Bewegung im Plauelbach-Streit
In den Streit um die naturnahe Umgestaltung des Plauelbachs zwischen Kork und Querbach kommt endlich Bewegung. Schon im Herbst, nach der Erntezeit, könnte es losgehen, hieß es am Dienstag auf der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Hochwasserschutz Hanauerland“.
Die naturnahe Umgestaltung des Plauelbachs zwischen Korker Mühle und Querbach war zuletzt ein Zankapfel zwischen dem Zweckverband (ZV) „Hochwasserschutz Hanauerland“ und den betroffenen Landwirten. Geplant ist die Maßnahme als Ausgleich für den Bau zweier Radwege entlang von Kreisstraßen – und zwar an der K 5374 zwischen Holzhausen und Zierolshofen und der K 5364 zwischen Zierolshofen und Linx.
Ziel des ZV ist es, einen möglichst großen Teil der Gewässerrandstreifen naturnah umzugestalten. Vorgesehen ist unter anderem, die vorhandenen Ufersicherungen abzubauen und zum Bau einer „rauhen Rampe“ nahe der vorhandenen Stellfalle zu verwenden. Sie soll Wanderfischen den Aufstieg zu ihren Laichgewässern erleichtern.
Kernstück ist eine größere zusammenhängende Fläche, die im Besitz des Landes ist. Doch um genug Ausgleichsfläche zu bekommen, brauchte man auch Privatgrundstücke. Die Verhandlungen mit den betroffenen Eigentümern gestalteten sich allerdings zäher als vom ZV erwartet. Inzwischen sei man aber einen entscheidenden Schritt weiter gekommen, hieß es am Dienstag auf der Zweckverbandsversammlung. Inzwischen hat laut Planer Jochen Bresch eine ausreichend große Zahl von Landwirten der Eintragung von entsprechenden Grunddienstbarkeiten auf ihren Grundstücken zugestimmt, sodass die Maßnahme ausgeschrieben werden konnte. Die Kosten bezifferte er auf rund 23.000 Euro. Den Auftrag vergab der ZV an eine Firma aus Willstätt.
Willstätts Bürgermeister Marco Steffens hatte in vergangenen ZV-Versammlungen immer wieder an die Landwirte appelliert, sich mit dem ZV an einen Tisch zu setzen. Das Verhandlungsergebnis sei denn auch erfreulich. Generell sieht das Wassergesetz des Landes vor, dass bei Flächen, die an ein Gewässer grenzen, ein Streifen von mindestens fünf Metern von einer Bewirtschaftung freizuhalten ist. Das Ingenieurbüro sei bestrebt, die Landwirte hinsichtlich der Anbaumöglichkeiten zu beraten, so Jochen Bresch. Allerdings, so Verbandsingenieur Frank Wilhelm, sei es Sache des Landratsamtes zu kontrollieren, ob diese Bestimmungen auch eingehalten werden.
Ein genauer Zeitpunkt für den Baubeginn steht noch nicht fest. Auf jeden Fall, so Wilhelm, werde man Rücksicht auf die Vegetation und die noch bevorstehende Maisernte auf den Flächen nehmen.