Waldulmer Antrag abgelehnt
Waldulm wird 2015 nicht in das »Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum« (ELR) aufgenommen. Darüber informiert die Gemeinde Kappelrodeck – und kritisiert besonders die zeitlich nicht einhaltbaren Vorgaben zur geforderten Bürgerbeteiligung.
Mit dem »Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum« (ELR) schafft das Land für Kommunen, Unternehmen und Bürger im Ländlichen Raum Fördermöglichkeiten, um gerade in kleinen Orten die Zukunftsfähigkeit zu sichern. Am 24. Juli 2014 – rechtzeitig zum Beginn der Sommerferien – stellte das Land die neuen Förderrichtlinien auf die Homepage des Ministeriums von Landwirtschaftsminister Alexander Bonde.
Frist kurz bemessen
Neu darin war die Systematik der Förderung von so genannten »Schwerpunktgemeinden«. Anträge, die aus diesen Gemeinden kommen, haben Fördervorrang. »Ein nicht unerheblicher Vorteil, wenn man weiß, dass das ELR-Programm vielfach überzeichnet ist«, wie Bürgermeister Stefan Hattenbach gestern mitteilte. Darüber hinaus gelten für Schwerpunktgemeinden in vielen Förderbereichen erhöhte Fördersätze. Die Antragsfrist war indes sehr kurz bemessen, so die Rathausverwaltung: Bis zum 29. August hatte der »daumendicke Antrag« eingereicht werden müssen. Innerhalb dieser vier Wochen fassten sowohl der neue Ortschaftsrat als auch der Gemeinderat einstimmige Beschlüsse, außerplanmäßig wurden Mittel bereitgestellt, um die Fördermöglichkeiten als Schwerpunktgemeinde zu realisieren und den umfangreichen Antrag mit Entwicklungskonzept zu stellen. »Letztlich waren wir nach unserem Kenntnisstand die einzige Gemeinde im Ortenaukreis und eine von nur drei Gemeinden im ganzen Regierungsbezirk Freiburg, die es geschafft hat, 2014 einen Antrag einzureichen«, so Hattenbach.
»Nur Alibi-Charakter«
Ein neu aufgenommenes Kriterium für den Antrag als ELR-Schwerpunktgemeinde konnte und wollte Waldulm jedoch nicht bis zur Antragsfrist in den Sommerferien erfüllen: die formale Beteiligung der Bürger. »Eine kurzfristig anberaumte Bürgerbeteiligung in den Sommerferien hätte unseres Erachtens lediglich Alibi-Charakter, das hat nicht mit ernstgemeinter Partizipation zu tun«, so Hattenbach. Deshalb hatte man entschieden, die Bürgerbeteiligung in Form eines »Bürgercafés« am 21. Oktober nachzuholen. Das Landwirtschaftsministerium indes erkennt die nachgereichte Bürgerbeteiligung nicht an.
»Ausschluss und basta«
»Keine Bürgerbeteiligung vor der vom Ministerium gesetzten Antragsfrist heißt für das Ministerium: Ausschluss und basta. Das ist weit weg von der Realität, der Gemeinde und Bürgern«, wird Bürgermeister Stefan Hattenbach in der Pressemitteilung zitiert. Die Gemeinde erhielt mit der fehlender Bürgerbeteiligung begründeten definitiven Absage Ende voriger Woche für die Aufnahme ins Programmjahr 2015 den Rat, es doch 2015 noch einmal mit einer Bewerbung zu versuchen, für eine Aufnahme als Schwerpunktgemeinde im Landtagswahljahr 2016.
Die reguläre Beantragung der Förderung von Projekten über das ELR ist indes auch in diesem Jahr möglich – in Ermangelung der Anerkennung als Schwerpunktgemeinde aber ohne Fördervorrang und mit in manchen Bereichen geringeren Förderquoten, schreibt die Gemeindeverwaltung abschließend.
Börsig: Informelle Beteiligung
»Informell fand seit Wochen beständig und intensiv Bürgerbeteiligung statt, viele Projekte wurden diskutiert und auch bei der Ortsbegehung am 12. September mit dem Regierungspräsidium waren Bürger direkt eingebunden«, zeigt auch Ortsvorsteher Johannes Börsig Unverständnis. Beim Vor-Ort-Termin habe die zuständige Zuschussstelle des Regierungspräsidiums aufgrund der dargestellten Situation noch positive Signale für die Aufnahme als Schwerpunktgemeinde gesendet, wie er zu berichten weiß. red/bru