Achern

Nach erneuter Trunkenheitsfahrt: Mann muss ins Gefängnis

Peter Meier
Lesezeit 3 Minuten
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09. Mai 2017

©Archivfoto: Mittelbadische Presse

Eine zwölf Monate lange Haftstrafe erwartet einen Mann. Er hatte sich vor dem Amtsgericht Achern wegen mehrerer Delikte im Straßenverkehr zu verantworten.

Eine erneute Trunkenheitsfahrt ohne Fahrerlaubnis, in Tateinheit mit einer vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubten Entfernens vom Unfallort, all das mit einem einschlägigen Vorstrafenregister und unter laufender Bewährung - da kam so viel zusammen, dass keine Geldstrafe mehr in Betracht kam und die fällige Freiheitsstrafe nicht noch einmal zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.

1,06 Promille im Blut

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft legte dem Angeklagten zur Last, dass er Mitte November auf der A5 zwischen Achern und Bühl das Fahrzeug einer Frau rechts überholte und beim Einscheren noch rammte, so dass ein Sachschaden von 3000 Euro entstand.

Statt anzuhalten, fuhr er einfach weiter und wurde von einer Streife, die auf den Anruf der Frau hin gezielt nach dem Auto des Verursachers suchte, auf dem Rasthof Bühl angetroffen. Er wurde überprüft, konnte keinen Führerschein vorlegen und roch nach Alkohol, bei der ersten Blutabnahme lag die Alkoholkonzentration bei 1,06 Promille.

Zur Sache gab der Monteur an, dass ein als Fahrer eingeteilter Mitarbeiter nicht erschien, so dass er selbst eine Lieferung nach Karlsruhe übernahm. Am Rasthof Bühl. habe er zwei Dosen Bier mit je 0,5 Litern konsumiert. Er habe zwar einen Schlag gehört, so der Angeklagte, habe aber gemeint, dass eine der Maschinen umgefallen war. Zum Blutalkoholgehalt rechnete ihm das Gericht vor, dass ein Liter Bier bei seinem Körpergewicht nie zu 1,06 Promille führen könne. Außerdem habe sich bei der zweiten Probe gezeigt, dass der Blutalkoholwert bereits wieder sank - und das gut 90 Minuten nach dem Unfall.

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Einer Blutprobe hat er zugestimmt

In der Beweisaufnahme wurde die Geschädigte gehört, die mit zwei Kindern im Auto saß. Sie sei mit gut 100 Stundenkilometern auf der mittleren Spur unterwegs gewesen und habe einen Lastwagen überholt. Der Angeklagte sei dicht aufgefahren und sofort, nachdem eine Lücke entstand, rechts an ihr vorbeigezogen. Als er wieder einscherte, kam es zum Aufprall. Ein Polizist sagte aus, das Fahrzeug wurde auf dem Rasthof entdeckt. Der Angeklagte habe aber zunächst behauptet, nicht gefahren zu sein. Der Blutprobe habe er zugestimmt, auch der zweiten. Im Fahrzeug habe sich ein leerer Kasten Bier und eine Palette mit teils leeren Bierdosen befunden. 

Das Bundeszentralregister wies für den Angeklagten seit 2009 sieben Eintragungen aus, alle wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Zuletzt erfolgte 2014 eine Verurteilung durch das Amtsgericht zu acht Monaten Freiheitsstrafe, die Bewährungszeit läuft. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sprach sich für eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten aus, außerdem beantragte er eine Sperrfrist von 24 Monaten, bevor eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann.

Geordnete Verhältnisse

Dieses Strafmaß sah der Verteidiger als angemessen an. Er regte aber auch an, sich über eine mögliche Bewährung Gedanken zu machen. Immerhin habe sein Mandant ein Teilgeständnis abgelegt und lebe mit seiner Lebensgefährtin und einem Kind in geordneten Verhältnissen. Richter Michael Tröndle verurteilte den Angeklagten zu zwölf Monaten Haft, die für den Bewährungsbrecher nicht erneut zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Zu den Kosten des Verfahrens kommt noch eine Sperrfrist von drei Jahren. Im Falle einer weiteren einschlägigen Straftat drohe dem Angeklagten eine Sperrfrist auf Lebenszeit.

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