunkelziffer könne noch höher sein, merkte Richter Bastian Jansen an, nachdem das Fahrzeug mehrfach auf dem Parkplatz des Arbeitgebers gesehen wurde.
Angesichts der Verstöße verurteilte Richter Bastian Jansen den Angeklagten in einer Verhandlung am Amtsgericht Oberkirch zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung. Außerdem wurde der BMW des Angeklagten eingezogen.
Nur so sei zu gewährleisten, dass der Angeklagte künftig nicht mehr mit dem Auto fahre. Positiv für den Angeklagten sei lediglich, dass die Haftstrafe noch einmal zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Mit dem Auto daheim, sagte Richter Jansen, »kann ich weitere Straftaten nicht ausschließen und keine günstige Sozialprognose stellen«. Dies sei die Grundvoraussetzung für eine Bewährungsstrafe. Der Staatsanwalt verlas die Anklageschrift, nach der der 33-Jährige Ende November 2016 wieder von einer Polizeistreife am Steuer seines Autos angetroffen worden sei.
Straftat zugegeben
Der Angeklagte gab an, er sei schon immer gern Auto gefahren und habe den Führerschein »auch gern schon bald wieder«. Hier wurde er vom Richter gleich von seinen Illusionen befreit: »Da werden Sie nach dieser erneuten Fahrt sicher lange darauf warten müssen.« Die Straftat gab der Angeklagte zu. Richter Jansen machte dem Angeklagten deutlich, dass es für ihn angesichts der Häufigkeit und Rückfallgeschwindigkeit darum gehe, ob die erneut fällige Freiheitsstrafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Nachdem der Kfz-Mechatroniker sich die bisherigen Verurteilungen zu Geld- und Bewährungsstrafen nicht habe zur Warnung dienen lassen.
Auf die Frage, warum er sein Auto nicht vorübergehend abgemeldet hatte, gab der Mann keine klare Antwort. Der Polizist, der den Angeklagten auf der B 28 gestoppt hatte, wurde als Zeuge gehört. Ihm und seinem Kollegen sei das Fahrzeug bekannt gewesen. »Wir wussten auch, dass der Fahrer keinen Führerschein mehr besaß.«
Als Ausrede habe der Angeklagte behauptet, den Zug verpasst zu haben. Er gab auch zu, dass Fahrzeug die Tage zuvor schon auf dem Firmenparkplatz abgestellt zu haben. Neben seinem Geständnis hielt Staatsanwalt Spinner dem Angeklagten zugute, dass er sich nur ans Steuer gesetzt habe, um zur Arbeit zu kommen. Negativ schlug zu Buche, dass er vorbestraft sei und von der Verurteilung im Mai 2016 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten noch unter Bewährung stehe.
Deshalb plädierte er auf vier Monate Freiheitsentzug, der angesichts der günstigen Sozialprognose noch einmal zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Außerdem sei das Tatfahrzeug einzuziehen. Dem schloss sich der Richter in seinem Urteil an. Vor Ablauf von zwölf Monaten dürfe dem Angeklagten keine neue Fahrerlaubnis mehr erteilt werden. Außerdem trage er die Kosten des Verfahrens.
Auflagen nicht erfüllt
Wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs nach Alkoholkonsum (2014) habe er sich als ungeeignet zum Fahren von Kraftfahrzeugen gezeigt und dies seither mehrfach bestätigt. Richter Jansen riet dem Angeklagten, die Bewährungsauflagen der Verurteilung aus dem Jahr 2016 zu erfüllen, insbesondere die finanziellen Forderungen. »Sonst laufen Sie Gefahr, dass die Bewährung widerrufen wird.«