Wegen Ärger mit dem Chef: Zwei Arbeiter werden zu Dieben
Mit einer Geldstrafe kamen zwei Baggerfahrer vor dem Amtsgericht Achern davon, nachdem sie sich am Freitag wegen eines gemeinschaftlichen Diebstahls vor Gericht verantworten mussten.
Staatsanwalt Michael Klose warf den beiden bei einem Abbruchunternehmen Beschäftigten vor, an einer Baustelle in Achern im November Verbrauchsteile eines Brechers gestohlen zu haben, um sie zu verkaufen. Die vier Schlagleisten im Gesamtwert von 5180 Euro und einem Gewicht von 1,4 Tonnen wurden mit dem Bagger direkt an der Baustelle aufgeladen und am folgenden Samstag an eine weitere Abbruchstelle in Achern gebracht, wo sie dann auch aufgefunden wurden.
Zweites Geständnis
Nachdem die Geschäftsleitung den Diebstahl bemerkt und die beiden Arbeiter verdächtigt hatte, wurde Anzeige erstattet. Der ältere der beiden Baggerfahrer gestand vor der Polizei die Tat umgehend, während der andere bis zum Verhandlungstag mauerte. Erst sein Verteidiger Jörg Decker überzeugte ihn, vor Gericht den Diebstahl zu gestehen. Dies tat er auch, so dass sich eine Zeugenvernehmung erübrigte.
Schon lange geärgert
Auf Befragung von Amtsrichter Michael Tröndle erklärte der Jüngere, dass man an jenem Freitagmorgen zusammensaß und nach einigem Bierkonsum des Kollegen auf die Diebstahl-Idee verfiel. Sie hätten sich schon relativ lange über den Arbeitgeber geärgert und seien verbittert gewesen, weil Überstunden nicht bezahlt und Urlaubstage gestrichen wurden.
Man hätte sich auch unmenschlich behandelt gefühlt, sei als Mitarbeiter und Mensch nicht geschätzt worden und habe sich gefühlt wie »ein Stück Dreck«. Er sei mittlerweile bei einer anderen Firma, die er jedoch nicht nennen wolle, da sein Exchef als Zuhörer der Verhandlung beiwohne.
Sein Kollege bestätigte den Ablauf. Die beiden wollten die gestohlenen Teile für jeweils etwa 1400 Euro verkaufen. Er wollte aber zu allen anderen Aussagen bezüglich seines Chefs keine Stellung beziehen, schließlich sei er ihm dankbar, dass er ihn trotz dieser Aktion weiterhin beschäftige.Da die Teile wieder gefunden wurden und es nicht zum Verkauf kam, war dem Arbeitgeber kein Schaden entstanden. Sie wurden wieder abgeholt und den kurzen Weg zur Baustelle zurückgebracht.
Aufgrund der eindeutigen Situation und der Geständnisse der beiden Angeklagten, die nicht vorbestraft sind, plädierte der erste Staatsanwalt Michael Klose dafür, die beiden wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu einer Geldstrafe zu verurteilen.
Dabei sei für den Älteren auch aufgrund seines frühen Geständnisses und der Mitunterhaltung seiner Frau ein niedrigeres Maß anzulegen. Klose forderte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 40 Euro (1200 Euro). Der zweite Angeklagte sollte 55 Euro bei 60 Tagessätzen (3300 Euro) bezahlen.
Rechtsanwalt Jörg Decker, der den jüngeren Angeklagten vertrat, verwies darauf, dass es ein umfassendes Geständnis gab, dass die Tat nicht auf den Mitangeklagten abgewälzt wurde und das Verhalten des Arbeitgebers nicht unwesentlich zur Tat beigetragen habe. Dennoch sei dies nicht entschuldbar. Dass es vor dem Arbeitsgericht einen Vergleich zwischen den Kontrahenten gab, habe er dem Gericht vorgelegt. Er sehe die von der Anklagevertretung vorgeschlagen Geldbuße für seinen Mandanten als angemessen an.
Strafmaß akzeptiert
Auch der Mitangeklagte, der ohne anwaltliche Vertretung erschienen war, zeigte sich mit dem geforderten Strafmaß einverstanden.
Amtsrichter Michael Tröndle bestätigte in seinem Urteil das geforderte Strafmaß. Zusätzlich haben die beiden Angeklagten die Kosten des Verfahrens zu tragen. Noch im Gerichtssaal erklärten die beiden Betroffenen, dass sie mit dem Strafmaß einverstanden seien und keine Rechtsmittel einlegen würden.