Umfahrung Zusenhofen: Stadt muss Unterlagen nachbessern
Oberkirch muss in Sachen Umfahrung Zusenhofen/Nußbach nachlegen: Das Verkehrsministerium hat einen weiteren Leistungsnachweis für den B 28-Kreisverkehr gefordert, den die Stadt und der Kreis sich wünschen. Dadurch zieht sich das gesamte Verfahren in die Länge.
Ende 2015 hatten die Stadt Oberkirch und der Kreis eine erste genehmigungsfähige Variante für die Umfahrung Nußbach/Zusenhofen vorgelegt. Sie war erklärtermaßen nicht ihr Favorit: Der Kreisverkehr, mit dem man die Trasse an die Bundesstraße 28 anschließen will, hatte noch nicht die nötigen Zusagen aus Stuttgart und Berlin erhalten. Ob er kommt, steht noch immer in den Sternen.
»Das Ministerium für Verkehr hat die vorgelegten Unterlagen geprüft, konnte diese aber nicht abschließend bewerten, da sie an einigen Stellen noch unvollständig waren«, antwortet die Stuttgarter Ministeriumssprecherin Julia Pieper auf Anfrage der Acher-Rench-Zeitung.
Die Ergebnisse einer Verkehrszählung hat die Stadt schon im vergangenen Sommer nach Stuttgart geliefert. Jetzt verlangen die Behörden laut OB Matthias Braun einen »weiteren Leistungsfähigkeitsnachweis« für den Kreisverkehr.
Straßenbauamtsleiter: »Kriegt man hin«
Aus Sicht der Verkehrsbehörden soll der Verkehr auf der Bundesstraße aber nicht durch schwache Verkehrsströme auf der kreuzenden Straße abgebremst werden. Erfüllen muss der Kreisverkehr so die »20-Prozent-Regel«. Oberkirch muss nachweisen, dass nur 80 Prozent des Verkehrs Richtung Kreisel von der B 28 und mindestens 20 Prozent über die Umfahrung Nußbach/Zusenhofen laufen.
»Ich denke, dass man das hinkriegt«, sagt Roland Gäßler, Straßenbauamtsleiter des Ortenaukreises. Der Kreis will die Umfahrung als Kreisstraße bauen und hat für 2017/18 1,3 Millionen Planungskosten bereitgestellt. Die Verhandlungen über den Kreisverkehr führt aber die Stadt Oberkirch.
»Wir reichen das nach«, sagt der OB bezogen auf die neuen Forderungen aus Stuttgart. Das Ingenieurbüro sei beauftragt. Braun ist zuversichtlich, dass es relativ schnell liefern könne. Gründlichkeit gehe aber vor Schnelligkeit. Dann werden die Unterlagen übers Regierungspräsidium ans Stuttgarter Verkehrsministerium und anschließend nach Berlin weitergeleitet. Dort fällt laut Sprecherin Julia Pieper dann die Entscheidung.
»Ich hoffe, dass der Bund dem Kreisverkehr zustimmt«, sagt der OB. Er hält es nicht für gänzlich ausgeschlossen, dass die Entscheidung über den Kreisverkehr noch vor den Sommerferien fällt: »Die Hoffnung stirbt zuletzt.«
Verzögerungen wirken sich auch auf Baubeginn aus
Anschließend übernimmt der Kreis die Planung: Er kümmert sich um den Richtlinienentwurf, den Antrag für die Zuschüsse und den Kontakt zur Bahn, deren Gleise die Umfahrung überwinden muss. Straßenbauamtsleiter Gäßler geht davon aus, dass der Kreis zumindest für den Kreisverkehr und die Bahnbrücke ein Rechtsverfahren anstrengen muss. Das wiederum verzögert den Zuschussantrag fürs GVFG-Programm, das 5,3 der 13,3 Millionen Euro Gesamtkosten übernehmen soll.
Voraussetzung für eine Aufnahme ins Programm ist, dass innerhalb eines Jahres ein rechtskräftiger Plan für die Baumaßnahme vorliegt. »Wir müssen das Ende des Rechtsverfahrens abwarten, wenn es eines geben sollte«, schlussfolgert Gäßler.
Teure Alternative
Genehmigungsfähig ist die Lösung mit den »Holländer Rampen«: Dabei würden die Verkehrsteilnehmer über parallel zur B 28 verlaufende Rampen auf die Umfahrung bzw. von der Umfahrung weggeführt. Mit Kosten von 18,5 Millionen Euro wäre diese Variante nicht nur teurer als die Kreisel-Option. Aus Sicht von Stadt und Kreis würde sie auch das Landschaftbild stärker beeinträchtigen und mehr Fläche verbrauchen.
Die 20-Prozent-Regel
»Nach der Richtlinie für die Anlage von Landstraßen (RAL 2012) sind Kreisverkehre geeignet, wenn die Belastungen der verknüpften Straßen etwa gleich groß sind«, sagt Verkehrsministeriums-Sprecherin Julia Pieper. Die Richtlinie gibt dafür konkrete Zahlen vor: Mindestens 20 Prozent des zum Kreisverkehr führenden Verkehrs sollen über die schwächer belasteten Knotenpunktzufahrten abgewickelt werden.
Maßgeblich ist laut Pieper die Summe der Verkehrsstärke beider Knotenpunktzufahrten des schwächer belasteten Straßenzugs – im Oberkircher Fall also jene Fahrzeuge, die aus Nußbach und Zusenhofen in den Kreisverkehr einfahren. pak