Weder Naturschutz noch Windenergie sind Thema
Zu Vorranggebieten für Naturschutz und Landschaftspflege sowie zu Bereichen der Windenergienutzung nahm der Seebacher Gemeinderat am Donnerstagabend Stellung.
Die Planungen des Regionalverbandes zu Vorranggebieten für Naturschutz und Landschaftspflege nahm der Seebacher Gemeinderat am Donnerstag nur zur Kenntnis; er stimmte der Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Südlicher Oberrhein zu, weil auf Seebacher Gemarkung keine Flächen als Vorranggebiete ausgewiesen sind.
Zum Thema Windenergie sind hier im Regionalplan 2014 ebenfalls keine Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen. Grundsätzlich befürwortete der Gemeinderat den Regionalplan, nahm in seinen Beschluss aber die Anregung auf, im Bereich Schwarzkopf auf der Gemarkung Seebach ein Vorranggebiet auszuweisen; er empfiehlt dem Gemeindeverwaltungsverband Kappelrodeck, diesem Beschluss zu folgen.
Gleichzeitig empfiehlt der Seebacher Rat dem Gemeindeverwaltungsverband, in einer Stellungnahme darauf hinzuwirken, dass der vorläufig zurückgestellte Bereich für die Windenergie »Nr. 2 Buchwald« endgültig ad acta gelegt wird. Stattdessen sollten im Planungsgebiet des Trägers deutlich geeignetere Flächen zur Windkraftnutzung in die Regionalplanung aufgenommen werden, hieß es.
AM RANDE
Einsicht möglich
Hauptamtsleiter Markus Brügel teilte mit, dass in der Verwaltung Seebach seit Ende Januar offiziell eine Stelle zur Einsichtnahme in die örtlichen Grundbücher eingerichtet sei, so dass im Rathaus beglaubigte sowie unbeglaubigte Abschriften gefertigt werden können. gat